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Leicht überladen
Verfasst: 25.07.2012, 20:32
von lumo9
Hallo Zusammen,
ich habe letzte Wochen einen Holztransporter mit Polizeieskorte gesehen
http://www.otz.de/web/zgt/leben/blaulic ... -686090153
Da soll noch mal einer sagen, ich lade zuviel
Gruß Lukas
Verfasst: 25.07.2012, 21:51
von Moggälä
Hallo,
mündliche Story's über solche Überladungen hab ich ja schon paar mal gehört - na dann hier also amtlich! MeinlieberHerrGesangsverein . . . .
Der nächste Holzfahrer hier in der Gegend soll seinen neuesten Transporter mit Wiegezellen ausgerüstet haben - damit das nicht mal mehr "unabsichtlich" passiert.
mfG
Axel
Verfasst: 25.07.2012, 21:59
von lumo9
unabsichtlich :rofl: :rofl:
Gruß Lukas
Verfasst: 25.07.2012, 23:08
von Jürgen-Fahlbusch
Hi Lukas,
Ihr seid aber auch wieder kleinlich, da drüben.
Das waren doch nicht mal 100% Überladung, Brücken werden z.B. mit mehr als dreifacher Sicherheit gerechnet.
Verfasst: 25.07.2012, 23:29
von stengele
Hallole,
schon krass, was auf deutschen Straßen so alles unterwegs ist.
Das mit dem Anhänger auf dem Waldweg abkoppeln war ja schon nicht schlecht, war halt zu langsam.
Vielleicht hät er die Ladung anzünden sollen, dann wäre das ganze leichter geworden bis zur Waage.
Aber der Artikel zeigt es mal wieder, die Strafen für Wiederholungstäter sind einfach zu lasch. Zitat:
dessen Holztransporte nicht das erste Mal mit Überladung festgestellt wurden.
Gruß
Stefan
Verfasst: 26.07.2012, 08:58
von Nieswurz
kinzigsegler hat geschrieben:Hi Lukas,
Ihr seid aber auch wieder kleinlich, da drüben.
Das waren doch nicht mal 100% Überladung, Brücken werden z.B. mit mehr als dreifacher Sicherheit gerechnet.
Da rechnest Du aber falsch....
zGG: 40 to
GG: 75 to
Eigengewicht: ca. 16 to (geschätzt)
Zulässige Ladung: 24 to
Geladen: 59 to
Überladung: 150 %
Der junge wusste schon, warum er fliehen wollte. Er wird seinen LKW-Führerschein wohl hoffentlich nicht wieder bekommen, zumal es ja ein Wiederholungstäter zu sein scheint.
Verfasst: 26.07.2012, 09:34
von allradler
Moin,
grundsätzlich bezieht sich die Berechnung der Überladung auf das zulässige Gesamtgewicht, nicht auf das Ladungsgewicht.
Wobei man wieder mal trefflich drüber streiten könnte, warum beim Strafmaß unterschieden wird zwischen Solofahrzeug bis 7,5t und Fahrzeugen über 7,5t bzw. Gespannen über 2t zGG...
Gruß Claus
Verfasst: 26.07.2012, 21:08
von lumo9
Hallo Zusammen,
@ Jürgen, egal wie du rechnest es sah gigantisch aus.
Er hat jedenfalls ökologisch gedacht, irgendwann ist der Diesel zu ende
@ Michael, "jung" ist relativ. Wenn du mit 60 und 75 Tonnen im Genick den
Pullen abhaust, brauchst du schon dicke Ei............
Naja, wir wissen doch, alle die um die 60 sind, sind schon eigenartig
Gruß Lukas
Verfasst: 27.07.2012, 16:16
von gnobber
Vielleicht hat der Fahrer auch zuviel "Holzfäller Extrem" oder Youtube-Videos geschaut...
Kann mich noch an den Orkan Wiebke erinnern. Damals durften mit Sondergenehmigung bis zu 60t gefahren werden um die Masse an Sturmholz überhaupt noch abfahren zu können.
Frage:
Woran erkennent man eine Langholztransporter der maximal 40t hat?
- Er ist nur halb voll....
Gruß Michael