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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#267478
Hallo Zusammen,

die HU meines 406 war mal wieder fällig, die Gelegenheit wollte ich dann auch gleich nutzen, ihn von Zugmaschine auf Zugmaschine LoF umschlüsseln zu lassen. Mit einer Rahmenseilwinde, einem am Rahmen montierten Polderschild und einem FKH sowie Zapfwellen nach vorne bzw. bis zur Rahmenseilwinde ist das Fahrzeug ja mehr als offensichtlich für LoF-Zwecke zu gebrauchen...


Beim TÜV in Darmstadt (Hessen) war der aaS erst einmal der Meinung ein Unimog wäre grundsätzlich nur eine Zugmaschine. LoF käme da gar nicht in Frage, außerdem müsste ich für eine LoF-Zugmaschine einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nachweisen.

Nachdem ich das angezweifelt habe und ihn versucht habe vom Gegenteil zu überzeugen, war er nach ein paar Telefonaten (outsourcing von Kompetenz und Fachwissen in der Praxis :roll: ) dann auf einmal der Meinung, eine Zapfwelle wäre ein hinreichendes Kriterium für eine LoF-Zugmaschine.
Allerdings müssten solche Änderungen in Hessen seit 01.05.2009 in Marburg-Biedenkopf schriftlich beantragt werden, was 39,50 Euro Gebühren koste - in Hessen - nicht jedoch z.B. in RLP oder Bayern.


Da es von mir aus nur ca. 35 Km bis zur Grenze nach Bayern sind, habe ich mich entschlossen, mit meinem Vorhaben ins "Ausland" zu gehen (Globalisierung in der Praxis :roll: )
Beim TÜV in Aschaffenburg (Bayern) ging soweit auch alles einigermaßen reibungslos über die Bühne obwohl der aaS bekennender Unimog-Hasser war. Ihm genügten die Zapfwellen als Kriterium für das Gutachten zur Umschlüsselung auf LoF und die Plakette (HU) klebte schon auf dem Nummernschild, bevor ich überhaupt bezahlt hatte.


Mit den vom TÜV in Aschaffenburg erstellten Gutachten wollte ich mir dann bei der Zulassungsstelle in meinem Landkreis (Hessen) den neuen Fahrzeugbrief und -schein ausstellen lassen.
Dort sagte man mir, das sei nicht möglich, das müsste ich erst in Marburg-Biedenkopf schriftlich beantragen, was 39,50 Euro Gebühren koste.
Das Ganze nennt sich übrigens "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 (2) STVZO i.V.m. § 21 STVZO"


- Warum soll ich eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug beantagen, das bereits zugelassen ist, also auch schon eine Betriebserlaubnis besitzt, zumal an dem Fahrzeug selbst ja noch nicht einmal etwas geändert wurde???


Oder das Ganze noch einmal mit anderen Worten:

Ich habe nun ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, das amtlich jedoch nicht anerkannt wird. Deshalb brauche ich ein Gutachten (?) von wem auch immer in Marburg Biedenkopf über mein Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen. Für die 39,50 Euro, die das kostet, bekomme ich übrigens nur das "Gutachten" über das Gutachten des aaS, den Fahrzeugbrief und -schein bekomme ich dann mit dem besagten "Gutachten" über das Gutachten von der Zulassungsstelle meines Landkreises ausgestellt - gegen weitere Gebühren selbstverständlich!

Das ist eine Prozesskette aus drei Gliedern in der jeder dem anderen misstraut oder ohne ihn handlungsunfähig ist - da ist m.E. mindestens ein Glied zu viel in der Kette!


Ich überlege nun, ob ich diesen bürokratischen Weg überhaupt gehen soll, oder ob ich nicht einfach das Gutachten des aaS in die Tonne trete (und damit die 50,60 Euro, die es gekostet hat), mir dadurch geschätzte 60 Euro weitere Kosten samt der Behördengänge spare und alles beim alten belasse.


Gibt es da noch einen anderen Weg zu meinem Ziel? - Im "Ausland" scheint das ja schließlich auch unbürokratischer möglich zu sein.


