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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#328407
Hallo zusammen,
jetzt habe ich mal eine spezielle Frage zu der Klasse T. Wenn man im Besitz der Klasse T ist darf ich land- u. forstwirtschaftliche Fahrzeuge bis 60 km/h fahren.
Was passiert bei solch einem Fahrzeug mit einer schwarzen Nummer. Darf ich das dann auch? Eine schwarze Nummer hat ja nur was mit der Versicherung und nicht mit der Art des Fahrzeug zu tun. oder? Wir diskutieren hier unter den Kollegen schon seit längerer Zeit und selbst der Anruf beim Fahrlehrer konnte noch nichts aufklären.

Gruß
Jochen
#328409
Hallo Jochen,

mögen man mich korrigieren wenn es nicht stimmt,
aber mein Verständnis, hat die Farbe des Kennzeichens nichts mit der Fahrerlaubnis zutun.
Die Klasse T erlaubt wie du richtig sagst, dass Führen von Land- und Forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 60km/h.
Diese Fahrzeugart wird in den Papieren angeben es kommt also nur darauf wie das Fahrzeug laut Papieren angemeldet ist.
Eine grüne Nummer sagt nur dass du dieses Fahrzeug Steuerbefreit ist, weil es nur für Land- und Forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Das heißt aber im Umkehrschluss nicht. dass alle Fahrzeuge mit schwarzer Nummer nicht für die Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden (dürfen)

Gruß Hendrik
#328411
Hallo Hendrik,
zum Glück habe ich diese Probleme nicht da ich alles außer Bus fahren darf. Ich verstehe das mit dem Kennzeichen genauso wie du. Wichtig ist die Kennzeichnung in den Papieren als Land u. Forstwirtschaftliche Zugmaschine.
Allerdings verstehe ich auch das Gegenargument. Wenn es keine grüne Nummer hat, dann ist es auch keine Land u. Forstwirtschaftliche Zugmaschine sondern ein sonstiges gewerbliches Zugfahrzeug oder einfach nur Hobbie. Also nichts was mit Land und Forstwirtschaft was am Hut hat. Sonst hätte es ja eine grüne Nummer.
Ich vertrete trotzdem weiterhin den Punkt eins. Farbe der Nummernschilder hat nur etwas mit der Versicherung/Steuer zu tun und sagt nichts über die Führerscheinklassen aus. Wichtig ist das in den Papieren steht Höchstgeschindigkeit 60 km/h und es eine Land u Forstwirtschaftliche Zugmaschine ist.
Gruß
#328423
Das steht in der Fahrerlaubnisverodnung:
"Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern
da steht nix von grünem Kennzeichen oder Steuerbefreiung drin.

Die grüne Nummer ist ja noch nicht mal ein Beweis für den Land- bzw Forstwirtschaftlichen Zweck deiner Fahrt. Die besagt lediglich, dass der Fahrzeugeigentümer in der Lage ist eine Kraftfahrzeug steuerbefreit anzumelden. Eingige Bundesländer stellen ja auch z.B. Anforderugen an die größe des Betriebes um eine grüne Nummer zu bekommen.
Ein Forstwirtschaftsbetrieb ohne eigenen Wald könnte demnach keine grüne haben. Aber das Fahrzeug würde trotzdem Forstwirtschaftlich genutzt.
#328426
Hallo,

Voraussetzung für Klasse T ist:
- Zulassung als "LoF Zugmaschine ..." (einfache Zugmaschine reicht nicht)
- Eingetragene Höchstgeschwindigkeit max. 60km/h
- Die entsprechende Fahrt muss LoF-Zwecken dienen

Die Farbe des Nummernschildes ist dabei völlig ohne Bedeutung. Niemanden zwingt einen landwirtschaftlichen Betrieb, seine Fahrzeuge steuerfrei zuzulassen. Es könnte ja sein, dass die Fahrzeuge neben reinen LoF-Zwecken (zu denen Klasse T reicht) auch noch anderweitig genutzt werden (dann natürlich nicht mit Klasse T).

Gruß,
Michael
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