- 22.07.2009, 15:22
#267478
Hallo Zusammen,
die HU meines 406 war mal wieder fällig, die Gelegenheit wollte ich dann auch gleich nutzen, ihn von Zugmaschine auf Zugmaschine LoF umschlüsseln zu lassen. Mit einer Rahmenseilwinde, einem am Rahmen montierten Polderschild und einem FKH sowie Zapfwellen nach vorne bzw. bis zur Rahmenseilwinde ist das Fahrzeug ja mehr als offensichtlich für LoF-Zwecke zu gebrauchen...
Beim TÜV in Darmstadt (Hessen) war der aaS erst einmal der Meinung ein Unimog wäre grundsätzlich nur eine Zugmaschine. LoF käme da gar nicht in Frage, außerdem müsste ich für eine LoF-Zugmaschine einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nachweisen.
Nachdem ich das angezweifelt habe und ihn versucht habe vom Gegenteil zu überzeugen, war er nach ein paar Telefonaten (outsourcing von Kompetenz und Fachwissen in der Praxis
) dann auf einmal der Meinung, eine Zapfwelle wäre ein hinreichendes Kriterium für eine LoF-Zugmaschine.
Allerdings müssten solche Änderungen in Hessen seit 01.05.2009 in Marburg-Biedenkopf schriftlich beantragt werden, was 39,50 Euro Gebühren koste - in Hessen - nicht jedoch z.B. in RLP oder Bayern.
Da es von mir aus nur ca. 35 Km bis zur Grenze nach Bayern sind, habe ich mich entschlossen, mit meinem Vorhaben ins "Ausland" zu gehen (Globalisierung in der Praxis
)
Beim TÜV in Aschaffenburg (Bayern) ging soweit auch alles einigermaßen reibungslos über die Bühne obwohl der aaS bekennender Unimog-Hasser war. Ihm genügten die Zapfwellen als Kriterium für das Gutachten zur Umschlüsselung auf LoF und die Plakette (HU) klebte schon auf dem Nummernschild, bevor ich überhaupt bezahlt hatte.
Mit den vom TÜV in Aschaffenburg erstellten Gutachten wollte ich mir dann bei der Zulassungsstelle in meinem Landkreis (Hessen) den neuen Fahrzeugbrief und -schein ausstellen lassen.
Dort sagte man mir, das sei nicht möglich, das müsste ich erst in Marburg-Biedenkopf schriftlich beantragen, was 39,50 Euro Gebühren koste.
Das Ganze nennt sich übrigens "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 (2) STVZO i.V.m. § 21 STVZO"
- Warum soll ich eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug beantagen, das bereits zugelassen ist, also auch schon eine Betriebserlaubnis besitzt, zumal an dem Fahrzeug selbst ja noch nicht einmal etwas geändert wurde???
Oder das Ganze noch einmal mit anderen Worten:
Ich habe nun ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, das amtlich jedoch nicht anerkannt wird. Deshalb brauche ich ein Gutachten (?) von wem auch immer in Marburg Biedenkopf über mein Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen. Für die 39,50 Euro, die das kostet, bekomme ich übrigens nur das "Gutachten" über das Gutachten des aaS, den Fahrzeugbrief und -schein bekomme ich dann mit dem besagten "Gutachten" über das Gutachten von der Zulassungsstelle meines Landkreises ausgestellt - gegen weitere Gebühren selbstverständlich!
Das ist eine Prozesskette aus drei Gliedern in der jeder dem anderen misstraut oder ohne ihn handlungsunfähig ist - da ist m.E. mindestens ein Glied zu viel in der Kette!
Ich überlege nun, ob ich diesen bürokratischen Weg überhaupt gehen soll, oder ob ich nicht einfach das Gutachten des aaS in die Tonne trete (und damit die 50,60 Euro, die es gekostet hat), mir dadurch geschätzte 60 Euro weitere Kosten samt der Behördengänge spare und alles beim alten belasse.
Gibt es da noch einen anderen Weg zu meinem Ziel? - Im "Ausland" scheint das ja schließlich auch unbürokratischer möglich zu sein.
