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#71761
Behördenschwachsinn hoch 13. :rums:
Thorsten

Wann dürfen Oldtimer tanken?
Auch ein Oldtimer muss getankt werden - kein Zweifel, die alten Fahrzeuge brauchen Sprit – sonst geht bei der nächsten Rallye nichts. Das ist jedoch mitunter gar nicht so einfach. Denn wer am Steuer eines Oldtimers sitzt, darf nicht eben mal zu einer Tankstelle abbiegen, wenn er mit einem roten Kennzeichen unterwegs ist. An jeder organisierten Oldtimerveranstaltung können die Fahrer eines betagten Schnauferls problemlos teilnehmen – oder damit zur Werkstatt fahren. Doch der Weg zur nächsten Tankstelle bedeutet in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Das betont die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (im Internet unter www.anwaltshotline.de) und verweist auf einen aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden (Az. SS (OWi) 213/05).

Die Dresdner Richter bestätigten ein Urteil des Amtsgerichts Weißwasser. Dort war der Besitzer eines GM-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen zum Tanken gefahren war. Wer sich ein steuerbegünstigtes rotes Kennzeichen an seinen geliebten Oldtimer schraubt, darf den Wagen lediglich für Probe- und Überführungsfahrten sowie für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen benutzen – und dabei auch betanken. Um den Wagen warten zu lassen, darf man auch in die Werkstatt fahren - dann aber ist Tanken nicht erlaubt. Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der Deutschen Anwaltshotline: „Laut Urteilsspruch umfasst der Begriff Wartung gerade nicht das Tanken.“ Tsp

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/16 ... 883321.asp
#71764
Hallo,
und ich habe mir gerade das Tanken als Standard-Ausrede zurecht gelegt.
Ich frage mich aber, wer wirklich ein Interesse daran hat die 07er Kennzeichen zu gängeln, bzw. zu Kontrollieren. Scheint ja wohl auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, das unsere Rennleitung ein Interesse daran hat die 07er Fahrer auf den Grund ihrer Fahrt hin zu überprüfen. Wenn das irgendwo so sein sollte, dann wohl von ganz oben (Landrat/Finanzamt) per Dienstanweisung an die POL. Wobei ich mich frage, ob der Landrat der Pol was zu sagen hat ? Ist ja eigentlich Ländersache. Andererseits müssen die Vorgaben vom Kreis ja auch überwacht werden, hmm...

Das man mit seinem Oldie eine Probefahrt machen, aber nicht zum Tanken fahren darf : ohne Worte :rums:

Der Boss von unserer Zulassungsstelle, der mir meine Kennzeichen zugeteilt hat, hat gesagt, das ich damit auch zum Tanken fahren könnte. Scheint bei uns zum Glück sowieso relativ locker zu sein. Kein TÜV, Keine zeitliche Begrenzung, Fahrtenbuch ja, aber ohne Km.

Wie ist das bei den anderen ? Müßt ihr Km ins Fahrtenbuch eintragen ?
#71769
Moin,

in meinem Zulassungsheft steht, daß Prüfungsfahrten zugelassen sind. Ich prüfe dann also die in den Fahrzeugpapieren stehende Tankkapazität.

Die spinnen, die Römer.

Michael

P.S. Kein TÜV, keine Ablauffrist, Fahrenbuch (muss ich mal anfangen).

P.P.S. Wie führt Ihr eigentlich das Fahrtenbuch, nehme das von Zeckform und schreibe hinten, welches Fahrzeug...
#71774
Hallo,
ich finde das Führen eines Fahrtenbuches ohne Km-Angaben absolut schwachsinnig. Du fährst, und wenn nichts dazwischen gekommen ist, trägst halt einfach nichts ein, so wie Nieswurz :shock: . Bist du irgendwo geblitzt oder Kontrolliert worden trägst es halt als Probefahrt ein. Ab und an mal ein paar Alibifahrten zu Treffen und gut ist.
Müßte das ganze mit Km geführt werden, dann sieht die Geschichte schon wieder ganz anders aus. Hier läßt sich dann ein Mißbrauch anhand der ggf. Vielzahl von Einträgen schon eher nachweisen.

Das Fahrtenbuch habe ich von der Zulassungsstelle bekommen. Ein Buch für alle KFZ. Ich habe einmal alle Fahrzeuge eingetragen und die Fahrzeuge durchgenummert. Wenn ich jetzt fahre, dann trage ich für das KFZ nur die entsprechende Nr. ein.

@Nieswurz : Näheres dann morgen !
#71783
Hallo,

bei mir:
ein Buch für alle Kfz, Fahrten mit Uhrzeiten und Zweck aber ohne Km.
Kein Tüv, jährlich angemeldet Antanzen zur Fahrtenbuch-Kontrolle.
Für neue Fahrzeuge ein paar Fotos vorlegen.

