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Verfasst: 08.03.2012, 18:58
von 404KPG
Nabend Hartmut,

Fakt ist:
Es gibt Unimogs 404 mit H- Kennzeichen und Gasanlage in Nordrhein- Westfahlen. Wie kompliziert oder unkompliziert das zu bekommen ist, kann vielleicht der Ralf nochmal posten. (;-)

Da die Regeln für solche besonderen Zulassungen länderspezifisch unterschiedlich gehandhabt werden, kann es ggf. in anderen Bundesländern anders aussehen.

Wie schon in anderen Fragen der Zulassung / Eintragung würde ich versuchen, dem TüV die Zulassungsbescheinigung eines baugleichen Fahrzeugs mit H- Kennzeichen und Gasanlage zu zeigen.

Wenn ich meine Gasanlage schon eingebaut und eingetragen hätte, würde ich meine Zulassungsbescheinigung kurzerhand einscannen und hier als PDF einstellen. In diesem Punkt kann ich leider (noch) nichts bieten.
Vielleicht jemand Anderer......

Beste Grüße aus Viersen
Klaus

PS.: Im Zusammenhang mit Autogas sei noch auf den sehr umfangreichen und informativen Thread von Ulli aus 2004 verwiesen:
http://www.unimog-community.de/index.ph ... pic&t=6228

Verfasst: 08.03.2012, 21:32
von YoEddy2
Nabend Zusammen,

Ja ja die H Zulassung und so weiter ..... ist ein Spannendes Thema.
Als ich mit dem Mog beim Tüvler vorfuhr um abzuklären ob es a.) ein H gibt und b.) ob ich auch mit einer dann nach dem Erhalt des H nachträglich eingebauten LPG Anlage das H Behalten würde ???
Antwortete d. Prüfer 2x mit Ja. Das H wäre kein Thema bei meinem Mog und die Gasanlage wenn dann Vernünftig Eingebaut, würde er auch Eintragen dann unter beibehalt der H Zulassung.
Soweit so Gut .... gesagt - getan .... H bekommen ohne Probleme. Dann 1-2 Wochen später mit der Eingebauten Gasanlage wieder hin, zum Eintrag.

Und dann die Böse Überraschung.. :shock: Da schaut Er auf die Anlage und meint dann das das ja keine Anlage a la EC-ER 115 wäre. Die dürfte Er (KÜS)nicht Eintragen. Da das alles Einzelbauteile wären bei mir und zwar mit Nr. ect. aber eben nicht obig erwähnte Komplettanlage. Und das dürfte nur der Tüv Rheinland .... räusper aber dann wäre das H wech meint er ! :evil: Was ich in diesem Moment am Liebsten gemacht hätte ....könnt Ihr Euch Denken.

Habe mir dann d. Spass gemacht und bin zum Tüv Rheinland nach MG gefahren. Habe dort vorgesprochen die Papiere vorgelegt. Da wurde mir dann gesagt ...wäre kein Problem die Anlage abzunehmen und Einzutragen ...aber das H wäre nicht mehr drinn damit :?
Auch meine Erläuterrungen zu der Tatsache das das doch eine Zeitgenössiche Anlage wäre die es auch schon 10 Jahre nach Bau/Zulassung des Fahrzeuges hätte gegeben ...hat nicht geholfen. Auch ist die Anlage ja nicht als solches von aussen zu Erkennen. Das einzige was sichtbar ist ist der Tank an der Fahrerseite unter dem Koffer. Das könnte aber auch ein Lufttank oder was weiß ich sein, dadurch wird aufjedefall das Erscheinungsbild des Mogs nicht dermassen geändert das es offensichtlich ins Auge fällt mit der Anlage. Das meint auch der KÜS Prüfer zu dem ich anschliessend wieder gefahren bin mit dem Bericht des Besuches des Tüv Rheinlandes. Es gab dann noch eine Nette Diskusion ...zum Thema was ist wenn ich dann zur nächsten HU zu ihm komme und die Anlage noch nicht Eingetragen habe bis dahin ....ob Er mir dann d. Tüv verweigert und oder das H aberkennen möchte / muss :wink:

Gruß Ralf

Verfasst: 08.03.2012, 21:40
von OPTI-MOG
Hallo Ralf,

herzliches Beileid. Vielleicht musst Du nur eine Prüfstellen-Tournee machen?

