- 28.08.2006, 22:57
#122219
Tach auch!
Ich lese mich gerade durch die AFBG-Broschüre des Ministeriums für Bildung und Forschung, jedoch kann ich nicht ersehen, wonach denn die Bewilligungshöhe ausgerichtet ist.
Konkret:
Meister (KFZ) in Teilzeit (Abendschule), d.h. keine Unterhaltsbeiträge, da ich ja weiter arbeiten gehe. Kann ich davon ausgehen, daß ich eine Förderung in Höhe der Kurs- und Prüfungsgebühren (I,II,III,IV) + 50% der Kosten für das Prüfungsstück?
Die Höchstsätze kann ich erkennen, aber die tatsächliche Bewilligung nicht.
Wer hat's gemacht und weiß es?
Ich lese mich gerade durch die AFBG-Broschüre des Ministeriums für Bildung und Forschung, jedoch kann ich nicht ersehen, wonach denn die Bewilligungshöhe ausgerichtet ist.
Konkret:
Meister (KFZ) in Teilzeit (Abendschule), d.h. keine Unterhaltsbeiträge, da ich ja weiter arbeiten gehe. Kann ich davon ausgehen, daß ich eine Förderung in Höhe der Kurs- und Prüfungsgebühren (I,II,III,IV) + 50% der Kosten für das Prüfungsstück?
Die Höchstsätze kann ich erkennen, aber die tatsächliche Bewilligung nicht.
Wer hat's gemacht und weiß es?