Helmut-Schmitz hat geschrieben:Hallo
Für mich ist diesbezgl. erlaubt, was eingetragen ist
Deshalb gibt es von Daimler bzw vom KBA die Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw Freigabe nur für die bodenkonstante Ackerschiene.
Hallo Helmut,
selbstverständlich stimme ich Dir in Deinen Ausführungen zu.
Die wieder entfachte Diskussion zeigt ja auch deutlich,
wie sensibel das Thema ist.
Ich habe mich hier nicht wiederholen wollen und habe auf eine
genaue Beschreibung der baulichen Ausführung meines Kugelkopfes
am HKH verzichtet. Zum feinen Unterschied zw. beweglicher
und konstanter Ackerschiene wurde schon viel geschrieben, er
ist mir bekannt.
Ferner mag sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert haben.
Ich weiß, Dummheit schützt vor Strafe nicht.
Fakt ist, daß mir ein Schreiben des KBA vorliegt, das den Kugelkopf
auf festen Ackerschienen gem. DIN absegnet.
Der Einwand, auf
festen Ackerschienen ist bis hierhin berechtigt.
Ein Gutachten der Mercedes Benz AG, Gaggenau, kommt deshalb zu
zu dem Schluß, daß einem Anbau bei gleichzeitiger Arretierung von
Schiene und HKH nichts im Wege steht, wenn der TÜV seinen
Segen per Abnahme dazu gibt.
So geschehen und letztendlich auch eingtragen.
Man kann sicherlich darüber streiten, ob Mercedes die Ausführungen
des KBA richtig ausgelegt hat. Vielleicht auch eine kleine juristische
Spitzfindigkeit
Wie dem auch sei:
Mir ist das Risiko des Anhängerbetriebes generell bewußt
Ich bin noch nicht privat mit Mog/KK-anhänger gefahren, weil ich
es noch nicht brauchte
Ich will um Gottes Willen keine erneute Moraldiskussion lostreten,
Sicherheitsdenken ist ok und wichtig, Hinweise darauf auch.
Aber die erhobenen Zeigefinger werden mir pers. in vielen
Beiträgen langsam etwas zu viel und machen viele schöne Themen
durch zerfleischende Beiträge kaputt.