Ein schwacher Trost bleibt übrigens: Die HU war in Bayern 1,10 Euro billiger als in Hessen, obwohl beide Prüfstellen dem TÜV-Süd angehören. Aber wen wundert es: Die Bayern haben ja auch ein paar Feiertage mehr im Jahr, dadurch können sie sich offenbar besser erholen und dadurch dann effizienter, kostengünstiger und besser motiviert arbeiten als die Hessen!
#267481
Eigentlich müsste sich das Finanzamt dann noch melden, denen dann die Gutachten egal sein dürften, weil für die Anerkennung der Land- oder Forstwirtschaft ist nicht die Eigenschaft des Fahrzeuges sondern die dessen tatsächliche Tätigkeit in diesem Bereich ausschlaggebend.

:evil: :evil: :evil: :twisted:
#267484
Hallo Michael,

in meinem Fall kann das dem Finanzamt egal sein, der Unimog ist mit schwarzem Kennzeichen zugelassen und soll das auch so bleiben. Ich wollte ihn Umschlüsseln, wegen der anderen Vorteile, die sich daraus ergeben (z.B. Feinstaubplakette)
#267486
Hallo Christian,

um diese Gebühren wirst Du in Hessen zumindest nicht herum kommen:

http://www.marburg-biedenkopf.de/auto-v ... nisse.html

Hast Du dDir einmal die von Dir genannten Passagen zu Gemüte geführt?
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
B. Fahrzeuge
II. Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung
§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

....
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
....
Genau so etwas hast Du zumindest aus Sicht der Behörden ja gemacht.
Welches ist nun der Grund für Dich für die Gebührenpflichtige Umtypisierung. Du versprichst Dir davon einen Vorteil, z.B. legales Befahren der Umweltzonen. Denk mal darüber nach :wink:
#267497
Hallo Jürgen,

hätte ich vorher gewusst, daß ich um die 39,50 Euro und die ganze Bürokratie nicht herumkomme, hätte ich es von Anfang an sein gelassen. Die Aussage des aaS in Darmstadt erweckte jedoch den Eindruck in mir, dass es dem TÜV in Hessen im Gegensatz zu dem in Bayern an Kompetenz mangelt, solch eine Umschlüsselung ohne Genehmigung durchzuführen.
Letztendlich ist es jedoch nicht das TÜV, dem es an Kompetenz mangelt sondern die hessischen Zulassungsstellen.

Den von Dir verlinkten Inhalt kenne ich, das bekam ich schon von der Zulassungsstelle in gedruckter Form mit auf den Weg.

Bezugnehmend auf § 19 gehe ich jedoch davon aus, daß die bisherige Betriebserlaubnis als Zugmaschine nach wie vor gültig ist mit allen Vor- und Nachteilen für mich. Am Fahrzeug selbst hat sich schließlich nichts geändert, ich habe nun lediglich ein Gutachten darüber, dass dieses Fahrzeug die Kriterien einer LoF-Zugmaschine erfüllt. Würde es nicht gleichzeitig die Kriterien einer Zugmaschine erfüllen, hätte mir demnach nicht die Betriebserlaubnis schon vor Jahren entzogen werden müssen?

Vermutlich wird das der teuerste Aufkleber, den ich mir je leisten werde... :roll:
#267508
Hallo Christian,

ich halte diesen bürokratischen Akt eigentlich genauso überflüssig wie Du, und bin froh dass mein Mog quasi versehentlich vor drei Jahren zu einer LOF-Zugmaschine mutiert ist. :D

Rein Formal ist eben eine Zugmaschine keine LOF-Zugmaschine und umgekehrt. Dass es sich in beiden Fällen um ein und dasselbe Fahrzeug im technischen Sinne handelt ist formal leider völlig uninteressant, wenn es darum geht Gebühren zu verlangen.

Dein Akt der um Typisierung ist nun eine "Einzelabnahme" so idiotisch es nun mal klingt. Die Frage wäre, ob es von Mercedes irgend ein Dokument gibt, dass zeigt das eben Dein Mog den offiziellen Mog mit Zulassungsart LOF-Zugmaschine entspricht, dann wäre es vielleicht ja keine Einzelabnahme mehr.

Allerdings vermute ich, falls es so etwas gibt dies bei Mercedes auch mindestens soviel kostet.

Es ist ein saurer Apfel, in den Du beißt, aber jetzt würde ich es auch zu Ende führen.
#267529
Hallo Jürgen,

kinzigsegler hat geschrieben: (...) Die Frage wäre, ob es von Mercedes irgend ein Dokument gibt, dass zeigt das eben Dein Mog den offiziellen Mog mit Zulassungsart LOF-Zugmaschine entspricht, dann wäre es vielleicht ja keine Einzelabnahme mehr. (...)
es gibt von MB offenbar solche Bescheinigungen u.a. Holger (holgi63) scheint eine solche zu haben:

http://www2.unimog-community.de/index.p ... acad89132e

http://www2.unimog-community.de/index.p ... acad89132e

Diese Beiträge habe ich allerdings auch erst im Nachhinein gelesen.

