Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#332711
Liebe Freunde,

ich habe schon hier den ersten Teil unserer Geschichte erzählt. Mittlerweile sind wir zum Glück schon etwas weiter und werden hoffentlich nächste Woche tatsächlich ein Auto kaufen.

Jetzt aber zu meiner aktuellen Frage: Die Veranstalter der Mongol Rally verlangen von uns, daß der Krankenwagen (U 1300 Ex-BW) auch tatsächlich als Krankenwagen registriert ist (und nicht auf LKW oder WoMo umtypisiert wird). Kann man in Deutschland als Privater einen Krankenwagen als solchen anmelden? Wir haben keinerlei Verbindung zu einem Rettungsdienst, das ist ein rein privates Projekt.

Die Händler haben uns alle gesagt, daß wir Blaulicht und Martinshorn für den TÜV entfernen müssen. Ist das dann aber immer noch ein Krankenwagen? Was sind da die Kriterien?

Ich bin für schnelle Hilfe sehr dankbar!

Liebe Grüße aus Wien,

Michael
#332754
guude,

ein fahrzeug zum transport kranker muß nicht mit sonderzeichenanlage ausgestattet sein.
ob privat zulassungsfähig ohne gewerbliche personentranportlizens :?:

aber Du willst doch mit exportkennzeichen zulassen, da muß doch "exportmäßige" ausstattung möglich sein.

viel glück! justus.

ps.: gockel mal mit "ausfuhrkennzeichen", da keine HU-plakette drauf ist fragt auch keiner größer nach details.
#333510
Moin,
in der StVZO steht hiersinngemäß, daß die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man ein militärisches, polizeiliches etc. Fahrzeug privat erwirbt. Von Krankenwagen steht da nichts. Ich sehe da also erstmal kein Hindernis, wobei BE-Recht ja erstmal nicht das gleiche ist wie Zulassungsrecht. Interessant wäre die Frage nach der HU-Laufzeit, da ein Krankenwagen wegen Personentransports nur 1 Jahr bekommt. Das trifft ja nicht zu, wenn man den als Familienkutsche benutzen will (oder als Rennwagen...).
Das alte Thema mit der Ausstattung mit Signalanlagen ist so vielfältig, wie es Prüfer gibt... Wir sind mit unserem zur Zapfanlage umgebauten Ford Cargo mittlerweile soweit, daß wir den Kram dranhaben, aber auf der Straße die Blaulichter abdecken und natürlich beides nicht auf der Straße betätigen. Wobei es eigentlich Unsinn ist, die Blaulichter zu verstecken, um nicht für einen Feuerwehrwagen gehalten zu werden. Das Teil sähe auch aus wie ein Feuerwehrwagen, wenn Blumentöpfe auf dem Dach montiert wären (vermutlich, weil es ein Feuerwehrwagen ist...).
Mit dem Ausfuhrkennzeichen entgehst Du dem TÜV übrigens auch nicht: Zur Zuteilung ist eine HU erforderlich.
Gruß,
Joachim
#333552
Da stellt sich natürlich ebenfalls noch die Frage, ob ein Unimog Krkw überhaupt als ziviler Krankenwagen zulassungsfähig ist, da meines Wissens bestimmte Ausrüstungen vorgeschrieben sind, die die vorhandenen Gestelle nicht unbedingt erfüllen dürften. Die Unimogs werden sicher nicht ohne Grund auch bei der BW praktisch nie im Rettungsdienst Eingesetzt, sondern sind vielmehr Wartehäuschen für die Sanitäter...

Gruss

Pascal

Hallo Edmund, er wollte ihn selbst mal herrichten[…]

Danke für die Tips. Mit dem Rausdrehen der Gl[…]

@ Schmitz

@Schmitz, die Frist für Deine Unterstellung[…]

weitere Bilder