- 23.01.2011, 17:02
#327730
Ich habe schon viel zu diesem Thema gelesen, aber eine Antwort auf das Problem, das ich mit meinem Finanzbeamten habe, fand ich bisher noch nicht.
Es handelt sich nicht um einen etwaigen Nachweis über landwirtschaftliche Flächen oder sonstwas in der Richtung, sondern um die Anerkennung des Fahrzeugs (U411 mit Hilfsladefläche) selbst.
Nach Auffassung des guten Herrn darf "im steuerlichen Sinne" eine landwirtschaftliche Zugmaschine keinen anderen Gebrauchszweck zulassen und kommt somit zu dem Schluß, "da der Unimog einen Beifahrersitz und eine Ladefläche hat kann er zur Peronen- und Warenbeförderung eingesetzt werden und ist somit nicht für ein grünes Kennzeichen zulassungsberechtigt".
Das der Unimog als LoF-Fahrzeug eingetragen ist spielt nur eine verkehrsrechtiche Rolle.
Ich habe ihm daraufhin geschrieben, dass nach dieser Auffassung nicht ein einziger Unimog mit grünem Kennzeichen in Deutschland herumfahren dürfe, ich aber schon etliche gesehen hätte.
Das spielt aber seiner Meinung nach keine Rolle und ist nicht relevant.
Ich habe jetzt mit einem Steuerberater gesprochen, der mir zu folgendem geraten hat:
1. Fahrzeug mit grünem Kennzeichen anmelden (ist am Donnerstag geschehen)
2. gegen den zu erwartenden ablehnenden Bescheid des Finanzamts Widerspruch einlegen und Rechtshilfe beantragen (darauf warte ich)
3. Bilder von Unimogs mit grünem Kennzeichen erstellen
Zu Punkt 3 würde ich gerne um Eure Hilfe bitten.
Wer kann mir Bilder von Unimogs mit grüner Zulassung zur Verfügung stellen. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass diese Bilder ggf. Gegenstand eines Rechtsverfahrens werden können.
Ich wohne in Mönchengladbach, Bilder von Fahrzeugen aus dieser Gegend wären natürlich der Knaller, aber ich bin für jede Hilfe dankbar, auch in Form von Erfahrungen oder Gerichtsurteilen.
Es handelt sich nicht um einen etwaigen Nachweis über landwirtschaftliche Flächen oder sonstwas in der Richtung, sondern um die Anerkennung des Fahrzeugs (U411 mit Hilfsladefläche) selbst.
Nach Auffassung des guten Herrn darf "im steuerlichen Sinne" eine landwirtschaftliche Zugmaschine keinen anderen Gebrauchszweck zulassen und kommt somit zu dem Schluß, "da der Unimog einen Beifahrersitz und eine Ladefläche hat kann er zur Peronen- und Warenbeförderung eingesetzt werden und ist somit nicht für ein grünes Kennzeichen zulassungsberechtigt".
Das der Unimog als LoF-Fahrzeug eingetragen ist spielt nur eine verkehrsrechtiche Rolle.
Ich habe ihm daraufhin geschrieben, dass nach dieser Auffassung nicht ein einziger Unimog mit grünem Kennzeichen in Deutschland herumfahren dürfe, ich aber schon etliche gesehen hätte.
Das spielt aber seiner Meinung nach keine Rolle und ist nicht relevant.
Ich habe jetzt mit einem Steuerberater gesprochen, der mir zu folgendem geraten hat:
1. Fahrzeug mit grünem Kennzeichen anmelden (ist am Donnerstag geschehen)
2. gegen den zu erwartenden ablehnenden Bescheid des Finanzamts Widerspruch einlegen und Rechtshilfe beantragen (darauf warte ich)
3. Bilder von Unimogs mit grünem Kennzeichen erstellen
Zu Punkt 3 würde ich gerne um Eure Hilfe bitten.
Wer kann mir Bilder von Unimogs mit grüner Zulassung zur Verfügung stellen. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass diese Bilder ggf. Gegenstand eines Rechtsverfahrens werden können.
Ich wohne in Mönchengladbach, Bilder von Fahrzeugen aus dieser Gegend wären natürlich der Knaller, aber ich bin für jede Hilfe dankbar, auch in Form von Erfahrungen oder Gerichtsurteilen.