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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#300321
Hallo,

bei mir steht demnächst die Gesundheitsuntersuchung "über 50" an, um die entsprechenden Führerscheinklassen zu behalten.
Wo sind die Regularien dieser Untersuchung geregelt, bzw. wo können diese nachgelesen werden?
Hintergrund ist der, das ich Eisenbahner im Betriebsdienst bin und eine Untersuchung nach VDV 714 besitze. In der VDV 714 sind die Leitlinien der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen geregelt.
Gilt die VDV 714 als Nachweis für die Gesundheitsuntersuchung?

Gruß Alfred
#300390
Hallo Alfred,

ich habe die untersuchung gerade hinter mir! ich kann mir nicht vorstellen,
daß bei deiner augenuntersuchung das neue gerät für die sichtfeldmessung dabei war.
es ist eine halbkugel in der pro auge 100 lichtpunkte erscheinen. die am rand erkannten geben dein sichtfeld an ohne die pupille zu bewegen. der test dauert pro auge ca. 4 minuten.
solltest du den zweier führerschein nur privat nutzen, entfällt die untersuchung. die ist nur für den gewerblichen verkehr erforderlich. dann mußt du bis 2014 auch noch den berufskraftfahrer machen. die bisherigen berufskraftfahrer mit prüfung vor der IHK müssen den auch neu machen, um eine 95 im führerschein zu haben. dafür brauchst du eine teilnahmebescheinigung über 5 module a´7,0 std. macht 35 std die der chef nicht bezahlen muß !
kursgebühren selbstverständlich auch fahrersache lt. gericht!
das ganze soll helfen, den LKWfahrer im ansehen zu heben.

Grüße aus dem Westerwald
Arndt
#300396
Hallo Alfred,

mit dem was Arndt schreibt, bin ich mir nicht ganz sicher (Untersuchung nur bei gewerblicher Nutzung).

Ich kann Dir aus eigener Erfahrung aber sagen, dass der Sehtest nach VDV 714 (oder TauVo oder auch G25) nicht ausreichend ist.

Auf Grund meiner späten Geburt (bzw. CE-Führerscheinprüfung),muss ich schon heute alle 5 Jahre die körperliche Eignung zur Verlängerung meines CE-Führerscheins nachweisen. Mal abgesehen davon, dass das mit dem dreijährigen Rhythmus der 714-Untersuchung sowieso nie passt, ist der Sehtest für Eisenbahn eher die Sparausführung. Alle übrigen Untersuchungsteile sind nahezu identisch. Wenn Du also gerade sowieso zum Bahnarzt musst und der den Sehtest nach FeV durchführen kann und darf, sollte das abschließende Ausstellen zweier Vordrucke (nach FeV und für Deinen EBL) reine Form (und ggf. EUR-) -sache sein. (Ein guter Facharzt für Arbeitsmedizin kann eigentlich beides).

Gruß aus Salzgitter

Uwe401
#300417
Hallo Arndt,
Hallo Uwe,

bei der Untersuchung nach VDV war bei mir auch schon das Gerät für die Sichtfeldmessung mit den Lichtpunkten dabei. Gerade diese Untersuchung war sehr anstrengend! Ich brauche die Bescheinigung nach FeV für die Straße nur privat, um auch in Zukunft meinen Unimog (2-Wege Unimog nebst Anhänger) auf der Straße fahren zu dürfen.
Mir ist es nur darum gegangen, ob VDV 714 mit der anderen Untersuchung konform ist!
Ich denke nicht, das die Untersuchung nach VDV 714 eine Sparausführung ist. Ältere Kollegen haben früher immer von G25 gesprochen. Die Bahn war in vielen Dingen schon immer penibler als der Rest der Welt.
Ich habe die Untersuchung vor ca. 1 Jahr gemacht, bei einem Betriebsarzt eines großes Unternehmens, der dort der Arbeitsmediziner ist.
Ich weis nicht, ob Busfahrer die gleiche Untersuchung machen müssen, aber bei meiner Tätigkeit ist Personenbeförderung mit dabei.
Ich werde jedoch nächste Woche bei dem Arbeitsmediziner anrufen und fragen, was Sache ist und auch berichten.
Danke für eure Antworten.

Gruß Alfred
#300510
Hallo Alfred!

