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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#258881
Da Unimog nicht gleich Unimog ist, ist das so pauschal nicht zu beantworten.

Was ich weiß: Die BG erlaubt die Lenkradknöpfe bei Ackerschleppern, sofern sie eine Servolenkung haben. Genau so wird es bei TÜV und DEKRA gehandhabt.

Also: Zugmaschine-Ackerschlepper und Servolenkung = Lenkradknopf erlaubt

Wie es bei einer reinen Zugmaschine oder bei einem LKW aussieht (was ein Unimog ja durchaus auch sein kann) weiß ich leider nicht.

Gruß
Stefan
#258915
Hallo,
Da Unimog nicht gleich Unimog ist, ist das so pauschal nicht zu beantworten.
Wo liegt bei den hier betrachteten Mogs bei der Lenkung ein Unterschied vor? Alle haben mechanische Lenkung!
Also: Zugmaschine-Ackerschlepper und Servolenkung = Lenkradknopf erlaubt
Soweit mir bekannt - knapp daneben is auch vorbei.
Erlaubt ist das Teil bei hydraulischer Lenkung - Servo allein ist falsch.
Ganz offiziell fällst Du mit dem Teil am Lenker beim TÜV durch, wenn dich die Forstgehilfen ärgern wollen, legens dich lahm (die werden mittlerweile je nach Region auf landw. Belange geschult).
In den verschiedenen Läden werden die Teile für kleines Geld ohne jeden Hinweis verhökert - rechtlich fast schon fahrlässig.
Allerdings is mir das im Wald wurscht - da ist der Knopf beim Rangieren für den Daumen glatt ne Lebensversicherung!

mfG
Axel
#258974
Also nochmal zum Mitschreiben:

Unimog ist nicht gleich Unimog, weil sie in verschiedenen Fahrzeugkategorien zugelassen sein können und werden. Beispiel: Zugmaschine oder LKW oder Selbstfahrende Arbeitsmaschine oder Zugmaschine-Ackerschlepper.

Bei Zugmaschine-Ackerschlepper erlaubt die BG den Lenkradknopf, wenn das Fahrzeug mit einer Servolenkung ausgerüstet ist.
Bei diversen Schleppern in meinem Arbeitsleben waren sogenannte Hilfslenkungen verbaut, auch hier wurden die Lenkradknöpfe weder von der BG noch vom TÜV bemeckert.

Ergo wirds auch nix zu meckern geben, wenn der Mog eine LoF-Zugmaschine ist und den Knopf drin hat.

Gruß
Stefan

PS.: Ich war jedenfalls mit meinem schon mehrfach beim TÜV - mit dem Lenkradknopf.
#259018
Hallo Stefan,

dann schreib mal gut mit! :lol:
Auch wenn der TÜV oder Dekra bei vielen Dingen die Augen gut zu drücken ist so gar manches trotzdem illegal.
Wie gesagt - den Lenkradknopf seh ich als Lebensversicherung für den Daumen an, sobald Du mal im Wald zum Rücken in allen Richtungen am rangieren bist - v.a. rückwärts durch den Bestand über Wurzeln, Stümpfe und Steine.
Und deine BG hätt ich gern (kommst Du aus Österreich?), schau mal da rein:
http://www.praevention.lsv.de/site/druc ... 3_2/28.Htm
(1) Die Lenkeinrichtung muß so beschaffen sein, daß ein leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeuges gewährleistet ist.


Durchführungsanweisung

Sicheres Lenken ist nicht gewährleistet, wenn von hervorstehenden Bauteilen an der Lenkeinrichtung Gefahr ausgeht (z.B. Lenkradknopf bei direkter Lenkung),
Und der Mog hat halt mal ne direkte Lenkung - egal wie zugelassen.
Servolenkung: war von mir ungenau bzw. falsch ausgedrückt. Reine Servolenkung - dh. reine hydraulische Lenkung! - mit Knopf ok. Servounterstützte Lenkung - also Hilfskraftlenkung wie Mog etc. - mit Knopf nok. Außer Du bist Behindert und hast ne Sondergenehmigung, dann gehts auch im PKW.


mfG
Axel

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Hallo Forum, der hintere ZW Lagerbock und die Roc[…]