@ Klaus Merkt
Hallo Klaus,
wie ThorstenStreit ganz richtig schreibt, sind in dem Beiblatt eine Fülle von Gewichten, Bereifungen und Auflagen beschrieben. Das Beiblatt ist im Grunde wohl ein einheitlicher Vordruck, der dann aber mit der speziellen Fahrgestellnummer versehen wird. In meinem Fall ist auf dem Vordruck bereits eingedruckt: 40_ 12_ 10 ______, handschriftlich wurde dann daraus 406 120 10 xxxxxx, also die Fahrgestellnummer.
Nach meiner Erfahrung spielt das Beiblatt im Alltag (z.B. TÜV) keine Rolle, nur bei der Zulassung wurde eben Wert darauf gelegt, weil im Kfz-Brief nun mal der Passus \"GENEHM.AUSN.ERT.A.MITZUFÜHREND.BESONDEREN BEIBLATT (70/3 A StVZO\" steht. Wenn Du so einen Satz in Deinem Kfz-Brief hast, wirst Du den Mog ohne Beiblatt vermutlich nicht zugelassen bekommen.
Bei Interesse kann ich Dir Montag mal das Beiblatt meines 406 einscannen und Dir zumailen. Mail mir bei Bedarf bitte Deine eMail-Adresse an
U_406@yahoo.de.
Das Beiblatt beschäftigt sich überwiegend mit den Standardbereifungen 10.5-20, 12.5-20, 14.5-20 sowie mit der Sandbereifung 22-20. Für weitere Reifenfreigaben reichts leider nicht. Ich habe gerade Zwillingsbereifung für die Hinterachse sowie Terrabereifung für alle Achsen (42x25-20) eintragen lassen, aber die stehen nun wieder in einer gesonderten Spalte des Kfz-Briefs. Wenn ich damit mal in eine Fahrzeugkontrolle komme, haben die Beamten erst mal 6 Seiten Beiblatt nebst Kfz-Brieferweiterung durchzuarbeiten.
Viele Grüße aus der Lüneburger Heide
Andreas