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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#100856
Zuerst ein freundliches Hallo in die Runde aus dem badischem Teil von B.-W.

Meine Frage bezieht sich auf die Private Nutzung eines Unimogs mit H-Kennzeichen.
Gibt es Einschränkungen im Bezug auf nutzung des Unimogs o. insbesondere auf den Betrieb mit Anhängern wenn ein H-Kennzeichen vorhanden ist?
#100879
Hallo Soundman
Wenn du ein Unimog mit H-Kennzeichen hast darfst du mit dem nicht
arbeiten,es sei denn auf gesonderten Ausstellungen oder auf Oldteimer-
treffen. Dein Unimog ist wertlos der darf nach Gesetz nur Bewegungsfahrten,und Veranstaltungsfahrten machen egal wo ,ein kleiner
vorteil gegenüber Grünen Kennzeichen.



Gruß Roland U 406
#100894
Moin Robert,
da hast du wohl rotes 07er und H-Kennzeichen verwechselt. die von dir genannten Einschränkungen gelten für das 07er-Kennzeichen.

Für das H-Kennzeichen gibt es keine Nutzungseinschränkung mit der Ausnahme, dass ein überwiegend gewerblicher Einsatz nicht stattfinden soll (d.h. gegen einen gelegentlichen gewerblichen Einsatz ist nichts einzuwenden).

Aus der amtlichen Begründung zu § 21c StVZO:
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammelstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.
Kommentar von Hentschel, StVR, Rz. 2 zu § 21c StVZO:
Diese Einschränkungen sollen der Abgrenzung zu solchen Fahrzeugen dienen, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (siehe Begründung VBl. 97 536). Fahrzeuge, die nur das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich als Verkehrsmittel eingesetzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.


Gruß Ulli
#101098
Hallo
habe eben nochmal mit meiner Versicherung telefoniert wegen Anhänger und H-Kennzeichen.
Der Sachbearbearbeiter hat mich nach der Nutzung und dem Gesamtgewicht des Anhängers gefragt und sich dann erst einmal bei seiner Fachabteilung schlau gemacht.
Als er mich zurück rief sagte er das ich mit meinem Unimog gar nichts machen darf weil ich ihn auch als Oldtimer versichert habe selbst für mich dürfte ich kein Holz auf der Pritsche nach hause fahren.
Ich habe dann keinen Versicherungsschutz oder ich müsste ihn anders versichern. Meine Versicherung wollte dann anstatt jetzt 119,- 600 und irgendwas haben.
Habe darauf hin auch mit Herrn Schömann telefoniert. Er konnte mir einen Tarif anbieten mit 215,- mit dem ich das Fahrzeug dann auch benutzen darf und Versicherungschutz genieße.
Zu Anhängerbetrieb haben wir uns lange unterhalten, haben aber eigentlich keine wirklich bezahlbare und 100% legale Lösung gefunden als Privatman einen Unimog mit Anhänger zu betreiben.

Herr Schömann bitte korregieren sie mich wenn ich einen Fehler gemacht habe.
#139470
Moin zusammen, ich habe mal eine allgemeine Frage zum H-kennzeichen. Ich habe einen Unimog 406 und möchte ihn gerne mit einem H-kennzeichen anmelden.Darf man die Maschine trotzdem noch zum arbeiten benutzen wie z.B. Holzfahren, lasten ziehen, Ackern, Feldarbeiten? Ich habe mich schon mal erkundigt beim Strassen verkehrsamt und die haben mir gesagt das man die Maschine trotz H-kennzeichen für semtliche arbeiten benutzen darf. Aber ein guter bekannter sagte das man das nicht darf. Könnt ihr mir da jetzt da helfe
helfen????glg Andy
#139476
Hallo Andy,

beim H-Kennzeichen (schwarz, z.B. OG-TY38H) ist nur die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen. Privat darfst Du alles damit machen was Du willst.
Die genauen Bedingungen erhältst Du auf einem Merkblatt der Zulassungsstelle.
#139478
Hallo Andy,

Die STVZO sagt:
B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
§23 Zuteilung der amtlichen Kennzeichen

....
(1c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).
Der Ausdruck
... vornehmlich zur Pflege ...
ist hierbei nicht näher definiert und somit interpretierbar.

Ich deute das so, wenn Du das Fahrzeug in erster Linie als Oldtimer nutzt, also gemeinschaftliche Ausfahrten, Treffen, zur Schaustellung, Pflege der brauchtümlichen Feld und Waldarbeit etc und vereinzelt damit richtig arbeitest ist es wohl ok.
Wenn Du aber mit dem Fahrzeug hauptsächlich arbeitest eventuell sogar gewerblich und nur gelegentlich tatsächlich als Oldtimer wie oben beschrieben nutzt könnte es anders aussehen.

Das H-Kennzeichen hat zunächst nur steuerliche Vorteile durch die Pauschalbesteuerung. Anders kann es Aussehen, wenn das Fahrzeug auch als Oldtimer versichert wird. In diesem Fall sind die Einschränkungen durch den Versicherungsvertrag oftmals größer.
#151024
Guten Tag

Nachdem mein 406.120 am Samstag TÜV bekommen hat geht es nun zur Anmeldung. Nachdem ich mir das hier alles durchgelesen habe werde ich mir wohl ein H-Kennzeichen holen.
Jetzt ist es aber so. Mog Bj. 63 und nicht restauriert. Brauch ich da eine Bescheinigung, oder bekomm ich das H-Nummernschild so?
Gruß

Sebb
#151025
Hallo Sebb,

um ans H-Kennzeichen zu kommen brauchst Du ein Gutachten des Prüfers, der den Mog als "Kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut" einstuft.
Je nach prüfer gehen die Ansichten da auseinander, der Mog sollte aber in einem guten und orginalen Zustand sein. Wie gesagt, es liegt da sehr viel im Ermessen des Prüfers, am besten Du sprichst vorher mal mit einem und zeigst im Deinen Mog.

Gruß
Andi

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