Ob diese Bescheinigung allerdings von der Zulassungsstelle direkt anerkannt wird oder nur über den Umweg TÜV ("amtlich anerkannte Soll-Ist-Überprüfung"), ob das letztendlich auch der kostengünstigere Weg ist und ob man mit dieser Bescheinigung um die Einzelabnahme / "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 (2) STVZO i.V.m. § 21 STVZO" dann herumkommt weiß ich jedoch nicht.
Eine "Argumentationshilfe" ist es sicherlich allemal...
#267879
Hallo Zusammen,

nachdem, wie weiter oben schon beschrieben, mein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen aus Bayern in der Zulassungsstelle in Dieburg (Hessen) amtlich nicht anerkannt wurde, war ich damit heute mal in der Zulassungsstelle in Ober-Ramstadt (Hessen) gewesen, die ebenfalls für meinen Landkreis zuständig ist ("Konkurrenzunternehmen" und "Marktwirtschaft" in der Praxis :roll:).
Mit der gleichen Selbstverständlichkeit, mit der ich um die Bearbeitung der Umschlüsselung / Ausstellung der neuen Fahrzeugpapiere dort gebeten habe, wurde ich auch bedient! Von Erteilung einer Betriebserlaubnis durch Marburg-Biedenkopf war dort zu keiner Zeit die Rede gewesen - "nur" 19,90 Euro hat das Ganze jetzt gekostet für die beiden Zulassungsbescheinigungen!

Die ersehnte grüne Plakette wurde mir jedoch verwehrt - dazu würde unter Ziffer 14.1 die falsche Schlüsselnummer stehen, so wurde mir gesagt.
Insgesamt habe ich irgendwie das Gefühl, daß bei dieser Umschreibung nicht alles so gelaufen ist, wie ich mir das vorgestellt habe. Zum Beispiel kann ich nirgends die von mir erwartete Schlüsselnummer 8710 finden.

Hat es bei Einführung der neuen Zulassungsbescheinigungen hier etwa auch Änderungen gegeben?
Misstrauisch macht mich u.a. auch, dass jetzt auf einmal die Emissionsklasse nicht mehr bekannt ist und in den Papieren auch nichts mehr davon zu finden ist, daß das Fahrzeug einen DIESEL(motor) hat. :shock:

Ist das alles richtig so oder ist da etwas falsch gelaufen?

Ergeben sich daraus nun auch noch steuerliche Änderungen für mich oder bleibt es bei den gewohnten 375 Euro p.a.? (Die Kennzeichen sollen - nach wie vor - schwarz bleiben)
Dateianhänge:
K640_406.JPG
K640_406.JPG (77.02 KiB) 9586 mal betrachtet
#267895
Hallo Christian,

klar mit einem 352 Motor wird man auch keine grüne Plakette bekommen.

Brauchts Du auch nicht, wenn Dein Unimog jetzt eine Zugmaschine Ackerschlepper ist.

So wie ich es jetzt sehe haben sich die Schlüsselzahlen wirklich geändert - leider gibt es keine Liste mit allen Schlüsselzahlen im Internet-zumindest finde ich keine. :oops:

aus 8710 wurde 8910; 8720 -> 8920

so steht es jedenfalls auf vielen Seiten über Zugmaschinen, Quad ect.

hier ein Beispiel klickmich

Und die hast Du, also die neue 89 1000 (Feld J: 89 Feld 4: 1000)

Deine Umschreibung hat geklappt :party:


Steuerlich ändert sich nichts, alle Zugmaschinen, LKW werden nach Gewicht in Abhängigkeit mit dem "Abgaswert" ermittelt.

Glückauf
Lutz
#267948
Hallo Christian!

Als Ackerschlepper ist der Unimog nicht mehr AU pflichtig, folglich gibt es auch keine Feinstaubplakette.

Zur Schlüsselnr.: schau mal unter Buchstabe J, da steht 89 und dahinter unter Ziffer 4 die 1000. Das ist die neue Schlüsselnummer. Außerdem steht ja unten noch in Klartext: LOF Zugmaschine Ackerschlepper. Es ist also alles ok.

