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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#128374
Hallo und guten Tag

Ich hätte da mal ne Frage! Ich bin im Besitz eines Unimog mit grünem Kennzeichen. Angemeldet über Opa weil früher Landwirtschaft. Bin aber selbst auch im Besitz von Land und Forst Flächen. Zur Zeit mache ich nur für die Familie Brennholz, haben aber immer mehr Anfragen von Nachbarn usw. Um mich da etwas abzusichern habe ich mir überlegt ein Kliengewerbe anzumelden. Nun meine Frage: Darf ich dann noch mit grüner Nummer am Mog und Anhänger Kaminholz ausliefern? Wer kennt sich da mit dem Gesetzes aus beziehungsweise was ist sinnvoll, Gewerbe ja oder nein, grüne Nummer behalten oder volle Steuern zahlen. Halt so, das alles legal ist.

Vielen Dank

Gruß

Sascha :roll:
#128435
Hallo Sascha,

wir haben auch Flächen und einen Rückebetrieb, aber auch grüne Nummer an Schleppern und Mog. Sicher fahren wir auch Brennholz aus, gehört doch zu einem Forstbetrieb dazu.
Zahlen ja auch Beiträge an die BG.
Bedenke: nix anderes als was mit Lanf und Forst zu tun hat darfst du transportieren. Nichtmal eine Ladung Kies fahren.

Das mein Wissensstand im Moment

Grüsse: Hugo
#128623
Hallo Sascha,

holst du dein Holz mit der grünen Nummer für deinen Ofen, dann wäre das Steuerhinterziehung, da nicht LoF. Hier mußt du dem Finanzamt ne Meldung machen und den Mog für diesen Zeitraum, mindestens ein Monat regulär versteuern. Das Kennzeichen bleibt aber trotzdem grün auch wenn für einen oder mehrere Monate Steuer bezahlt werden muß. Verkaufst du aber das gleiche Holz dem Nachbarn um Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft zu erzielen dann ist das mit dem grünen Kennzeichen ok.

Wie das mit der Versteuerung und Nebenerwerb läuft frägst du am besten deinem Steuer(hinterziehungs)berater.

Gruss Bernd
#128631
Hallo Bernd,

bei mir entscheidet sich das, was ich verkaufen will, erst immer am Lagerplatz :D
(Transport zum Lagerplatz, kleinmachen, aufschichten und bei Bedarf was verkaufen oder selber verheizen)

Somit ist alles LoF :D :D

Grüsse: Hugo
#128784
BFeisst hat geschrieben:Hallo Sascha,

holst du dein Holz mit der grünen Nummer für deinen Ofen, dann wäre das Steuerhinterziehung, da nicht LoF.
Gruss Bernd

guude,
da Du das brennholz aber sicherlich nur zum beheizen Deines lof büros und anderer räume Deines betriebs nutzt, ist es doch wieder steuerfrei.

mit gruß, justus.
#128993
Moin, moin,
nix ist schwieriger wie das deutsche Recht. Ich glaube selbst die Amis haben weniger Gesetze und Paragraphen als wir deutsche.
In der vorgeschilderten Situation hat jeder ein bisschen Recht. So gibt es auch in unserem Recht immer ein Schlupfloch.
Fakt ist: Wenn das mit dem Brennholz als Gewerbe angemeldet wird, als Brennholzhandel - ist das kein Lof!!
Habe ich aber einen Holzrückebetrieb oder Forstbetrieb dann ist das Lof. Jetzt könnte man sagen , aber er verkauft ja das Holz und damit ist er Gewerbe - dann stimmt das. Er müsste also zwei Unternehmen haben: Zum einen den Forstbetrieb und zum anderen den Brennholzhandel.
Bei den Landwirten ist das genauso: Es gibt mittlerweile viele Direktvermarkter. Die haben zu einem einen Lof Betrieb und zum anderen ein Ladenlokal. Die Trennung ist sehr schwer zu finden und im Stressfall ist nicht der betroffene verpflichtet nachzuweisen dass er die vorgefundene Situation für Lof benutzte sonderen der Anzeige (z.B. die Polizei) muss Nachweisen dass die vorgefundene Situation kein Lof Tätigkeit war. Und das dürfte bestimmt schwierig werden.
Andererseits verstehe ich nicht warum hier immer wieder diese Gratwanderung versucht wird.
Ein Hobby zum Beruf zu machen ist etwas tolles. Auch wenn es nur zum Nebenerwerb ist - noch besser. Dann ist der Unimog als Produktionsmittel Steuerabzugsfähig!!!! Er kann abgeschrieben werden. Ersatzteile und Öl und Kraftstoff sind plötzlich Betriebsmittel und zählen zu den Betriebsausgaben.
Dies kann schnell zu enormen Steuereinsparungen führen. Aber vorsicht: Nicht dass es auf einmal Stress mit dem Arbeitgeber gibt. Denn Nebenerwerb muss dem Hauptarbeitgbeber bekannt gemacht werden und muss von diesem erlaubt werden - denn ducht die Nebenarbeit - Nebenerwerb könnte ja eventuell die Arbeitskraft leiden.

Beste Grüße

Bernd
#129107
Hallo Bernd

Vielen Dank für Deine Antwort. Und natürlich auch an alle anderen.

Ich habe mit meinem Steuerberater gesprochen und wir haben uns folgendermaßen geeinigt:

Ich habe ja, wenn ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich mache, einen gewissen Freibetrag aus land und Forstwirtschaftlichen Einkünften ( Ich weiß jetzt nicht genau irgendwas mit 600¤ glaube ich) Alle Ausgaben wie Sprit, Diesel, Öl. Ketten usw. könne dagegen gerechnet werden. Natürlich hat man dann nicht den Vorteil solche Ausgaben Steuerlich abzusetzen.
Des Weiteren dürfte ich auch das Holz aus meinem eigenen Wald mit dem grünen Kennzeichen ausliefern. Auch mit Rechnung, Logischerweise ohne einer Ausweisung der Mehrwertsteuer. Da ich dass alles nur im kleinem Rahmen betreibe, ist es für mich wahrscheinlich erst mal die einfachste und bequemste Lösung.

Die Sache mit dem Gewerbe, hat nur einen Nachteil. Wenn ich alle meine Ausgaben dagegen rechne also auch alle meine, ich nenne es mal Unimog Hobby Ausgaben, werde ich wahrscheinlich nie großartige Gewinne erzielen. Und da könnte dann irgendwann, nach 2-4 Jahren mal jemand sagen, dass sei ja alles ohne Gewinnabsicht.


Gruß

Sascha
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