- 29.04.2015, 05:57
#468084
Hallo Zusammen,
Wir haben daheim einen kleinen nicht profitorientierten Nebenerwerb. Sprich pfelge von Obstwiesen und eine Schnapsbrennerei. Das Gewerbe ist natürlich angemeldet und alles passt. Dazu gibt es die Brennholzgewinnung mit eigenem Walde. Aber eben alles im Kleinen gehalten.
Vor kurzem habe ich mir einen MB Trac 1000 zugelegt, der uns hier natürlich stark unterstützen soll. Nach Zulassung kam auf einmal ein Schrieb vom Zoll über Nachweiß wegen der grünen Nummer.Wir haben schon einen Deutz mit grüner Nummer wegen gleicher Begründnung. Jedoch ohne Kabine und sehr schwach auf der Brust was das Ziehen von Anhängern angeht. Für Ladewagen oder ähnliches haben wir immer die Fahrzeuge von Nachbarn geliehen, was nun auch der Trac erledigen sollte. jedoch hat uns der Zoll erklärt, dass wir kein Anrecht auf eine grüne Nummer haben.
Ironie ON: Scheint wohl genug Idioten zu geben, die in ihrer Freizeit Obstwiesen für Lau pflegen und der Natur was gutes zu geben. Daher muss jemand einschreiten und durch zusätzliche Steuer das Rennen nach Obstwiesen und die dadurch steigenden Obstwiesenpreise einzubremsen. Ironie Off
Daher mein Plan den Trac auf H Kennzeichen zuzulassen. Er ist mittlerweile 31 Jahre alt, original und wird seit 25 Jahren nicht mehr gebaut = erhaltungswürdig nach meiner Ansicht. Ich muss nur noch den Ingeneur überzeugen und ich könnte ihn auch auf Treffen bewegen. Habe mich in Helmuts link hier bei der Deuvot eingelesen und es passen alle Punkte. Nur auf eine Frage finde ich keine Antwort:
Darf ich Anhänger, z.b. Ladewagen, Anhänger, ... ohne Zulassung mit 25kmh auf der Straße bewegen, so lange das einen landwirtschaftlichen Nutzen hat? Ob der Zoll das auf dem Papier so sieht oder nicht ist ja das eine, aber wenn ich mit 3t Äpfel auf dem Anhänger oder einem Ladewagen voll Heu herumfahre , sollten ihnen die Argumente ausgehen.
Weiß jemand, wie hier die Rechtsprechung aussieht?
Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße aus Shanghai,
Matthias
Wir haben daheim einen kleinen nicht profitorientierten Nebenerwerb. Sprich pfelge von Obstwiesen und eine Schnapsbrennerei. Das Gewerbe ist natürlich angemeldet und alles passt. Dazu gibt es die Brennholzgewinnung mit eigenem Walde. Aber eben alles im Kleinen gehalten.
Vor kurzem habe ich mir einen MB Trac 1000 zugelegt, der uns hier natürlich stark unterstützen soll. Nach Zulassung kam auf einmal ein Schrieb vom Zoll über Nachweiß wegen der grünen Nummer.Wir haben schon einen Deutz mit grüner Nummer wegen gleicher Begründnung. Jedoch ohne Kabine und sehr schwach auf der Brust was das Ziehen von Anhängern angeht. Für Ladewagen oder ähnliches haben wir immer die Fahrzeuge von Nachbarn geliehen, was nun auch der Trac erledigen sollte. jedoch hat uns der Zoll erklärt, dass wir kein Anrecht auf eine grüne Nummer haben.
Ironie ON: Scheint wohl genug Idioten zu geben, die in ihrer Freizeit Obstwiesen für Lau pflegen und der Natur was gutes zu geben. Daher muss jemand einschreiten und durch zusätzliche Steuer das Rennen nach Obstwiesen und die dadurch steigenden Obstwiesenpreise einzubremsen. Ironie Off
Daher mein Plan den Trac auf H Kennzeichen zuzulassen. Er ist mittlerweile 31 Jahre alt, original und wird seit 25 Jahren nicht mehr gebaut = erhaltungswürdig nach meiner Ansicht. Ich muss nur noch den Ingeneur überzeugen und ich könnte ihn auch auf Treffen bewegen. Habe mich in Helmuts link hier bei der Deuvot eingelesen und es passen alle Punkte. Nur auf eine Frage finde ich keine Antwort:
Darf ich Anhänger, z.b. Ladewagen, Anhänger, ... ohne Zulassung mit 25kmh auf der Straße bewegen, so lange das einen landwirtschaftlichen Nutzen hat? Ob der Zoll das auf dem Papier so sieht oder nicht ist ja das eine, aber wenn ich mit 3t Äpfel auf dem Anhänger oder einem Ladewagen voll Heu herumfahre , sollten ihnen die Argumente ausgehen.
Weiß jemand, wie hier die Rechtsprechung aussieht?
Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße aus Shanghai,
Matthias