thomas-406 hat geschrieben:Hallo Christian,
leider wirfst Du (wie hier leider allzu oft) "grüne Nummer" und LoF-Wege und die damit verbundenen Notwendigkeiten durcheinander.
... handelt es sich um eine zweckwidrige Verwendung des Fahrzeugs, mithin ein steuerliches Vergehen.
... Die Benutzung eines solchen Weges mit einer lustigen Gesellschaft im Zusammenhang mit einer Weinprobe ist also unzulässig.
... ist - mit Verlaub - Blödsinn, denn Steuerrecht und Verbotsschilder der StVO haben nichts miteinander zu tun.
Und bitte jetzt nicht wieder Kommentare von der Art "Ich erzähle der Polizei/dem Finanzamt dann, ich würde die Personen zur Arbeit in meinem Weinberg befördern"! Ganz so doof, wie manchmal angenommen wird, sind die Ordnungshüter dann doch nicht...
Gemach, Gemach, lieber Kollege Thomas 406!
Vielen Dank für die Antwort, auch allen anderen herzlichen Dank für die Antworten, die mich ein ganzes Stück weitergebracht haben!
Lieber Thomas 406, ich finde es wirklich klasse, dass hier der eine dem anderen mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite steht, und damit auch weniger professionelle Unimogfahrer wie mich in ihrer Leidenschaft unterstützt.
Aber, mit Verlaub, ich habe nur eine höfliche Frage gestellt. Die Antwort sollte nicht die Vokabeln "blöd, doof, Blödsinn" enthalten, wenn Du nicht ausdrücklich jemanden damit beleidigen möchtest.
Auch das steuerliche Vergehen ist noch keines, denn zur ev. möglichen Abklärung dieser Sachverhalte habe ich ja hier höflich gefragt.
Zur Sache:
Bei meiner Versicherung habe ich bereits Anfang Dezember zu diesem Thema angefragt, der Sachbearbeiter nimmt es sportlich und hängt sich rein, um die Frage korrekt zu beantworten, inwiefern so eine Aktion gedeckt ist. Nur bei positiver Antwort wird gefahren.
Eine hierzu positive Antwort hält er für wahrscheinlich, wenn die Sitzbank eingetragen ist. Ob der Eintrag möglich ist, wurde bereits an anderer Stelle im Forum diskutiert, aber nicht abschliessend geklärt.
Zum Thema Steuer/LoF/Grüne Nummer:
Ganz so eindeutig wie der eine oder andere hier sehe ich diesen Fall nicht ausserhalb der LoF-Zwecke:
(zur Sicherheit, Thomas 406, der Unterschied ist verstanden)
Ich habe eine landwirtschaftliche Betriebsnummer, zahle Beiträge zur landw. Berufsgenossenschaft. Auch wenn es um Wein geht, nicht um Rindviecher oder Zuckerrüben, ist das Landwirtschaft.
ja, ich bekomm sogar einen kleinen Zuschuss (Steillage)...
Meine Gäste essen meine selbst hergestellten Produkte.
Meine Gäste trinken meine selbst hergestellten Produkte.
Der Landschaftspflegeverband unterstützt meine Vorhaben, denn durch meine Arbeit wird:
Kulturlandschaft erhalten
Magerwiesen werden erhalten
Ich produziere Wein, Honig, Traubensaftschorle, Gewürze, Kräuter usw.
bestimmte, früher bei uns einheimische Pflanzenarten bekommen ihren Lebensraum dadurch zurück, dass wir einen Weinberg rekultiviert haben und nach guter Väter Sitte betreiben. Nicht ertragsorientiert, sondern qualitätsorientiert.
Wenn ich nun meinen Gästen die Kleinode des Taubertals zeige, tue ich doch auch nichts anderes, als der Bauer, der seinen Bauernhof den Besuchern zeigt.
Wenn Ferien auf dem Bauernhof gemacht werden, tauscht kein Landwirt seine grüne gegen eine schwarze Nummer, wenn er jemanden auf dem Traktorsitz mitnimmt.
Die Weinlehrpfade in mancher weinbaulichen Vorzeigeanlage werden auch von Menschen bearbeitet, die Fahrzeuge mit grüner Nummer fahren.
Jetzt kann man natürlich nur schwer unterscheiden, wo Gäste-Bespassung aufhört und eine fachlich orientierte Führung beginnt, aber das muss ja für meine Begriffe auch nicht heissen, dass mein Anliegen nun völlig aus der Luft gegriffen ist.
Ich will weder das Finanzamt betuppen noch die Polizei veralbern, beides läge mir wirklich fern. Ich verstehe auch, dass ich mit meinem Anliegen möglicherweise in einer Grauzone bin.
Aber ich gehöre nicht zu den Leuten, die ungeprüft gleich alles schlucken und die Hacken zusammenschlagen.
Ich grüsse freundlich,
Christian