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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#405000
Hallo liebe Unimogfreunde,

ich habe seit einem halben Jahr einen U 421.122 und möchte eine Kugelkopf-Anhängerkupplung nachrüsten. Da ich aber verschiedene Anhänger nutzen möchte, die nicht in meinem Besitz sind, kann ich die Höhe nicht auf ein bestimmtes Maß einer Deichsel festlegen. Es gibt ja von Traktoren, z. B. Fendt, normale Anhängerkupplungen die höhenverstellbar sind. Die Verriegelung erfolgt hier über einen federunterstützten Bolzen. An meinem Unimog ist aber ein HKH, den ich nicht komplett demontieren möchte, max. die Ackerschiene.

Meine Frage, gibt es hierzu schon eine Lösung. Wichtig für mich, ich möchte die Kugelkopf-Anhängerkupplung später auch eintragen lassen.

Viele Grüße aus Baden und allen Unimogbegeisterten ein gutes, gesundes erfolgreiches Jahr

Nikolaus
#405009
Hallo Nikolaus,

von welcher Kugelkopfkupplung sprichst Du?
- PKW-Kugelkopfkupplung
- K80

Die Höhe der PKW-Kugelkopfkupplung ist in der DIN 74058 geregtelt...
Der Abstand zwischen Fahrbahnmitte und Kugelmitte muß zwischen 350 und 420mm liegen.
Bei K80 gibt es bestimmt auch Normhöhen.

Wieso also eine Höherverstellung?


Gruß Michael
#405013
Hallo Michael,

besten Dank für Deine schnelle Antwort. Du hast sicher recht mit der Norm, die ich nicht kannte, und den festgelegten Höhen. werde mir die Norm nächste Woche beim Beuth über meine Flaterate bestellen.

Es handelt sich um eine PKW-Kugelkopfkupplung.

Ein Freund von mir hatte durch eine falsche Kugelkopfhöhe das Einhängemaul an einem Anhänger verzogen. Beide teile waren deutsche Wertprodukte? In der Fachwerkstatt hatte man Ihm mitgeteilt, dies komme von der unterschiedlichen Höhe Kugelkopf zu Deichsel. Ein weiterer Grund für mich ist, dass ich die Lage des Anhängers waagrecht bzw. eben haben möchte. Dies nur wegen dem Aussehen. Man hat ja als Unimogfahrer auch einen gewissen Stolz.

Mit freundlichen Grüßen
Nikolaus
#407944
Hallo

ich habe seit ende letzten jahres auch eine kugelkopf ahk am mog allerdings ein 411er

das mit der höhenverstellbaren ist unnötig da du je nach beladung auch immer umstellen müsstest ist der mog leer ist die kupplung höher ist er voll tiefer.

ich habe einen 3,5 tonnen tandem kipper dran mit 10zoll bereifung und er steht weitestgehend gerade hinter dem mog auch unser 2ter kipper der 14 zoll drauf hat steht gerade hintendran dies kommt von der oben angesprochenen normhöhe.
#408315
Alle angebauten Anhängerkupplungen müssen neuerdings Tüv abgenommen sein. Dieses ist mir auch geschehen. Alle angebotenen Kupplungen zum Anbau, es gibt sie nicht für alle Modelle, werden in der hinteren Aufhängung (Anbaubock) befestigt. Somit kann man keine Anbaugeräte hinten mitführen.
Daraufhin habe ich eine Tüv Prüfung, Anbauberechnung, durchführen lassen. Diese ist mir jetzt freigegeben wurden. Die Berechnung kam auf rund 500 €, Platten nach Maßzeichnung ca. 200 € pro Stück, plus Orginal Anbaubock Westfalia geändert, mit Freigabe des Tüvs, wiederum ca. 200€ .Zusätzlich Anhängekupplung Rockinger (Rund 200€) oder Kugelkopf Ausführung. (von 40- 150€).
Die Halterung wird seitlich am Rahmen angeschraubt. Bei Bedarf melden, Berechnung gibt es gegen anteilige Kostenerstattung, Material kann ich auch anbieten, Platten, Anbaubock und Kupplungen kann ich auch liefern, ich Verkaufe gewerblich KFZ-Teile. Bei Bedarf genaue Bezeichnung .
mfg.
manfred
#408345
Hallo,
geiler Mog, mein Wunschfahrzeug.
schau mal da.
http://www.stumm-transporte.de/2f7ccce2 ... 9925137339
Dort hab ich die Kupplung für den 424 gekauft und bin sehr zufrieden.
Gruß Lothar
#408355
Hallo
höhenverstellbare 50er Kugelkopf-Kupplungen gibt es nicht und werden auch nicht eingetragen.Die StVZO besagt, das die Kupplung fest am Fahrzeug angebaut sein muss.
Der Abstand zwischen Fahrbahnmitte und Kugelmitte muß zwischen 350 und 420mm liegen.
Bei K80 gibt es bestimmt auch Normhöhen.
Diese Höhe ist bei PKW (M1) und leichten LKW (N1) vorgeschrieben. Für die K80 gibt es keine Anbauhöhe, in der Landwirtschaft wird sie meist als Fahrstuhlversion oder sogar als Sattelkupplung verwendet.
teielm hat geschrieben:Alle angebauten Anhängerkupplungen müssen neuerdings Tüv abgenommen sein.
Eine Zulassung, ABE oder Gutachten ist auch nicht neu sondern schon immer notwendig gewesen, siehe StVZO. Die Anhängerkupplungen für die Anbauböcke werden z.B. Joecky Vallender sind schon seit über zehn Jahren mit TÜV-Papieren angeboten, guckst du hier oder unter http://www.vamog.de
Es sind allerdings ein paar Kleverle, die diese Teile in Heimarbeit zurechtschneiden und als Anbausatz geringfügig billiger vertreiben, vor allem bei Ebay. Die Zulassung muss der Käufer dann auf eigene Kappe betreiben und nochmals bezahlen. Die Lösung ist unter dem Strich die teuerste.
#408414
Bin mit meinem 4 x hintereinander durch den TÜV gekommen, Jährlich, dann nicht. Von mehreren Unimogfahrern wurde mir dies auch berichtet. Die machen es jetzt genauer. Könnte sein , das mal was passiert ist.
Meine wird jetzt am Rahmen seitlich verschraubt, so bleiben die Anbauböcke frei für Anbaugeräte.

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