Meine Rede: Es gibt zu viele Vorschriften. Keiner kennt sie alle, wendet sie an, und manche widersprechen sich sogar.

Verfasst: 08.03.2012, 21:46
von YoEddy2
Hallo Christoph,

Diese Prüfstellen-Tournee habe ich schon ein Stückweit hinter mir, aber Leider ohne Erfolg :roll:
Mal sehen wann ich dann mal Glück habe und an d. Richtigen Prüfer komme... der dann etwas mehr Objektivität besitzt .... oder so :P

Ralf

Verfasst: 09.03.2012, 08:01
von unimuck
Ich dachte seit der aktuellen Änderung der Richtlinie für H-Gutachten wäre es einfacher geworden. :?
So wie ich meine herrausgelesen zu haben, gilt nicht mehr die zeitliche Eingrenzung für "zeitgenössisch".

Die ECE-R 115 ist die Rechtsnorm für das zulassen der LPG-Umrüstung, jedoch sind Einzelabnahmen mit einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO möglich.
Quelle, Siehe Blatt 2

Noch eine Quelle

Und das meint Wiki

Vielleicht an dieser Stelle auch interessant, ohne Abnahme erlischt die Betriebserlaubnis...

Verfasst: 09.03.2012, 19:11
von YoEddy2
Hallo Hartmut,

Sehr Interessante Links die Du da postest. Danke dafür.
Das diese Anlage in einer Einzelabnahme zu Prüfen ist nach §70 der STVZO ist ja gar nicht das Problem, da die Bauteile als solches ja schon Nr. und Zeichen die dafür Notwendig haben besitzen.
Jedoch darf mein KÜS Prüfer diese Einzelabnahme nicht durchführen. Weil da wohl ne Monopolstellung des Tüv Rheinlands vorliegt. Und der wiederrum kann diese Einzelabnahme machen und auch die Anlage Eintragen, jedoch nur mit Entzug der H Zulassung. Weil dort wohl wieder Strengere Richtlinien zum H vorliegen. Wenn ich aber Lese in d. Link von Dir das auch die DEKRA dieses wohl darf, könnt ich mal die Fühler ausstrecken nach einer solchen Prüfstelle. Und mein Glück dort Versuchen....

Gruß Ralf

Verfasst: 09.03.2012, 19:23
von unimuck
Betrifft mich ja auch bald.
Im Strich-8 Forum gibt es einen engagierten TÜV-Prüfer,
welcher mit der Umsetzung der neuen Richtlinien bei Oldtimern kein Problem hat, und seine Gedanken dazu auch konkret äußert. Dieser befindet sich allerdings in Süddeutschland.
Daraufhin stellt sich mir die Frage, gibt es eine örtliche Bindung an eine Prüfstelle, oder darf ich in ganz Deutschland zu der Prüfstelle meiner Wahl?

Verfasst: 10.03.2012, 07:00
von YoEddy2
unimuck hat geschrieben:Betrifft mich ja auch bald.
Im Strich-8 Forum gibt es einen engagierten TÜV-Prüfer,
welcher mit der Umsetzung der neuen Richtlinien bei Oldtimern kein Problem hat, und seine Gedanken dazu auch konkret äußert. Dieser befindet sich allerdings in Süddeutschland.
Daraufhin stellt sich mir die Frage, gibt es eine örtliche Bindung an eine Prüfstelle, oder darf ich in ganz Deutschland zu der Prüfstelle meiner Wahl?
Moin,
Da Horch ich auf, interessant. Und meines Wissens nach darf man zu einem Tüv fahren egeal wo der sich Befindet. Um sein Fahrzeug Prüfen zu lassen ect.