Du brauchst die Untersuchung auch für den Privaten Gebrauch, sonst verfällt der CE. Die Berufskraftfahrerschulung brauchst du für den Privaten Gebrauch nicht!
Busfahrer müssen ab 50 auch noch verschiedene Reaktionstests machen, da reicht die einfache körperliche Untersuchung nicht mehr.

Gruß
Thomas
#300848
Hallo,

nur mal um die Falschangaben hier richtig zu stellen:

Wer die alte Klasse 2 oder die alte Klasse 3 hat (grauer oder rosa Lappen) muss ab 50 zur Untersuchung, wenn er all das, was er vorher fahren durfte, auch weiterhin fahren will. Es gibt dabei keine Übergangsfrist, daher rechtzeitig vor dem 50. an die Neubeantragung denken. Die Neuausstellung eines FS kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Auch wird kein Unterschied zwischen privater oder gewerblicher Nutzung gemacht, für gewerblichen Gütertransport sind allerdings noch weitere Qualifikationsmaßnahmen bzw. Weiterbildungen nötig.

Für Klasse 2 gilt:
- ab dem vollendeten 50. Lebensjahr ist der 2er ungültig, es ist eine entsprechende Untersuchung und eine Führerscheinbeantragung erforderlich, es wird dann der Kartenführerschein ausgestellt (Klasse C+CE, jeweils für 5 Jahre befristet)

Für Klasse 3 gilt:
- ab dem vollendeten 50. Lebensjahr entfällt die Berechtigung, Züge zu fahren, die nach neuem Führerscheinrecht in Klasse CE fallen (das sind insbesondere die berühmten "Tandemachsgespanne" mit 7,5-Tonner vornedran, da diese aufgrund der Leergewichtsregelung des C1E meist in den CE fallen. Wer diese Berechtigung weiter haben will, muss einen beschränkten CE-Führerschein beantragen, der genau diesen Teil enthält. Voraussetzungen wie beim alten 2er, wird dann auch jeweils für 5 Jahre erteilt.

Zur Untersuchung:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, erforderlich ist ein ärztlicher sowie ein augenärztlicher Teil. Diese können separat bei einem (Haus-)arzt sowie einem Augenarzt absolviert werden, was aber meist recht teuer ist. Alternativ dazu kann man die Untersuchung bei einem dafür zugelassenen Betriebs-/Arbeitsmediziner durchführen lassen, das ist meist deutlich billiger.

Gruß,
Michael
#301095
Michael_Weyrich hat geschrieben:...erforderlich ist ein ärztlicher sowie ein augenärztlicher Teil. Diese können separat bei einem (Haus-)arzt sowie einem Augenarzt absolviert werden,.... Alternativ dazu kann man die Untersuchung bei einem dafür zugelassenen Betriebs-/Arbeitsmediziner durchführen lassen, .....
Augenarzt alleine = 70,-- Euro
Arbeitsmediziner mit beidem (Augen und Allgemeinzustand) = 77,-- Euro.
Natuerlich bar auf die Hand... Quittung geben lassen! :twisted:
Das zahlt man so in Bayern....


Um genau zu sein, heisst das erste "Augenaerztliches Gutachten/Zeugnis gemaess Par.12 Abs.6, Par.48 Abs.4 Nr.4, Abs.5 Nr.2 Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehoerde".
Es sind 3 Kapitel auf einem Bogen, mit 1 Durchschlag
I.Untersuchungsbefund
II.Untersuchungsergebis
III. Beurteilung des Sehvermoegens gemaess Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung fuer die Anforderung im Strassenverkehr
IV. Bemerkungen

Das zweite heisst "Bescheinigung ueber die aerztliche Untersuchung von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeforederung fuer Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmaessigen Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen nach Par.11 Abs.9 und Par.48 Abs.4 und 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung."
Es ist eine halbe Seite, und nur zum Ankreuzen durch den Arzt, ob eine weitere Untersuchung empfohlen wird.

-M-
#301097
Michael_Weyrich hat geschrieben:... alte Klasse 2 oder die alte Klasse 3 .... muss ab 50 zur Untersuchung, ......Es gibt dabei keine Übergangsfrist, daher rechtzeitig vor dem 50. an die Neubeantragung denken. Die Neuausstellung eines FS kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
Also VOR dem 50-sten... und dann mit 55, 60, 65, 70, 75....oh mein Gott.... :twisted:

Wer den 50-sten verpasst, hat Pech gehabt!