Gruß
Thomas
#267968
Hallo,
Als Ackerschlepper ist der Unimog nicht mehr AU pflichtig
jetzt mutmaße ich mal - Grund: bei meinem steht trotz 89 (allerdings 2000) sehr wohl die Motorart drin. Grund: Thomas, deine Aussage mag (derzeit noch) stimmen - aber :!: :!: :!: wie lange noch!
Dann aber ist Christians Mog immer noch aus dem Schneider, da AU für Diesel ja erst ab Bj78/79 (seiner is ja 75) - alle jüngeren Baujahre müssten demnach sehr wohl die Sprit-/Motorart drin stehen haben, damit se in mehr oder weniger ferner Zukunft ihren Beitrag zu unserer Umwelt zahlen dürfen - sch...egal ob Ackerschlepper, LKW, Kamelkarawane - hauptsache zahlen :evil: :evil: :evil:

mfG
Axel
#268032
Hallo Zusammen,


Danke Lutz für den Link, so etwas hatte ich gesucht, bin aber nur bei den alten Schlüsselnummern fündig geworden. In irgendeinem Beitrag hier im Forum waren neue und alte Schlüsselnummern auch mal gegenübergestellt, diesen Beitrag hatte ich aber leider nicht mehr gefunden. Mit den neuen Schlüsselnummern war ich noch nicht vertraut und wollte ausschließen, daß alleine der Klartext "LoF Zugm. Ackerschlepper" nicht jedoch die zugehörige Schlüsselnummer in den Papieren steht, aber jetzt ist mir das klar.

Mit dem OM 352 wird es wohl kaum eine grüne Plakette geben, das war mir schon klar. Da LoF-Fahrzeuge allerdings von der Feinstaubregelung ausgenommen sind, hatte ich erwartet, daß ich deshalb, ungeachtet der tatsächlichen Emissionen, trotzdem eine grüne Plakette bekomme, damit auch wirklich für jeden, der - von mir aus - auch nur ein Praktikum bei den Ordnungsbehörden macht, auf den ersten Blick zu erkennen ist, dass dieses Fahrzeug auch in Umweltzonen fahren darf.

Die von Thomas genannte Befreiung für LoF-Fahrzeuge von der AU bringt mir, wie Axel inzwischen schon richtig geschrieben hat, keinen neuen Vorteil, da mein Unimog bisher schon aufgrund des Erstzulassungsdatums von der AU befreit war. Mich hatte eben nur gewundert, daß im Gegensatz zu den alten Papieren, nun in Zeile 14 "Emissionskl. nicht bek." zu lesen ist. - Aber auch steuerlich hat sich - wie erwartet - nichts geändert.

Ein möglicher Grund warum Axels Unimog Schlüsselnummer 89 2000 hat, könnte sein, daß er ein Ganzstahlfahrerhaus hat, mein Unimog jedoch ein Cabrio ist. Jedenfalls steht in der Zulassungsbescheinigung 2 (Brief) in Zeile J unter 4 noch "Art des Aufbaus" im Vordruck. Bei mir ist an dieser Stelle "1000" eingetragen, bei Axel dürfte dort dann "2000" eingetragen sein.

Damit wären meine Fragen beantwortet und die Umschreibung aus meiner Sicht erfolgreich abgeschlossen. Was mir die entfallene Nennung der Sprit-/Motorart bringt, wird die Zukunft zeigen... :roll:

Erfolgreich war das Ganze zudem auch, weil ich nun tatsächlich um die mir zwei mal angedrohten 39,50 Euro Gebühren inklusive dem Umweg über Marburg-Biedenkopf herumgekommen bin. Warum das nun auf einmal doch ging, weiß ich zwar nicht, aber vielleicht musste der von Jürgen genannte "saure Apfel" - um bei dieser Metapher zu bleiben - auch einfach nur noch die paar Tage liegen und reifen... :wink:
#268051
Hallo Thomas,

der Zusammenhang mit dem Fahrerhaus war nur eine Vermutung von mir, aber Du scheinst Recht zu haben - ist jedenfalls hier auch so zu lesen:

http://www.aid.de/downloads/heitmann_me ... derung.pdf

Letztendlich ist 89 2000 auch eine Analogie zu 8720 - der alten Schlüsselnummer für Geräteräger - genau wie Lof Zugmaschine Ackerschlepper alt 8710 und neu 89 1000
424 1000 mit OM352 keine Luftpresserleistung.

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