Gruß Ralf

Verfasst: 11.03.2012, 16:26
von unimuck
Und weiter geht´s...

Es gibt ja manchmal Tage im Schrauberleben, die braucht man nicht wirklich. :evil:
Beim montieren der hinteren Schraubenfedern und anheben mit dem Stapler, rutschte mir die Vorderachse von den Unterstellböcken. :oops:
Also in dem Moment könnte man sich in den Ar... (zensiert) beißen :!:

Das Ergebnis auf beiden Seiten sieht man hier:

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Um die Verformung wieder auszubügeln habe ich mir ein kleines Werkzeug für den Hydraulikheber gebaut.

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Ein paar Stunden später gibt sich dann wieder ein annähernder Originalzustand.

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Verfasst: 19.03.2012, 19:32
von unimuck
Nun ist sie drin.
Nachdem ich nach längerem Suchen eine Servolenkung des 404.0 gefunden habe, konnte ich diese mit relativ kleinen Anpassungen einbauen.

Es stellte sich im Vorfeld die Frage, mit welcher Winkelstellung ich diese einbauen sollte. Da ich keine Vergleichsmöglichkeit hatte, habe ich den Winkel der Kugelumlauflenkung von 37Grad zum Rahmen übernommen.

"Alte" Lenkung:
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Servolenkung:
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Sollte sich durch das um ca. 30mm höher zu setztende Häuschen ein anderer Winkel ergeben, so kann ich dies durch das Kardangelenk der neuen Lenksäule ausgleichen.

Verfasst: 19.03.2012, 19:42
von unimuck
Momentan habe ich folgende Arbeiten durchgeführt:
- Servolenkung 404.0
- Schraubenfedern vom 406
- vordere Strossdämpfer vom U1300
- hintere Stossdämpfer original, aber in Doppelausführung.
- Am Getriebe neue Simmerringe an den vorderen und hinteren Abgängen eingebaut
[Edit]
- Getriebeöhlkühler System Thorsten Pohl eingebaut

Bevor ich mich dann an die Bremsen und Motor begebe, werde ich das ganze Gedöns mit der Endlackierung beglücken.

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Verfasst: 19.03.2012, 19:47
von 404ler
Halo Rallef
Wegen deiner Gas/H-Kennzeichen Geschichte könnte es sich lohnen mal beim Tüv in Velbert vorzusprechen.Dort gibt es den aaSv Herr Schäfer.Der hat mir damals auch mehrmals angeboten meinen Mog mit H-Kennzeichen und Gas einzutragen,wenn ich es denn wolle.kann aber sein das er schon in Rente ist oder bald geht,ist schon ne weile her und er ist auch schon etwas älter,war aber sehr nett.

Gruß
Harry

Verfasst: 20.03.2012, 09:26
von YoEddy2
Hallo Harry,

Nett mit dem Tip .... DANKE :P Werd da mal Kontakt Versuch Starten ...

LG Ralf

PS : Hatte Dir im Flecktarn Forum auch schonmal geschrieben ...gesehen ?

Verfasst: 20.03.2012, 11:57
von Uwe
unimuck hat geschrieben:Nun ist sie drin.
Nachdem ich nach längerem Suchen eine Servolenkung des 404.0 gefunden habe, konnte ich diese mit relativ kleinen Anpassungen einbauen.
Hallo
wie hast du die Servolenkung am Rahmen befestigt evtl. Bilder?
Gruß aus dem Oberbergischen
Uwe

Verfasst: 20.03.2012, 13:33
von unimuck
Hallo Uwe, es ist die originale Befestigung mittels Bolzen. Wie auch bei der originalen des 404.1.