Und neu ab diesem Jahr: Foto-Beweise von Teilnahmen an Treffen.
So ungefähr lautet die Vorschrift: "Bild mit Fahrzeug vor Veranstaltungsgelände, am besten mit Plakat der Veranstaltung, Kennnzeichen lesbar". Musste ich unterschreiben, sonst hätte ich die Tafeln nicht mehr bekommen ...

Kein weiterer Kommentar ...

Gruß, Daniel
#71791
Hallo Gemeinde,
soweit ich weiss gibt es da auch noch den Passus der Fahrten, die die Betriebsfähigkeit , des mit der 07er Nummer bewegten Fahrzeuges , sicherstellen erlauben.
Wie die Betriebsfähigkeit sichergestellt wird ist nicht näher erläutert, aber ich denke das es wohl jedem ersichtlich ist das tanken wohl notwendig ist
um die Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges zu erhalten.
Eine andere Frage ist natürlich was der Verurteilte als Grund der Fahrt angegeben hat , ich denke hier ist das Problem zu suchen.
Der Spruch mit der Betriebsfähigkeit funktioniert eigentlich immer , auch
Samstag morgen gegen 03.00 h im rechsgelenkten BMW E 21.

Gruss Andreas
#71815
Moin,

ich denke auch man müßte mal die ganze Geschichte des Urteils hören. Nachher surde der vom Nachbarn angezeigt, weil er als Tankwart immer mit dem Ding zur Arbeit gefahren ist und dafür die Betankung als Grund genannt hat....

Hat denn jemand hier aus dem Forum schon mal eine Sichtung durch die Rennleitung erlebt?

Michael
#71877
Bei mir standen sie mal auf dem Grundstück, als ich beim Borgwardschrauben war.
Komme vom Mittagessen und da stecken zwei grüne ihren Kopf unter die geöffnete Motorhaube.
Die wollten nur gucken und fragen.

Das Auto stand bei geöffnetem Tor zur Hälfte bei mir und zur anderen Hälfte öffentlich.
Beim weggehen meinte der eine: Stellen Sie das Auto heute Nacht aber hinter das Tor, wir haben auf der Wache ein paar Übereifrige.

Öffentliches Parken ist mit der 07er Nummer nämlich auch verboten.

Thorsten
#71885
Hallo, hallo Thorsten,
Öffentliches Parken ist mit der 07er Nummer nämlich auch verboten.
Wo steht das ? Kannst du einen Quelltext einstellen oder verlinken ? StVZO ? Ich kann das leider nirgendwo nachvollziehen.

Habe das jetzt zwar schon öfter gehört, könnten aber auch alles Scheißhausparolen sein !

Habe auch nur die Texte auf dem KFZ-Schein :

Bild


oder vom Fahrtenbuch :

Bild
#71888
Moin,

das interesseirt mich in Detail auch. Ich will auf dem Weg zum Camp wahrscheinlich eine Nacht in Hamburg parken, dann könnte ich nochmal mein gemütliches Bett nutzen, anstatt bei Ulli vor der Tür zu zelten (nicht daß das nicht auch nett wäre...).

Ich habe das bis jetzt als Teil der Anfahrt zu einer Veranstaltung gesehen, kann doch keiner erwarten, daß man durch fährt, oder?

Victor hatte mit seinen H-Kennzeichen die Jungs hier in HH auch schonmal länger als "Bewacher" seines abgestellten Fahrzeuges genießen dürfen.

Michael
#71892
Thema: parken verboten mit 07-kennzeichen!??

heiligsblechle
Neues Mitglied erstellt am: 18. März 2002 23:09
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aus dem - wegen roten kennzeichen - doch schon so bescholtenen stuttgart, habe ich an euch nun die schlechte nachricht, dass ich vom amt für öffentliche ordnung post bekommen habe, in der steht, dass mein "nicht zugelassenes" fahrzeug verbotenerweise auf öffentlicher verkehsfläche abgestellt ist.
begründung: das abstellen eines nicht mehr verkehrsbereiten fahrzeugs, das kein parken im sinne der stvo ist, verstößt gegen § 32 stvo....

das fahrzeug und die papiere sind aber in ordnung. zu allem stress kostet die gebühr dieser anordnung auch noch ¤ 70,-.

jetzt versteh' ich die oldtimerwelt nicht mehr. fahren darf ich, aber nicht parken?? kann mich jemand aufklären? ich würde dem ordnungsamt gerne ein paar §§ dagegenhalten, da ich das so erstmal aus prinzip nicht akzeptieren kann (wer fährt muss auch parken).
bin für jeden hinweis dankbar!

