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Kochgelegenheit
Verfasst: 14.06.2012, 12:15
von lesamog
Hallo an die Fachgemeinde.
Muß ein Wohnmobil eine Kochgelegenheit haben?
Der Grund der Frage ist der TüV, ich habe meinen Gasherd ausgebaut, weil ich einen Elektroherd (Kochplatte) einbauen will.
Also ist das Fahrzeug zur Zeit ohne Herd.
Der Herr vom TüV will sein Märkchen nicht kleben weil der Herd fehlt!
Ich könnte ja zum Beispiel Rohköstler sein und nur kaltes Wasser trinken, da bräuchte ich ja auch keinen!!
Bin ich zwar nicht, nur das Bier muß kalt sein!
Gruß MIKE aus Frankfurt.
Verfasst: 14.06.2012, 16:39
von Mog_406
Hallo Mike,
glaub schon das da was sein muss, aber bin mir wie du merkst, auch nicht sicher.
Hast einen kleinen Moppel (Stromaggregat) ?
Oder kannst dir einen leihen?
Wenn ja, dann hol dir so eine Kochplatte aus der Bucht:
Kochplatte Neu&OVP 1500 Watt Einzelkochplatte 650-003 ( Nr.: 120932479564) für 14,99 + Versand.
Das in den Koffer, Moppel aber gut verstauen
Grüsse: Hugo
Verfasst: 14.06.2012, 17:19
von Helmut Schmitz
Hallo Mike
die Mindestanforderungen an ein Wohnmobil sind festgeschrieben. Dazu zählt u.a. Stehhöhe vor der Kochstelle. Diese muss somit vorhanden sein. Ansonsten könnte man jede beliebige Kiste als Womo deklarieren.
Was du darin zubereitest ist deine Sache.
Verfasst: 14.06.2012, 19:51
von lesamog
Hallo Männers,
da mein Auto ja zur Getriebereparatur in Gaggenau steht, ist da zur Zeit fast nichts drin.
Ich habe natürlich sämtlichste Ausrüstungsgegenstände ausgeräumt.
Ich muss ja nicht alles durch die Lande zerren.
Von Stromaggregat (Moppel),Herd Gas beweglich transportabel, Engelkühlschrank, eine 125 er Beta Enduro, eine Werkzeugkiste auf Rollen, die kein Mensch heben kann usw.!
Wenn ich irgendwelche Touren mache ist das alles dabei.
Für den nächsten TüV lass ich alles drin, da kann der Prüfer sich erfreuen, alles Atombombensicher verzurrt.
Stehhöhe hab ich auch.
Den TüV bzw den Küs- Prüfer in Frankfurt hat das alles irgenwie nicht interessiert.
Das komplette Fahrzeug wurde geprüft, es ist ja auch zu meiner Sicherheit.
Marke drauf und fertig.
Gruß und Danke MIKE.
Verfasst: 15.06.2012, 13:11
von AndreasU1300
Hallo
Bisher hat das Innenleben meines Mogs bei der HU noch keinen Prüfer interessiert.
Ist aber alles drin was drin sein muß.
Andreas
Verfasst: 27.07.2012, 07:06
von u1300lmicha
Hallo Mike,
der TüV Prüfer in Gaggenau hat dumm getan wegen der Kochstelle !? Kochstelle ist Pflicht für Wohnmobil. Aber bisher hat bei mir noch keiner in den Koffer geschaut. Die Werkstatt bei der Du das Getriebe reparieren läßt, hat doch einen TüV im Haus und der hat in den Koffer geschaut obwohl die Fuhre schon als Wohnmobil eingetragen ist ? Normalerweise wird das höchstens bei der Erstabnahme zum Wohnmobil gemacht.
Wenn der Prüfer hartnäckig bleibt, kauf dir so einen kleinen flachen Gaskartuschenkocher mit Piezozündung, den kannst Du immer gebrauchen, der steht bei uns immer auf dem Tisch zu toasten und Kaffee kochen, kostet bei Amazon 19€.
Gruß
Michael
http://www.4ward4x4-experience.com
Verfasst: 04.08.2012, 21:36
von Michael_Weyrich
Hallo,
festinstallierter Kocher ist Pflicht, darf aber auch elektrisch sein (niemand verbietet dir, nur auf dem Campingplatz mit Stromanschluß zu kochen).
Stehhöhe ist keine Forderung des TÜV und muss nicht sein, das fordern nur die Finanzämter zur WoMo-Besteuerung, für den Unimog, der auch ohne Stehhöhe als WoMo zugelassen aber dann als LKW besteuert wird, ist das eher ein Nachteil.
Gruß,
Michael