- 28.06.2018, 23:30
#521794
Hallo,
mein Nachbar hat einen Unimog 411 und einen Müller-Mitteltal-Anhänger, jeweils mit grünem Kenn-
zeichen. Der Anhänger hat eine Einleiter-Druckluftdruckbremse und eine Auflaufbremse.
Nun soll der U411 nach einem TÜV-Gutachten mit einem (schwarzen) H-Kennzeichen ausgestattet
werden. Gleichlautendes, grünes Kennzeichen auf dem Anhänger und schwarzes H-Kennzeichen auf
dem Unimog geht nicht.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Versicherungstechnisch muß es wohl so sein, dass über die Privathaftpflichtversicherung eine
Deckungszusage für den Hänger erteilt werden muß. (auf Antrag)
Aber wie sieht es rechtlicht/steuerlich aus? Wie lautet das Kennzeichen auf dem Hänger?
(eine Zulassung des Anhängers ist nicht möglich, denn er hat nur eine "Einleiterbremsanlage" und
das wird nicht akzeptiert)
Kann da jemand helfen. Ich freue mich auf Antworten.
Es grüßt
Herbert
mein Nachbar hat einen Unimog 411 und einen Müller-Mitteltal-Anhänger, jeweils mit grünem Kenn-
zeichen. Der Anhänger hat eine Einleiter-Druckluftdruckbremse und eine Auflaufbremse.
Nun soll der U411 nach einem TÜV-Gutachten mit einem (schwarzen) H-Kennzeichen ausgestattet
werden. Gleichlautendes, grünes Kennzeichen auf dem Anhänger und schwarzes H-Kennzeichen auf
dem Unimog geht nicht.
Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es?
Versicherungstechnisch muß es wohl so sein, dass über die Privathaftpflichtversicherung eine
Deckungszusage für den Hänger erteilt werden muß. (auf Antrag)
Aber wie sieht es rechtlicht/steuerlich aus? Wie lautet das Kennzeichen auf dem Hänger?
(eine Zulassung des Anhängers ist nicht möglich, denn er hat nur eine "Einleiterbremsanlage" und
das wird nicht akzeptiert)
Kann da jemand helfen. Ich freue mich auf Antworten.
Es grüßt
Herbert