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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#388953
Hallo,

angenommen, ich hätte die Möglichlkeit, ein H-Kennzeichen für meinen U54 (BM 403) von 1969 zu bekommen (muss ihn jedoch vorher sicher noch etwas herrichten)... Welche Einschränkungen gäbe es dann in der Nutzung? Darf ich damit in den Wald zum Holzmachen, oder nicht?
#389000
Hallo Chris.

Wie Ulli schon schreibt, gibt es für das H-Kennzeichen keinerlei Nutzungseinschränkungen. Allerdings ist es möglich, daß dir die Versicherung Auflagen macht. (z.B. Kilometerbeschränkung, vorhandenes Erstfahrzeug, keine gew.Nutzung, etc.) Das solltest Du bei Abschluss mit der Versicherung klären, was du mit deinem Unimog so vor hast.

Gruß Olli
#389033
mademer2010 hat geschrieben:Kann mir dazu bitte jemand die passenden Paragraphen bzw. Gesetzestexte nennen? (Ich war immer der Meinung das man bei H-Kennzeichen nur Bewegungsfahrten machen darf und nicht mehr)
Moin Andy,

es gibt weder ein Gesetz noch eine Verordnung mit Nutzungsbeschränkungen für das H-Kennzeichen, ergo auch keines, das beschreibt, was man mit dem H-Kennzeichen darf.

Die von dir genannten "Bewegungsfahrten" sind in den Vorschriften zur roten 07-Nummer manifestiert - hat aber mit dem H-Kennzeichen nichts zu tun.

Das H-Kennzeichen fordert lediglich ein Fahrzeugalter von 30 Jahren und einen nach Oldtimer-Katalog des TÜV-Süd definierten Erhaltungszustand mit eng begrenztem Rahmen der erlaubten technischen Änderungen (Originalität).

Gruß Ulli
#389035
Eine Einschränkung gibt es schon:

Das Fahrzeug ist so zu behandeln, das der Zustand der zur Erlangung des H-Kennzeichens nötig ist, erhalten bleibt... :wink:

Sonst kann es beim nächsten TÜV-Termin im schlimmsten Fall wieder aberkannt werden (kenne aber keinen Fall).


Gruß Michael
#389050
Vielen Dank für die Antworten!!

Leider kommt dieses Wissen ein wenig spät. Mein Dad und ich haben uns vor über einem halben Jahre einen Unimog 421 Bj. 79 gekauft. Dieser hatte beim Kauf bereits H-Kennzeichen. Nach Auskunft bei der örtlichen Zulassungsstelle, dürften wir den Mog so nicht für unserer Zwecke verwenden (Hausabriss, Holz machen...). Daher haben wir den Mog auf normalen Kennzeichen angemeldet....


Lohnt es sich, den Mog wieder auf H-Kennzeichen anzumelden? Geht das wieder so einfach (er hat mittlerweile schon einige Arbeitsspuren)?

Grüße Andy
#389824
Hallo, man möge mich eines Besseren belehren, aber in der neuen Richtlinie von 2011 steht nichts über Nutzungseinschränkungen drin.
Nur bei der Versicherung habe ich die Einschränkung von max. 10000 km im Jahr, abgeschlossener Stellplatz und ein "normales" Alltagsfahrzeug im Haushalt.

http://www.automobile-oldtimer.de/zulas ... zeichen-h/
Gruß MIKE !
#389829
Hallo @all,
man..man... wann wacht Deutschland auf????

Hört auf, auf Stammtischdenken und Stammtischgesetze zu hören....

Wird von der Polizei etwas gesagt, nach der Randnummer fragen! Notieren.
Sagt eine Amtsperson etwas! Ich möchte einen Rechtsfähigen Ablehnungsbescheid! Bitte zeigen sie mir den § und das Gesetz wo das steht!

Ich möchte ihren Amtsleiter sprechen! Wie ist ihr Name??

Ich schreibe eine Dienstaufsichtsbeschwerde!

Und bitte findet keine neuen Regelungen die sich einer Ausdenkt!!

Die Leute arbeiten in einer Dienstleistung, von unserem Geld!

Und schaut nach obe es im Internet eine Bewertung über diese Stelle gibt. Und dann negativ bewerten.

Ich weis es ist ein riesen Akt, aber nur so bewegt sich was. Wir können nicht jedem Spinner hinterherlaufen der uns schickaniert. Sonst ist es bald aus mit unserem Hobby! Wir sind so viele und fordern das!! oder dies!!
#389930
H-Kennzeichen erfordert die Anerkennung als Oldtimer durch eine befähigte Stelle (Tüv)
Hierzu muß das Fahrzeug einige Auflagen erfüllen bzg. Zustand und Originalität.
Wenn es eine H-Zulassung hat, muß es entsprechend erhalten werden.
Es geht z.B. nicht eine moderne Gasanlage einzubauen, umbau auf einen 30 Jahre alten Diesel ist aber meißtens möglich.
Was auch geht, ist realgetreue Modernisierung mit neueren Bauteilen.
So habe ich z.B. auf meinen 1966er 404 einen 1989er Funkkoffer.
Im Prinzip ist es normalerweise wichtig, das man erkennt, das es sich um ein erhaltungwürdiges Fahrzeug handelt, welches GEPFLEGT wird. Normalerweise ist das bei Oldtimern vor raus zu setzen, wird bei Oldtimer NFZ häufig aber nach Augenmaß entschieden.
#390592
Hallo zusammen,

und vielen Dank für die Infos. Es macht mir doch Hoffnung, meine KFZ-Steuer "etwas" reduzieren zu können.
Aber erst muss der MOG im Winter etwas schick gemacht werden ... Originalfarbe wieder drauf und Endtopf neu...
Ich hoffe, ein "nicht-originaler" Kraftheber macht dem TÜV-Gutachter nichts...

Danke.
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