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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#425519
Hallo zusammen,

ich habe mich jetzt durch die Einträge welche die SuFu gefunden hat gelesen, aber anscheinend hat so etwas noch niemand gemacht.

Die genannten Teilenummern im WHB haben sich teilweise ersetzt oder sind nicht mehr lieferbar. Einzelabnahme nach Einbau ist klar. So wie es aussieht muss ein neuer Druckregler verbaut werden der zusammen mit dem Trockner bei MB ca. 1k kostet. Bei WABCO habe ich einen Trockner 432 410 201 7 gefunden, der hat einen integrierten 8,1 bar Druckregler. Das müsste doch auch funktionieren. Oder mache ich hier einen Fehler bei der Planung?

Die Nachrüstung im WHB ist wenn ich das richtig sehe nicht auf bestimmte FIN eingegrenzt und hat ein 4-Kreisschutzventil auf dem Plan, das ist bei meinem Mog nicht verbaut und wird da auch nicht benötigt.

Die Frage ist jetzt ob mir der TÜV die Anlage einträgt wenn sie nach Einbau vom Plan abweicht.
#425521
Hallo Reiner
Habe bei meinem 406 auf einen Trockner umgerüstet.
Bin dabei einfach beim bestehenden Funktionsschema geblieben.
Ausgenommen natürlich zwischen Kompressor und Vorratskessel.
Orginal Druckregler raus und das neue System ran.
Schau doch mal bei einem LKW-Verwerter nach gebrauchten Teilen. Sollten aber noch Nummern drauf sein. Die braucht später der TÜV.
Habe für Regler, Trockenpatronenaufnahme und Regenerationskessel 50€ bezahlt.
ABER ACHTUNG!!!! Damit ist es aber noch nicht getan!!!!!
Denn so wird Dir das System am Rost ersticken!!!
Du MUSST sämtliche Stahlleitungen mit Kunststoffleitungen ersetzen, den Vorratskessel innen reinigen, entrosten, beschichten und sämtliche Ventile reinigen.
Die Kunststoffleitungen lassen sich auch nicht sicher vor Auspuffhitze auf der linken Fahrzeugseite verlegen.
Also nach rechts damit.
Muss natürlich alles vom TÜV abgenommen werden.
War aber überhaupt kein Problem

Das Ganze ist schon ein ziemlicher Aufwand.
Wenn Du es mal anschauen möchtest, ich wohne nördlich von Schweinfurt.

Gruß
Bernd
#425522
Hallo Bernd,

der Kessel ist vom Vorbesitzer vor dem Verkauf noch getauscht worden, die Luftleitungen (PE) und das Anhängersteuerventil sind neu, nur der BKV und der Druckregler sind noch alt.
LKW-Verwerter haben wir hier keinen in der Nähe und Gebrauchtteile wollte ich eigentlich auch nicht, deshalb ja die Frage nach ob der o. g. Lufttrockner ohne noch einen zusätzlichen Druckregler am Mog funktioniert.

Beim bestehenden Funktionsschema kann ich nicht bleiben da kein 4-Kreisschutzventil vorhanden ist.
#425528
Hallo Reiner

du kannst einen Trockner mit integriertem Druckregler verwenden. Bedenke aber, dass vom Kompressor bis zum Druckregler die vorgeschriebene Mindestleitungslänge unbedingt eingehalten werden muss. Sonst kondensiert das Wasser nicht in der Leitung und kann somit nicht abgeschieden werden. Die Länge muss mehr als 4 m betragen, da musst du mal die Vorgaben überprüfen.
Bei den neuen Mogs ist extra ein Kühlwendel dafür verbaut.
#425540
Hallo Helmut,

die im WHB genannten ca. 4 m wollte ich schon einhalten, ich kenne das mit den Kühlwendeln von MAN aus den 90ern.
Ich schaue mal im EPC evtl. finde ich ja etwas von einem anderen LKW oder Mog was schon passt.

Zwischenzeitlich habe ich noch etwas anderes zum lesen gefunden.

Laut dem Plan (im Link) muss ich die Leitung vom Lufttrockner an Stelle zum 4-Kreisschutzventil direkt an den Kessel legen.

