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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#1200
Hallo

nach einigen Kommentaren von euch (danke dafür) wegen 6 km/h usw. bin ich zu dem Entschluss gekommen das es die beste Lösung für mich ist meinen 421 auf unter 3,5 T abzulasten. Das hat auch noch den Vorteil das z.B. auch mein Neffe mit seinem neuen Führerschein damit fahren kann, da ja jetzt nur noch < 3,5T mit dem B Führerschein gefahren werden können. Und ich brauch nur alle 2 Jahre zum TÜV. :)

Meine Frage dazu:

1. wie ist die Vorgehensweise?
2. was muß geändert werden (am Fzg)?
3. Gibt es irgendwelche Nachteile die ich bei meinen Überlegungen evt. übersehen habe? (geringere Zuladung, geringere Anhängelast ???)
4. Bringt es etwas wenn ich evt. sogar unter 2,8T gehe?

Gruß
Volker
#3031
Hallo

nach einigen Kommentaren von euch (danke dafür) wegen 6 km/h usw. bin ich zu dem Entschluss gekommen das es die beste Lösung für mich ist meinen 421 auf unter 3,5 T abzulasten. Das hat auch noch den Vorteil das z.B. auch mein Neffe mit seinem neuen Führerschein damit fahren kann, da ja jetzt nur noch < 3,5T mit dem B Führerschein gefahren werden können. Und ich brauch nur alle 2 Jahre zum TÜV. :)

Meine Frage dazu:

1. wie ist die Vorgehensweise?
2. was muß geändert werden (am Fzg)?
3. Gibt es irgendwelche Nachteile die ich bei meinen Überlegungen evt. übersehen habe? (geringere Zuladung, geringere Anhängelast ???)
4. Bringt es etwas wenn ich evt. sogar unter 2,8T gehe?

Gruß
Volker
#11520
Hallo!
Seinen Unimog ablasten ist einfacher als man denkt: Du mußt wissen worauf Du ihn ablasten willst, je nach dem wie der Mog eingesetzt und zugelassen ist, kann es passieren, daß sich die KFZ- Steuer nach der Motorgröße richtet, wenn das Zl. Ges. Gewicht unter 2,81 t liegt. Da würde ich mich einmal erkundigen. Das ist nähmlich bei anderen Fahrzeugen der Fall. Wenn der Mog mit grüner Nummer fährt ist es egal was er wiegen darf. Die Vorgehensweise ist relativ einfach: Du überlegst Dir auf welches Gewicht Du ablasten möchtest und stellst darauf hin den gewichtsabhängigen Bremssteller (müßte unter Pritsche sitzen) so ein, daß er bei der reduzierten Volllast volle Leistung hat.
Wobei Du bedenken mußt, daß das neue Ges. Gewicht Sinn machen muß. Wenn der Mog leer 3 t wiegt und Du auf 3,1 t das Ges. Gewicht haben willst, dürftest Du ja nur noch 100 kg laden. Das macht kein TÜV- Prüfer mit. Mit der Anhängelast hat das ganze nichts zu tun. Nur, mit den alten Klasse 3 Führerschein, darft Du nur das 1,4 fache der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs ziehen. Weringerst Du jetzt diese Gesamtmasse, dann veränderst Du also auch das zulässige Gewicht Deines Anhängers. Das muß man immer bedenken. Bei Klasse 2 entfällt dieses Problem.
Wenn Du Deine Bremsanlage dann eingestellt hast, fährst Du zum Tüv und läßt das neue Ges. Gewicht eintragen. Dabei unbedingt drauf anchten, daß folgendes eingetragen wird: \"Ablastung wurde ohne technische Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen\". Denn wenn Du das irgendwann wieder rückgängig machen möchtest und das steht nicht mit drin, dann ist es meistens etwas problematischer.
Bei spezielleren Fragen schreibe mich gerne an. reese.scholderup@web.de
Gruß Fabian
#11529
Hallo,

da ich auch meinen 421 vor kurzem \"abgelastet\" habe, kann ich nur folgendes dazu sagen. Bei uns bekommt man auch mit \"grünem\" Kennzeichen 2 Jahre Tüv nur wenn der Mog auf 3,5 t abgelastet ist.
Ich habe mal eben meinen KFZ-Schein gescannt wegen dem Eintrag des genauen Wortlauts des Eintrags.
Bild
#11544
@ Thomas:

Vielen Dank für die Kopie deines Fzg-Scheins. :D Ist bei uns genauso: 2Jahre Tüv nur < 40km/h oder < 3,5T. Ob die Kennzeichen grün oder schwarz sind ist dabei völlig gleich.

Mal sehen ob ich es noch schaffe die Sache dieses Jahr in Angriff zu bringen; wenn nicht gleich im neuen Jahr.

Grüße aus der Pfalz,

Volker
#11546
hallo volker,
ich bin mit meinem wiegeschein zum tüv gefahren , der gutachter, rechnete das lehrgewicht des fahrzeugs plus ca. 75 kg für den fahrer zusammen, die differenz zu den 3,5t ergibt die nutzlast. angenehmer nebeneffekt dabei, kein sonntagsfahrverbot z.b. in der schweiz und die normale autobahnvignette genügt.
ein zöllner meinte einmal scherzhaft:mit der nutzlast dürfen sie aber kein oppulentes mittagessen zu sich nehmen.
gruss thomas
#11613
Hallo,
daß der Unimog mit zGG 3,5t nur noch alle zwei Jahre zur HU muß ist wohl auch der Grund bei den meisten von uns die Ablastung vornehmen zu lassen. Am Fahrzeug selbst sind keinerlei Änderungen vorzunehmen. Kostet aber schon eine Stange Geld. TÜV-Gutachten für geändertes zGG, neuer Fahrzeugschein, Änderung im Kfz-Brief bei der Zulassungsstelle. Nicht zu vergessen, bei der Versicherung ist das Ganze auch zu melden.
Thorsten
#11643
Zum \"Bremssteller\":

Wenn ich nicht etwas völlig falsch verstanden habe, ist das auch als ALB (Automatisch Lastabhängiger Bremsregler oder so) Gerät dazu da, insbesondere bei geringer Beladung
ein Blockieren oder gar Abheben der Hinterachse beim Bremsen zu verhindern.

Da die Hinterachse nicht wissen kann, welches zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren
steht, würde ich im Rahmen einer \"Ablastung ohne technische Veränderungen am Fahrzeug\" vom
ALB tunlichst die Finger lassen.

Schöne Grüße, frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und allzeit rollende Hinterräder,

Andreas
#11652
Andreas,

das Ablasten ohne technische Änderungen hat doch keine Auswirkungen auf den technischen Zustand des Fahrzeugs; insofern muß an der Bremse und anderen technishcne Vorrichtungen nichts geändert werden! Es heißt doch nur, daß Du das Fahrzeug nicht höher als mit 3,5 to Gesamtgewicht fahren darfst.

Ich habe dies vorJahren mit meinem U421 beim TÜV in Würzburg machen lassen und habe jetzt den Vorteil, daß er in Rußland mit der Klasse B gefahren werden darf, was hier enorme Vorteile aht, noch mehr als in Deutschland

Gruß! Karl.

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