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Spezial-Forum zur Unimog-Baureihe U 404 S.

Moderatoren: stephan, krahola

#356818
Hallo,

ich hab mir vorgenommen eine vollwertige Hydraulische Lenkung in den Mog zu bauen. Zum Einsatz kommt eine Lenkhydraulik und ein doppelwirkender Hydraulikzylinder der die mechanische Lenkstange ersetzt. Hab ich mir bei meinem Kommunalfahrzeug abgeschaut. Nur die dazu passende Lösung für eine Hydraulikpumpe fehlt mir noch. Wäre da nicht am besten eine riemengetriebene Pumpe ? gibt es da eine Plug & Play Version ? Zur Not hab ich auch den Nebenantrieb frei, zumindest den hinteren Teil, da auf der Zapfwelle die Seilwinde sitzt.
Hat sowas schon jemand realisiert ?

Ich hab mir von einem Stapler die Lenkhydraulik besorgt. Würde eine Hydraulikpumpe aus dem Traktor-Bereich auch reichen ? So eine einfache Bosch mit Riemenantrieb wie sie bei meinem Schlüter/Hanomag/MAN verbaut ist ? Mit angepasster Riemenscheibe ....

Für Tip's wäre ich dankbar.
Schönen Gruß
Roman
#356828
Hallo Roman,

wie Frank schon schreibt ist eine hydraulische Lenkung in ihrem Einsatzbereich gesetzlich eingeschränkt. Für einen 404 kommt sie wegen der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht in Betracht, wenn er sonst normal für den Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die gesetzliche Regelung dazu finde ich gerade nicht, werde sie aber im positiven Falle nachliefern.
#356835
Hallo Roman,

hier haben wir es:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§38 Lenkeinrichtung

(1) Die Lenkeinrichtung muß leichtes und sicheres Lenken des Fahrzeugs gewährleisten; sie ist wenn nötig mit einer Lenkhilfe zu versehen. Bei Versagen der Lenkhilfe muss die Lenkbarkeit des Fahrzeugs erhalten bleiben.

(2) Personenkraftwagen, Kraftomnibusse, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen, mit mindestens 4 Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, sowie ihre Anhänger müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.

(3) Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften über Lenkanlagen entsprechen, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind.

(4) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 entsprechend den Baumerkmalen ihres Fahrgestells entweder den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen oder nach Absatz 3 Satz 1 für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen angewendet werden dürfen, entsprechen. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen abweichend von Absatz 1 den Vorschriften, die nach Absatz 2 für Lastkraftwagen anzuwenden sind, entsprechen.
Die eigentliche Grenze ist also schon bei 40 km/h. Darüber hinaus gibt es angeblich Ausnahmegenehmigungen für Serienhersteller bis 60 km/h.
#356850
Ah ja, wieder etwas gelernt ...
Der Kommunale geht 50 km/h und ist ach lenkbar wenn die Hydraulik nicht in Betrieb ist, zwar schwer, aber geht. Ebenso ist das bei meinem uralten Steinbock Stapler. Lenkung geht, auch ohne Hydraulik, nur schwerer. Ich werd dazu meinen TÜV Spezi befragen, der kann mir da Auskunft geben.

Das Ändert aber meine Ausgangsfrage nicht, was soll ich als Hydraulikpumpe verwenden ? :)

Danke und Gruß
Roman
#356867
Hallo Roman,

Du brauchst keine Pumpe, weil Du das geplante Lenksystem mit Lenkorbitrol und Zylinder ohne mechanische Verbindung nicht zugelassen bekommst.

Bei einem Ausfall der Pumpe muss der Ölstrom zum Zylinder vom Orbitrol allein erzeugt werden, was zwar funktioniert, aber mit Lenkkräften verbunden ist, die die zulässigen Werte weit überschreiten, also in der Praxis nur zum Rangieren geeignet sind.

Gruß Franz
#356868
Hallo Roman,

was Franz sagt, ist zutreffend.