-M-
#301109
Hallo,

wie versprochen, nun die Antwort von meinem Arbeitsmediziner, bzw. die erweiterte Bescheinigung mit folgendem Wortlaut.

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
(Anlage 6 Nr. 2,1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C,C1,CE,C1E,D,D1,DE,D1E oder der Fahrerlaubnis der Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigem Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen nach §12 Abs.6 und §46 Abs.6 und §48Abs. 4 Nr.4 und Abs. 5 Nr.2 der Fahrerlaubnisverordnung.

Soweit der Wortlaut.
Danke für die anderen fachkundigen Antworten und hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Sonst ist immer nur von Untersuchungen die Rede, aber von welchen, das war meine Frage.
Gekostet hat das ca. 80.-
Den ganzen Wortlaut hat Michael schon geschrieben, ich wollte dies nur nochmals im Zusammenhang mit der VDV 714 tun.

Gruß Täleskätter
#301187
Hallo,
Also VOR dem 50-sten... und dann mit 55, 60, 65, 70, 75....oh mein Gott....

Wer den 50-sten verpasst, hat Pech gehabt!
Nein. Erster Stichtag für Altinhaber der rosa oder grauen Lappen (oder auch wenn ein solcher umgeschrieben wurde auf die Karte) ist der 50. Geburtstag. Damit verfällt aber nicht gleich alles, wer den Stichtag verpasst, darf zwar ab genau dann nicht mehr fahren, kann aber auch später noch den Führerschein der entsprechenden Klassen wieder beantragen und bekommt ihn prüfungsfrei neu erteilt. Bis vor kurzem gab's da eine 2-Jahres-Frist, die ist aber entfallen.

Der Führerschein ist dann jeweils für 5 Jahre gültig, also dann gilt wieder das gleiche zum Stichtag des dann eingetragenen Datums.

C1 und C1E bleiben bei Altinhabern unbefristet gültig.

Dahingegen kommt auf alle, die ihren Führerschein seit 1998 gemacht haben, diese Prozedur schon beim C1/C1E zum 50. zu, bei Klasse C/CE alle 5 Jahre, auch schon früher.

Gruß,
Michael
#324606
So, ich gehöre jetzt auch zu den Silberrücken. Ich war ein paar Tage vor dem Geburtstag beim Arzt. Zuerst der Sehtest: Erstmal Kringel gucken, wo sind die offen. dann in die Zauberkugel mit den blitzen. Das war wirklich anstrengend, wobei das Licht jedesmal nach dem klicken der Mechanik anging. Da hätte man schon schummeln können. Danch ein Gespräch mit dem Arzt, keine 5 minuten: nehmen Sie Medikamente, haben Sie Allergiene oder sonst irgendwelche Krankheiten, Operation oder sowas? Alles klar, bitte zahlen Sie 50.-€ und tschüss.
Ein Mitarbeiter der bei einem anderen Arzt war hat über 200.-€ !! bezahlt.
Danach mit dem Attest zur Führerscheinstelle. Antrag ausgefüllt, aber Passbild fehlt noch, bitte zuschicken. Das wars dan erst mal.
Grüße Udo
#326250
Hallo,
So, ich gehöre jetzt auch zu den Silberrücken. Ich war ein paar Tage vor dem Geburtstag beim Arzt.
Sobald du 50 bist, ist erstmal deine Klasse 2 und ein Teil des 3ers ungültig, solange du nicht den neuen Führerschein in der Hand hast. Nur die Untersuchung reicht da noch nicht.

Gruß,
Michael
#327351
Hallo

Normalerweise wird der neue ab dem 50.Geburtstag datiert, auch bei vorheriger Antragstellung gilt nicht das Datum des Antrages sondern des Geburtstages.
Noch erwähnenwert für die Verlängerer (ab 55 etc)
Die Verlängerung kann auch noch am 55.Geburtstag beantragt werden. Dann gilt nämlich das Datum der Antragsstellung.
Man hat zwar für die Zeit bis zur Aushändigung der neuen Karte keinen Schein für die abgelaufenen Klassen, dafür kann man sich bei der Führerscheinstelle aber eine Bescheinigung ausstellen lassen, die die Fortdauer der Gültigkeit während der Zwischenzeit bestätigt.

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