- 20.12.2004, 17:22
#47423
Hallo zusammen,
wenn ich die Straßenverkehrszulassungsordnung richtig deute, dann ist man verpflichtet, wenigstens jeweils eine Nebelschlußleuchte und einen Rückfahrscheinwerfer am Fahrzeugheck zu haben.
Am Hinterteil vom 1300L von der BW gibts sowas aber anscheinend nicht.
Hab' allerdings auch schon zugelassene 1300L ohne entsprechende Leuchten gesehen.
Wenn man denn nachrüsten muß: kann mir jemand sagen, wie man das am geschicktesten anstellt?
Gruss
Harry
wenn ich die Straßenverkehrszulassungsordnung richtig deute, dann ist man verpflichtet, wenigstens jeweils eine Nebelschlußleuchte und einen Rückfahrscheinwerfer am Fahrzeugheck zu haben.
Am Hinterteil vom 1300L von der BW gibts sowas aber anscheinend nicht.
Hab' allerdings auch schon zugelassene 1300L ohne entsprechende Leuchten gesehen.
Wenn man denn nachrüsten muß: kann mir jemand sagen, wie man das am geschicktesten anstellt?
Gruss
Harry