Evtl. hat sich durch die Erfahrungswerte bei WABCO etwas anderes als die Leitungsangabe in Metern ergeben denn hier werden zur optimalen Trocknung 65 °C Lufteintrittstemperatur am Lufttrockner genannt. Die erreicht mein Mog nicht wenn ich z. B. jetzt eine Messung nach 30 min Motorlauf am Druckreglereingang durchführe. Hier sind dann maximal 50 °C messbar.

http://inform.wabco-auto.com/intl/pdf/8 ... 573-06.pdf
#425625
Hallo, welcher Druckregler ist jetzt verbaut? Ist noch ein Frostschützer montiert? Welche Leitungen (Durchmesser) sind verbaut? Wie sieht es mit dem Platz aus? Bei Niederdruck Anlage 8,5 bar würde ich den mit Druckregler nehmen. Der alte Druckregler raus, Trockner ( wenn schon dann mit Heizung ) rein, kleinen Behälter (gibt es schon direkt mit Halter) nachrüsten und mit dem Ausgang vom Trockner dann zum Schutzventil. Die Leitung zum Schutzventil bleibt wo sie ist, kann aber durch PE ersetzt werden. Das Rostproblem ist nicht zu unterschätzen. Ich kann dann mal nachsehen was die Sachen neu Kosten. Gruß
#425685
Hallo zusammen,

hier habe ich mal meine Favoriten welche alle einen internen Druckregler besitzen gelistet.

Knorr LA 8228, mit 8,1 bar ohne Hzg.
WABCO 4324102017 mit 8,1 bar ohne Hzg
WABCO 4324159210 mit 8,1 bar mit Hzg. 12V
WABCO 4324100030 mit 8,1 bar mit Hzg. 12V


Ersterer ist bei unserem Großhandel schon für 190 € Netto lieferbar. Die Trockner sind alle einstellbar und können auf 7,3 bar (laut WHB), korrigiert werden. Die Trockner sind nach steigendem Preis geordnet.

Dann wäre noch da der KNORR LA 8250 mit 7,3 bar mit Hzg aber 24V, ich frage erst mal nach was die Druckanpassung kostet den evtl. ist es preiswerter letzteren zu kaufen und die Heizung zu tauschen. Die Heizung kostet ca. 70 €.

Druckregler ist A 002 431 59 06 verbaut, Frostschutzpumpe ist keine dran und die Leitungsquerschnitte stimmen mit dem WHB überein.

So jetzt nochmal: Es ist kein 4-Kreis-Schutzventil vorhanden (s. o.)!

Es ist schon kpl. PE-Leitung verlegt (s. o.) Kessel ist neu und nur der Druckregler ist noch alt!

Frage:

Wo soll jetzt der nicht zu unterschätzende Rost her kommen?


Spusseltier, wenn deine Preise besser sind kaufe ich natürlich bei Dir.
#427588
Hallo zusammen,

der Trockner ist da und die Kühlwendel ist auch schon bestellt.
ich bin mir noch nicht sicher welchen Abschaltdruck ich einstellen muss denn in der Beschreibung der Bremsanlage sind 7,3 bar und in der SA 36639 (Lufttrockner) sind 8,1 bar genannt.

Bei der Eintragung herrscht anscheinend ein großes Durcheinander. Man kann zwar laut WHB bei MB mit der FIN eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, aber die wird wohl anscheinend nicht mehr benötigt. Denn die MB-Niederlassung sagt die Lufttrockner Nachrüstung wird nicht eingetragen. Hätten sie noch nie gemacht. Die Unimog-Werkstatt die ca. 80 Nachrüstungen bei BW-Fahrzeugen durchgeführt hat, sagt auch dass nach dem Einbau an keinem Fahrzeug die Papiere korrigiert wurden.

Der Prüfer den ich mit den Unterlagen, also originaler Plan und die Änderung am Plan, befragt habe sagt dass Luftaufbereitungsanlagen, und dazu zählt der Lufttrockner, nicht mehr eingetragen werden müssen. Die Frage seit wann dass so ist konnte er leider nicht beantworten.
Hat jemand da Informationen dazu, seit wann dass so ist?
Zuletzt geändert von benz am 24.01.2014, 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
#427623
Hallo Reiner

