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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#268546
Hallo zusammen,

Wir haben seit kurzem einen Unimog 406, Bj 1970.
Im Fahrzeugschein ist er mit einer Leermasse 3500kg und zGw ebenfalls mit 3500kg eingetragen. Warum das so ist wusste der Vorbesitzer auch nicht.

Meiner Meinung nach kann das nich ganz sein. Es steht noch dabei ***ohne Pritsche***...soweit so gut.

TÜV wurde aber vor dem Kauf neu gemacht und die Pritsche war mit Sicherheit noch drauf. Laut TÜV-Bericht wurde außer dem fehlenden Gummipedal nichts bemängelt.

Die Frage ist jetzt, ob ich das so lassen soll, sprich mit Klasse B fahren darf (Mog is mit 75km/h Höchstgeschwindigkeit eingetragen) oder auf 60km/h drosseln lassen, da ich nur BE und T hab.

Wenn ich BE hab darf ich doch aktuell, da er mit 3,5t zGw eingetragen ist auch 3,5t anhängen, richtig?

Zugelassen wird er auf ein Grundstück, und für Forstarbeiten eingesetzt. Grünes Kennzeichen sollte somit kein Problem sein.

Die Kosten für eine Drosselung sind um die 1200¤ incl. MWST laut MB-Unimogwerkstatt. Habt ihr da andere Zahlen parat?

Gruß,
Tobias
#268554
guude,

ich würde den leeren mog in der von Dir gewünschten ausstattung wiegen, dann wiest Du was geht, ohne die gefahr der fahrens ohne gültige fahrerlaubnis einzugehen (bei mehr als 3,5t).

warum drosseln? mit BE darfst Du bis 3,5t fahren, so schnell Du möchtest (soweit es die stvo zulässt).

zitat wikipedia "anhänger":

"Diese Anhänger > 750 kg zul.ges.gew. müssen eine eigene Bremse haben....... ..... Wenn das Gespann über 3500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, wird der Führerschein der Klasse BE benötigt. Dabei darf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen sein. Das Gesamtgewicht des auflaufgebremsten Anhängers darf das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. Nur bei Anhängern mit Druckluftbremsanlage darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers um das 1.5 fache schwerer sein als das zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs."

alternativ auch:
http://www.unimog-community.de/index.ph ... ic&t=47356

gut mog! justus.

ps: außerdem kannst Du noch die zusätzlichen T-möglichkeiten bei anhängern bei lof-verwendung zu nutzen.
#268599
Moins,
spezialmog hat geschrieben:mit BE darf das zugfahrzeug 3,5t und der anhänger ebenfalls 3,5t wiegen.
wer erzählt denn sowas?

Bei einer Zugmaschine wird die Anhängelast durch die Motorleistung und nicht durch die zGM bestimmt.

Wenn der 406 (84 PS) als ZGM tatsächlich mit 3,5to zGM zugelassen wird, können theoretisch 24,5to angehängt werden - soweit Daimler keine niedrigeren Anhängelasten vorschreibt (nach meiner Kenntnis ist der 406 für 22to Anhängelast freigegeben).

Für auflaufgebremste Anhänger gelten folgende zGM:

- max 8to bei Betriebsgeschwindigkeit 25km/h

- max 8to bei Betriebsgeschwindigkeit 40km/h, wenn die Bremse auf alle Räder wirkt

- max. 3,5to bei Betriebsgeschwndigkeit > 40km/h wenn die Bremse auf alle Räder wirkt

Die Beschränkung auf 25km/h im erstgenannten Fall hat nichts mit der Zulassungsfreiheit zu tun - auch ein zulassungspflichtiger Anhänger mit Auflaufbremse, die nicht auf alle Räder wirkt und dessen zGM > 3,5to ist, muss die Geschwindigkeitsschilder führen.

Nachzulesen in §41 STVZO

Gruß Ulli
#268658
Moin Tobias,

willst du den Unimog als Fahrzeugart PKW zulassen?

Dann hat dein Fahrlehrer natürlich recht.

Wenn der 406 allerdings als Zugmaschine zugelassen werden soll, siehe mein vorheriger Beitrag


Gruß Ulli

Nachtrag: die Fahrerlaubnis B bzw. BE ist nicht (nur) für PKWs, sondern für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zGM von nicht mehr als 3,5to - darunter fallen auch Zugmaschinen und LKWs, soweit sie die entsprechende zGM haben. Und für diese Fahrzeugarten gelten andere Anhängelasten, wie ich oben schon ausgeführt habe.
#268687
Hallo,
Beim PKW sind die 3,5t Anhängelast aber Maximum. Ich kenn kein Fahrzeug das eine höhere Anhängelast hat.
Auch Fahrzeuge über 3,5t können PKW sein (ein normaler 406er Unimog aber sicherlich nicht). Die 3,5t sind das höchstzulässige, was mit einer Kugelkopfkupplung gezogen werden darf. All das hat aber mit der Führerscheinklasse erstmal nix zu tun. Mit BE darf man derzeit noch alles fahren, solange das ziehende Fahrzeug max. 3,5t zul. Gesamtmasse hat, eine Änderung wird es aber in naher Zukunft geben.

Gruß,
Michael
#273893
Hallo zusammen,

ich habe mir am Freitag einen 406 zugelegt (bin noch neu hier).
Er ist mit gr. Getriebe, HKH, Zapfwellenverlagerungsgetriebe und Kipper ausgestattet.
Da der Unimog von Tobias mit 3500 kg Leermasse und zGW eingetragen ist, wollte ich wissen wie schwer meiner denn ist.

Heute nachmittag habe ich die Unterlenker abgebaut und bin bei uns in den Steinbruch zum wiegen gefahren.
Der Unimog hat ohne Fahrer und mit halb vollem Tank genau 3500 kg auf der Waage gebracht....

Da ich bei meinem Junior auch das Problem mit FS T habe, werde ich versuchen eine Drosselung auf 60 km/h (Drehzahlreduzierung beim 6 Gang) einzubauen.

viele Grüße
Armin
#274193
Hallo Armin,

aus welcher Gegend kommst du?

Ich hab die Drosselung jetzt sein lassen. Was eingetragen is zählt, und somit fahr ich nicht ohne Führerschein. Landwirtschaftliche Fahrzeuge kontrolliert sowieso keiner, außer sie sind mächtig überladen, keine Ladungssicherung, Fahrauffälligkeiten oder Beleuchtung nicht in Ordnung. Ansonsten gibts keinen Grund angehalten zu werden.

gruß,

tobias
#274197
Hallo Tobias,

ich hoffe für Dich, dass der Richter das dann ebenso sieht.
Du hast doch selbst geschrieben, dass diese Gewichtsangaben, wie auch immer entstanden, nur ohne Pritsche gelten.
Wie ich zwischen den Zeilen aber gelesen habe fährst Du aber mit Pritsche.

Rein Intuitiv sehe ich da so etwas wie Vorsatz.

Das wäre es mir nicht Wert.
#274395
Hallo,
Ich mach früher oder später eh noch CE.
Sinnvolle Investition. Auf jeden Fall sinnvoller, als wenn man hunderte Euros in Drosselung, Ablastung und Eintragungen verbläst, um anschließend diese wieder teilweise rückgängig zu machen und illegal zu fahren.
Dann gibts nie wieder Probleme mit Führerscheinklassen
Probleme kann's dann auch noch geben. Zum einen ist alle 5 Jahre eine Verlängerung fällig, die vergessen werden könnte, zum anderen ist dafür eine augenärztliche/ärztliche Untersuchung nötig, bei der es ja auch Probleme geben könnte.

Gruß,
Michael
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