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Moderatoren: stephan, mbtrac_passion

#526902
Hallo zusammen,

mein Fahrzeug ist immer noch der schöne alte U406, den in hauptsächlich fürs Holz gebrauche. Mein Sohn Fabian (16 Jahre) hat sich aber nicht davon abbringen lassen, dass ein MBtrac auf jeden Fall in die Familie gehört. Und so hat er (oder ich) recht kurzfristig einen gekauft. Hingefahren unr um mal zu schauen und auf dem Rückweg um einen MBtrac reicher. Leider hat der MBtrac keinen Brief mehr. Der Besitzer hat mir aber per Kaufvertrag bescheinigt, dass es sein Eigentum ist. Hier ist extra aufgeführt, dass der Brief nicht mehr aufzufinden ist. Dieses hat er mir auch unterschrieben.
Nun die Fragen:

Kann man anhand der Fahrgestellnummer sehen, dann der MBtrac genau gebaut wurde? Die Nummer ist 44016200072253. Die 440162 ist klar. Aber 72253 Stück wurden nie gebaut...???
Reicht der Kaufvertrag für Beantragung der Papiere? Ich habe was von eidestadlicher Erklärung beim Notar gelesen. Das ist dann ja doch ein recht heftiger Aufwand.,...
Danke für ale Infos schon jetzt. Ich mache mal ein paar Bilder, wenn der Trac dann bei úns auf dem Hof steht.
Viele Grüße
Uwe
#526918
Hallo Uwe,

was Deine zuständige Zulassungsstelle zum Ausstellen neuer Papiere benötigt, solltest Du am Besten dort direkt erfragen.

Einen Anhaltspunkt hier zu gibt die Fahrzeugzulassungverordnung §12 Absatz 5 Satz 2:
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden. Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Absatz 7 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Die Zulassungsstelle benötigt hier für natürlich einen Beweis das Du bzw der Vorbesitzer auch der Verfügungsberechtigte ist. Daher verlangen sie hier oftmals eben die von Dir angesprochene eidesstattliche Erklärung. Diese Erklärung wir aber direkt bei der zuständigen Zulassungsstelle abgegeben.
#526937
Hallo Uwe
Aber 72253 Stück wurden nie gebaut...???
die Vergabe der Serienummern wurden umgestellt, die Endnummer wurde durchlaufen weitergezählt, egal was gerade auf dem Band stand.
In der Fahrezeug Datenkarte ist das Fertigungsdatum vermerkt.
#527212
Moin Uwe,

wir haben letztes Jahr unseren 421 nach über 30 Jahren wieder zugelassen. Da waren die alten Papiere auch verschollen. Der Behörde reichte eine schriftliche Erklärung, dass die Papiere nicht mehr vorhanden sind und dass wir bzw. mein Vater der rechtmäßige Besitzer des Fahrzeugs ist. Ich schätze, die Anforderungen der Zulassungsbehörde hängen auch stark vom Sachbearbeiter ab.

Gruß
Freddy
#527219
Hallo Uwe,

ich hatte das selbe Thema.
Ich hatte ne Unbedenklichkeitsbescheinigung die bestätigt, dass das Fahrzeug nirgendwo als gestohlen gemeldet war, die hatte der Vorbesitzer noch besorgt.
Dann habe ich auf der Zulassungsstelle eine eidesstattliche Erklärung unterschrieben, dass keine Papiere mehr da sind. Die haben da so nen Vordruck.
Und dann sollte ich noch beweisen, dass das Fahrzeug schon mal zugelassen war, was ich zum Glück auch dank einem Foto vom Erstbesitzer konnte. Dabei ging es um die Abgasvorschriften die das Fahrzeug erfüllen muss etc. die ja bei einer Neuzulassung grundlegend andere wären als sie es bei einer Wiederzulassung sind (Es gilt immer die Lage bei Erstzulassung).
Darüberhinaus waren noch die Dokumente der HU/AU, der SP (wirst du ja denk ich nicht brauchen) und der Oldtimerabnahme erforderlich.
Ob nun jeder Sachbearbeiter die selben Dokumente möchte weiß ich nicht, aber so wars bei mir... und so hats dann auch problemlos funktioniert. :Party
Ich hoffe ich konnte dir helfen, am besten ist sicher im Vorhinein mal bei der Zula zu fragen...

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