die SA 36639 existiert für den 403/406 nicht. Die Werte beziehen sich auf den 417, für den diese SA gültig ist. Der 417 hat in der Tat einen höheren Betriebsdruck als der 403/406.
Sofern alle Druckbehälter für den höheren Betriebsdruck zugelassen sind, kann auch der Regler auf 8,1 bar eingestellt werden. Das wäre dann aber ein Eingriff in das Bremssystem, der eingetragen werden müsste, da er nicht auf die Aufbereitung beschränkt ist sondern im gesamten Bremssystem anliegt. Hiervon wäre z.B. die Bremsleistung bei Vollbremsung betroffen.
Ob diese Auswirkung nur marginal oder gravierend ist dabei nicht Betrachtungsgegenstand sondern rechtlich gesehen nur die Tatsache, dass ein eingetragener Wert verändert wird.
Funktionieren wird der Trockner aber auch mit 7,35 bar.
#427632
Hallo Helmut,

nach einer Anleitung von WABCO kann die Einstellung des Druckreglers im Lufttrockner verändert werden. Danach muss laut Anleitung das Typenschild entfernt werden und ein neues Typenschild mit dem geänderten Druck bei WABCO bestellt und angebracht werden (autorisierte Werkstatt).

Auf dem Trockner der hier auf der Werkbank liegt ist nur die Bezeichnung und die Herstellung eingeprägt aber kein Druck. Der Druck ist nur aus dem Datenblatt bekannt.

Da es laut EPC für meine FIN nur einen BKV gibt, aber der Druckregler sich durch mehrere Ersetzungen anscheinend von der 7,3 bar zur 8,1 bar-Ausführung geändert (findet man mit der Teilenummer bei der Suche in anderen Fahrzeugen heraus) hat, müsste ich den Druck am Trockner nicht absenken lassen.

Der jetzt verbaute Druckregler hat 7,3 bar, wobei ich auch nicht weiß ob der von einem der Vorbesitzer schon mal getauscht wurde.


Das die o. g. SA nicht für 403/406 gilt geht aus dem WHB nicht hervor. Da sie hinten angehangen war. Wenn man im EPC mit der SA such findet man dazu überhaupt keinen Unimog.
#427705
Hallo Reiner,

faktisch wird es keinen Unterschied machen, ob du mit 7,35 oder 8,1bar Abschaltdruck unterwegs bist.
Der BKV kommt auch mit dem erhöhten Druck klar. Der Systemdruck ist aber 10% höher.
Der 417 hat fast das gleiche Radbremssystem wie der letzte 406, nur bei Vorhandensein einer Anhängerbremsanlage ist beim 406 ein Zweikammer-BKV verbaut, beim 417 ist immer ein Einkammer-BKV-verbaut.
Ob der Prüfer den geänderten Systemdruck so akzeptiert und was er letztendlich einträgt muss er selber verantworten. Bedenken hätte ich keine, die Druckerhöhung auf 8,1bar wurde bei Einführung der Luftfederung dann bei allen Fahrzeugen generell vorgenommen, um evtl einen luftgefederten Hänger betreiben zu können.
Dass der Lufttrockner im WHB aufgeführt ist beruht auf dem darin umfänglich mit eingeschlossenen 417. D.h. aber nicht, dass grundsätzlich alle aufgeführten Bauteile auch im 406 verbaubar sind.
#437027
Hallo zusammen,
nach dem ich im Herbst noch mal den Chefprüfer in der Zentrale mit meinem Eintragungswunsch konfrontiert habe sagt dieser dass jegliche Veränderung an der Bremsanlage einzutragen sei. Wenn es das Ganze ab Werk nicht gab muss der Fahrzeughersteller für jedes verwendete Teil ein Freigabe erteilen.

Danach habe ich in meinem Autohaus eine Anfrage nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Freigabe zu heute verwendbaren Teilen, zur Nachrüstung des Lufttrockners gestellt hatte und diese wurde auch ans Werk weiter geleitet.
Nach ca. 4 Wochen kam als Antwort:

Der Kunde soll die Anfrage bitte an einen Unimog-Haupthändler stellen.
Also habe ich den Unimog-Haupthändler in Karlsruhe per E-Mail kontaktiert und das Problem geschildert. Nach 6 Wochen immer noch keine Rückmeldung, also dort mal den Adressaten angerufen. Mit dem Ergebnis: Mit solch alten Fahrzeugen kenne ich mich nicht aus.

Was nun?
#437068
Hallo Reiner

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