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#358588
Hallo und Guten Abend.

Ich versuche mal mein Anliegen komprimiert darzulegen um nicht
zu viel zu labern.
Also:
Ich habe meinem 404 ein Paar Rückfahrscheinwerfer bzw. Arbeitsscheinwerfer (ohne E-Zeichen) und 2 zusätzliche Fernscheinwerfer (mit E-Zeichen) spendiert.
Die Scheinwerfer werden über 2 Schalter je mit Kontrollleuchten separat geschaltet (Rechts neben dem Handgashebel).
Nun wurde mir gesagt ich könnte beim Tüv Probleme bekommen weil die Rück/Arbeitscheinwerfer bei Vorwärtsfahrt brennen könnten und ich selbige abdecken müsste/sollte.


Ich hoffe ich konnte mich verständlich Ausdrücken und würde mich über einen Rat/Hinweis freuen.

MfG
Marcus

P.S. Das mit dem fehlenden E-Zeichen war ein Versehen also bitte nicht den Kopf abreißen.
#358596
Hallo Markus,

die Rückfahrscheinwerfer dürfen seit Menschengedenken tatsächlich nur leuchten, wenn nicht vorwärts gefahren wird. Üblicherweise wird also am Schaltgestänge ein Schalter betätigt, wenn der Rückwärtsgang eingelegt ist. Oder es gab (gibt?) Schalter für die Tachowelle, die bei Rückwärtsdrehung die Erleuchtung bringen. So was hatte ich selbst mal in einem alten Käfer.

In meinem MOG habe ich auch nur einen einfachen Schalter im Armaturenbrett. Da hat bisher noch niemand gemeckert und über manch andere Sachen auch nicht.
Zuletzt geändert von OPTI-MOG am 08.11.2011, 20:00, insgesamt 1-mal geändert.
#358618
Hallo Marcus,

eine Klarstellung: Arbeitsscheinwerfer sind zum Betrieb auf öffentlichen Straßen nicht zugelassen, egal wo angebaut, auch wenn viele der Herren Landwirte mit vollem "Christbaum" fahren.

Rückfahr`scheinwerfer`gibt es offiziell nicht, das sind Rückfahrleuchten !!

Aber seit einiger Zeit gibt es z.B. von Hella eine zugelassene Rückfahrleuchte mit H 3 Bestückung und sehr guter Ausleuchtung (2 ZR 005 700-191).

Gruß Franz
#358620
Hallo,

nein, du musst sie nicht abdecken, sie dürfen aber auf öffentlichen Straßen nicht verwendet werden (auch nicht zum rückwärtsfahren).

Gruß,
Michael

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