- 21.08.2005, 20:08
#75252
Hallo Mog´ler!
Ich muss Nächste woche mit meinem mog (U 1000, BM424, BJ80)zum Tüv.
Meinem Bekannten ist diese woche aufgefallen, dass ich keinen Rückfahrscheinwerfer habe.
Deshalb meine Frage, Braucht man diesen überhaupt zwingend, oder ist es da wie bei der Nebelschlussleuchte; also wenn dran muss funktionieren, wenn nicht dran egal...
(Traktoren haben ja auch nicht alle einen Rückfahrscheinwerfer)
Falls Relevant: Zugelassen als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.
Moggruß
Timo
Ich muss Nächste woche mit meinem mog (U 1000, BM424, BJ80)zum Tüv.
Meinem Bekannten ist diese woche aufgefallen, dass ich keinen Rückfahrscheinwerfer habe.


Deshalb meine Frage, Braucht man diesen überhaupt zwingend, oder ist es da wie bei der Nebelschlussleuchte; also wenn dran muss funktionieren, wenn nicht dran egal...

(Traktoren haben ja auch nicht alle einen Rückfahrscheinwerfer)
Falls Relevant: Zugelassen als Zugmaschine mit schwarzem Kennzeichen.
Moggruß
Timo
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