Guck auch mal hier, wenn Dich das rein technisch interessiert: http://www.sauer-bibus.de/fileadmin/use ... eutsch.pdf

Dann gibt es noch die ISO 5010, die aber offensichtlich nur für Erdbewegungsmaschinen gilt.
Zuletzt geändert von OPTI-MOG am 26.10.2011, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
#356878
Wie meine Vorredner schon sagten, geht garnicht und führt absolut zum erlöschen der Betriebserlaubnis.
Was hier noch garnicht bedacht worden ist: Die Räder stellen nicht mehr automatisch zurück .
Somit muß man immer wieder zurück kurbeln. :roll:
die Orbitole arbeiten meines wissens ausserdem mit Hochdruck, sprich 150-200bar was eine normale Servopumpe nicht Packt ca 65-80 Bar.
#356884
Es gibt eine Vielzahl rein hydraulischer Lenkungen (siehe auch der Link in meinem vorhergehenden Beitrag). Die selbsttätige Rückstellung durch die Achsgeometrie ist auch bei vielen gegeben.

Hier noch ein Zitat aus einer Doku von BOSCH Rexroth:
Lenkaggregate LAG werden in hydraulischen Lenkkreisläufen selbstfahrender Maschinen mit hohen Achslasten und Fahrgeschwindigkeiten von maximal 50 km/h (60 km/h in Deutschland) eingesetzt.
Damit lassen sich schwere Fahrzeuge leicht lastunabhängig lenken. Das Fehlen einer mechanischen Verbindung zwischen Lenkaggregat und Lenkachse erlaubt Lösungen, die mit konventionellen Lenkungen nicht möglich sind.
Das Lenkaggregat enthält alle für den Lenkkreislauf erforderlichen Ventile zur Absicherung von Lenkaggregat und –zylinder. Dadurch entfällt zusätzlicher Verrohrungsaufwand.
Bei Ausfall der Ölversorgung kann mit dem LAG manuell gelenkt werden – Notlenkfähigkeit. Die LAG arbeitet dann als Handpumpe zum Lenkzylinder.
#356979
Hallo baue gerade bei meinen 404 eine neue lenkunk ein und bis jetzt klapt das auch ganz gut meine ist zu gelassen vom Tüv bis 62kmh und ich habe das alles als bau satz gekauft .Bei ausfall kann mann noch lenken und das hat der Tüv bestehtigt halt dann schwer wie vorher auch mann soll sich nicht immer so viel gedanken machen mfg Thomas ach die lenkung kommt von lhs steht bei ebay unter unimog lenkunk drin :( 8) 8) 8) 8)
#357031
Hallo Fendt404,

ebay und lenkunk sind ja nun nicht die klassischen Bezugsquellen. Und wenn man mit LHS googelt, dann kommen überwiegend Probleme zu Tage.

Meine Gedanken lasse ich mir auch ungern einschränken ...
#357049
Das Angebot bei ebay hab ich auch gesehen.
Mit 62km/h könnte ich sehr gut leben, schneller bin ich kaum unterwegs, da ich meistens im Gelände rumeiere oder Kurzstrecken fahre.

Wenn die Lenkung Kinderleicht zu bedienen wäre, würde mich das Zurückkurbeln auch nicht stören. Ist manchmal auch nicht unbedingt ungefährlich wenn sich das Lenkrad schnell von alleine zurückstellt.

Wie gesagt, da quäl ich meinen TÜV Onkel mal.
In dem oben erwähnten Auszug aus der StvZO wird gefordert dass bei Ausfall der Lenkhilfe die Lenkbarkeit gegeben sein muss. Von einer Geschwindigkeitbeschränkung steht da nix. Meiner fällt unter Nr. als LKW übher 25 km/h ...

Schönen Gruß
Roman
#357077
Hallo UNIMOG-Freunde,
ach die lenkung kommt von lhs steht bei ebay unter unimog lenkunk drin
wenn ich jetzt bei Ebay mit "UNIMOG Lenkung" suche, kommt nichts von LHS, sondern nur AHS Hydro GmbH. Ein Tippfehler von fendt404?

Die von dieser Firma angebotenen Bausätze für verschiedene UNIMOGs sind aber keine rein hydraulischen Lenkungen, sondern so genannte Lenkhilfen oder Servolenkungen, wo bei Ausfall der Hydraulik das Fahrzeug ganz normal zu lenken ist. Nach dem selben Prinzip wie sie bei 411 und 421 als Sonderausstattung von Mercedes Benz zu haben waren.

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