erstmal grüße aus spätzle-city

IP: Gespeichert

osbourne68
Mitglied erstellt am: 19. März 2002 07:32
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hallo,
also hier mal mein (bescheidenes ??) wissen hierzu:
du darfst immer dann parken, wenn du dich im rahmen der vorschriften für das bewegen deines kfz im sinne des roten dauerkennzeichens bewegst. d.h., wenn du auf einen oldtimerstammtisch fährst, darfst du auch auf dem gasthaus-parkplatz parken oder wenn du auf einem oldtimertreffen bist, darfst du auch dort dein fahrzeug abstellen. daselbe gilt auf dem weg zu einer weiter weg gelegenen zweckgebundenen veranstaltung. da darfst du auch unterwegs pausen machen und parken.
du darfst nicht parken, wenn du einfach eine spazierfahrt machst und das fahrzeug zum eisessen parkst. daselbe gilt, wenn du keine garage oder einfahrt hast, um dein fahrzeug (privat) abzustellen. wir hatten ja unlängst so einen fall, in dem einem lkw-besitzer der entzug seines dauerkennzeichens drohte, nur weil sich sein nachbar am vor dem haus des eigners abgestellten oldies störte.
puh, ich hoffe, das war korrekt und vor allem, nachvollziehbar

gruß,
mario

IP: Gespeichert

DEUVET
Moderator erstellt am: 19. März 2002 08:48
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Ja, Mario, das war schon gut.
Vereinfacht: Ist das Parken Bestandteil einer Fahrt (Fahrtunterbrechung zum Ausruhen oder Teilnahme an einer Veranstaltung) so geht das in Ordnung.
Gilt das Parken als Abstellen eines Fahrzeuges (über Nacht oder gar dauerhaft), dann ist es nicht erlaubt.
Die Grenze ist fließend und wo kein Kläger ...
Das fatale an der Sache ist, dass es keinen Paragrafen gibt, der das Parken mit roter Nummer verbietet (dann hätte der Bürger Rechtssicherheit), sondern dass sich das Verbot aus dem Umkehrschluss daraus ergibt, dass das rote Kennzeichen für FAHRTEN vorgesehen ist. Und Abstellen sind keine Fahrten.
In der Regel gibt es aber nur Ärger, wenn regelmäßig oder lange irgendwo geparkt wird.

Grüße,
Martin, DEUVET
Der Forumsteilnehmer DEUVET ist Martin Kraut, Vereinsmitglied bei uns und ehemals Deuvet Präsident.
Mir sind in dieser Richtung auch noch andere Fälle bekannt.

Thorsten
#71894
Hallo nochmal,
ich halte das mit dem Parkverbot im öffentlichen Raum nach wie vor für eine Scheißhausparole. Im Zweifelsfall baue ich die Kennzeichen ab und habe dann für die Rennleitung ein nicht überprüfbares bzw. "nicht zugelassenes" Fahrzeug. Dies ist zwar auch nicht erlaubt (?OWA/Bußgeld?) und ich bekomme einen hübschen leuchtroten Aufkleber auf die Windschutzscheibe, mit der Aufforderung das KFZ aus dem öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen, mehr aber auch nicht. !!! Meine persönliche Meinung !!! Und dann entferne ich das KFZ und ärgere mich beim Abrubbeln des Aufklebers.

Anders sieht die Geschichte vermutlich versicherungstechnisch aus. Hier wird sich die Kasko vermutlich aus der Haftung herauswinden wollen.
#71895
Hallo,
postings haben sich wohl überschnitten.

Aber wer kann bitte den Unterschied zwischen Abstellen und Parken, so wie ihn der Gesetztgeber sieht, definieren ?

? Parken = x Stunden, danach Abstellen ?
begründung: das abstellen eines nicht mehr verkehrsbereiten fahrzeugs, das kein parken im sinne der stvo ist, verstößt gegen § 32 stvo....
Und auch wenn der Typ eine Anzeige bekommen hat wegen Abstellen, so frage ich immer noch, wo steht, das ich nicht Parken darf ?
#71898
Wie Martin Kraut oben geschrieben hat
Das fatale an der Sache ist, dass es keinen Paragrafen gibt, der das Parken mit roter Nummer verbietet (dann hätte der Bürger Rechtssicherheit), sondern dass sich das Verbot aus dem Umkehrschluss daraus ergibt, dass das rote Kennzeichen für FAHRTEN vorgesehen ist. Und Abstellen sind keine Fahrten.
Zudem ist die 07er Nummer keine reguläre Zulassung.
Es bleibt sich also gleich, ob du die Nummern dran lässt oder sie abschraubst. Die Ordnungswidrigkeit bleibt die Gleiche.
Nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum.

Thorsten
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