Ein schwacher Trost bleibt übrigens: Die HU war in Bayern 1,10 Euro billiger als in Hessen, obwohl beide Prüfstellen dem TÜV-Süd angehören. Aber wen wundert es: Die Bayern haben ja auch ein paar Feiertage mehr im Jahr, dadurch können sie sich offenbar besser erholen und dadurch dann effizienter, kostengünstiger und besser motiviert arbeiten als die Hessen!
die HU meines 406 war mal wieder fällig, die Gelegenheit wollte ich dann auch gleich nutzen, ihn von Zugmaschine auf Zugmaschine LoF umschlüsseln zu lassen. Mit einer Rahmenseilwinde, einem am Rahmen montierten Polderschild und einem FKH sowie Zapfwellen nach vorne bzw. bis zur Rahmenseilwinde ist das Fahrzeug ja mehr als offensichtlich für LoF-Zwecke zu gebrauchen...
Beim TÜV in Darmstadt (Hessen) war der aaS erst einmal der Meinung ein Unimog wäre grundsätzlich nur eine Zugmaschine. LoF käme da gar nicht in Frage, außerdem müsste ich für eine LoF-Zugmaschine einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb nachweisen.
Nachdem ich das angezweifelt habe und ihn versucht habe vom Gegenteil zu überzeugen, war er nach ein paar Telefonaten (outsourcing von Kompetenz und Fachwissen in der Praxis

Allerdings müssten solche Änderungen in Hessen seit 01.05.2009 in Marburg-Biedenkopf schriftlich beantragt werden, was 39,50 Euro Gebühren koste - in Hessen - nicht jedoch z.B. in RLP oder Bayern.
Da es von mir aus nur ca. 35 Km bis zur Grenze nach Bayern sind, habe ich mich entschlossen, mit meinem Vorhaben ins "Ausland" zu gehen (Globalisierung in der Praxis

Beim TÜV in Aschaffenburg (Bayern) ging soweit auch alles einigermaßen reibungslos über die Bühne obwohl der aaS bekennender Unimog-Hasser war. Ihm genügten die Zapfwellen als Kriterium für das Gutachten zur Umschlüsselung auf LoF und die Plakette (HU) klebte schon auf dem Nummernschild, bevor ich überhaupt bezahlt hatte.
Mit den vom TÜV in Aschaffenburg erstellten Gutachten wollte ich mir dann bei der Zulassungsstelle in meinem Landkreis (Hessen) den neuen Fahrzeugbrief und -schein ausstellen lassen.
Dort sagte man mir, das sei nicht möglich, das müsste ich erst in Marburg-Biedenkopf schriftlich beantragen, was 39,50 Euro Gebühren koste.
Das Ganze nennt sich übrigens "Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 19 (2) STVZO i.V.m. § 21 STVZO"
- Warum soll ich eine Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug beantagen, das bereits zugelassen ist, also auch schon eine Betriebserlaubnis besitzt, zumal an dem Fahrzeug selbst ja noch nicht einmal etwas geändert wurde???
Oder das Ganze noch einmal mit anderen Worten:
Ich habe nun ein Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, das amtlich jedoch nicht anerkannt wird. Deshalb brauche ich ein Gutachten (?) von wem auch immer in Marburg Biedenkopf über mein Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen. Für die 39,50 Euro, die das kostet, bekomme ich übrigens nur das "Gutachten" über das Gutachten des aaS, den Fahrzeugbrief und -schein bekomme ich dann mit dem besagten "Gutachten" über das Gutachten von der Zulassungsstelle meines Landkreises ausgestellt - gegen weitere Gebühren selbstverständlich!
Das ist eine Prozesskette aus drei Gliedern in der jeder dem anderen misstraut oder ohne ihn handlungsunfähig ist - da ist m.E. mindestens ein Glied zu viel in der Kette!
Ich überlege nun, ob ich diesen bürokratischen Weg überhaupt gehen soll, oder ob ich nicht einfach das Gutachten des aaS in die Tonne trete (und damit die 50,60 Euro, die es gekostet hat), mir dadurch geschätzte 60 Euro weitere Kosten samt der Behördengänge spare und alles beim alten belasse.
Gibt es da noch einen anderen Weg zu meinem Ziel? - Im "Ausland" scheint das ja schließlich auch unbürokratischer möglich zu sein.
Ein schwacher Trost bleibt übrigens: Die HU war in Bayern 1,10 Euro billiger als in Hessen, obwohl beide Prüfstellen dem TÜV-Süd angehören. Aber wen wundert es: Die Bayern haben ja auch ein paar Feiertage mehr im Jahr, dadurch können sie sich offenbar besser erholen und dadurch dann effizienter, kostengünstiger und besser motiviert arbeiten als die Hessen!
Gruß
Christian
UNIMOG - der Name bleibt gleich, der Rest ist Sonderausstattung!
406.120 mit 2x4-Schaltung: Aus Freude am (Rückwärts)-fahren!
Christian
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