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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#254200
Hi Klaus,

nimm mal deine Bedienungsanleitung mit zum TÜV.
Da sind die vom Hersteller freigegebenen Reifengrößen drin gelistet (ziemlich weit hinten).
365/80 R 20 ist ja die entsprechende Bezeichnung der Radialreifen zur alten 14.5 R 20.

Zudem sollte der Herr TÜV doch wissen, daß seit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung nur noch eine Reifengröße der freigegebenen Serienbereifungen in der Zulassungsbescheinigung eingetragen wird. Du darfst aber ohne weitere Eintragung alle freigegebenen Reifenkombinationen fahren!

Erst eine davon abweichende Individualbereifung muß abgenommen und eingetragen werden.

Außerdem sollte der Herr TÜV in seinen Unterlagen (die er ja im Laptop immer dabei hat) nachschauen können was für dein Fzg freigegeben ist und was nicht.

Oh man, da hast aber auch wieder ein Prüfer erwischt :schwindelig*

Grüße

Tobias
#254216
Hmm,
genau, den richtigen Prüfer.

Nicht ganz richtig, es gibt ja ein Beiblatt von Daimler, allerdings mit den alten Reifengrößen, die habe ich ja, aber man braucht auch für diese eine Freigabe hat er mir gesagt. Er hat die Größe umgerechnet und ist auch auf die 14,5x20 gekommen, bringt mir aber nichts, er will eine Freigabe von Daimler für die Radialreifen haben.
Die Angaben auf dem Reifen passen alle, soweit ok, aber er will die Freigabe


Hat keiner solch eine???

Im Tabellenbuch und in der Bedienungsanleitung gibt es die nicht/ noch nicht.
#254308
Hallo Klaus!

Wo warst du zur Abnahme? Ich vermute mal bei einer TÜV-Prüfstelle?

Wenn ja, vergiss das und fahre zu einer Landmaschinen-Werkstatt, wenn die den TÜV, DEKRA, GTÜ oder was auch immer im Haus haben.

Diese Prüfer kennen sich besser mit der Materie aus. Nimm deine BA mit und markiere mit einem Textmarker die Reifengrößen, die du eingetragen haben möchtest. Du wirst sehen, das geht ohne Probleme über die Bühne.

Ich habe das auch so gemacht und bei mir stehen sie alle drin:
12.5,20 14.5,20 16/70-20 405/70-20
ohne Beiblatt, Freigabe oder sonstigen Papierkram!

Gruß
Stefan
#254446
Hallo Klaus,

das was dein TÜV-Prüfer da verlangt ist doch absoluter Quatsch :!:

Das ist ein und derselbe Reifen. Ob da jetzt die alte oder neue Bezeichnung drauf steht.

Das kann JEDER Sachverständige umschlüsseln und abgleichen. Dazu braucht es auch keine extra Freigabe nur weil die Bezeichnung irgenwann mal geändert wurde.

Geh zur TÜV-Station, verlange den Chef dort und sag ihm was der Prüfer für Unsinnigkeiten verlangt. Du kannst dich auch an die Qualitätssicherung der Prüforganisation wenden.

Auf jeden Fall liegt der Prüfer GROB DANEBEN mit seiner nicht begründbaren Forderung.

Grüße

Tobias
#254612
Hallo zusammen,
nun ja, ich habe jetzt ein TÜV Prüfer gefunden der Selber Unimogfahrer ist. Der schickt mir jetzt ein Schrieb für die Reifengrößen und auch die Umtragung von Zugmaschine auf Land und Forstwirtschaftliche Zugmaschine. Dann geht alles auf einmal.

Die alten waren halt Diagonal und die neuen sind jetzt radial Reifen. Daimler will 100Euro + Mwst für dieses Schreiben, nicht schlecht. 55 Cent Porto und 2 Klicks und dann 119Euro suppi.
Jetzt muss ich halt einen neuen Brief machen lassen. dafür ist die Versicherung sowie die HU dann auch billiger.

Gruß

Klaus
#360502
Hallo,

also lese ich daraus meine alten 12,5-20 Diagonalreifen wären ähhm 335/80 - 20 und wenn ich jetzt 335/80 R 20 draufwill, muss ich bei Benz anfragen das die mir ein papier für 100euro zukommen lassen, das der tüv mir die eintragen darf und will`?

(12,5-20 könnte sein das ich mich bei der umrechnung vertue, aber mir gehts eigentlich nur um Eintragung von Radialreifen mit neuer Kennzeichnung, damit ich die alten Diagonalreifen loswerde!!)
#360590
Hallo Leute,

schaut euch mal eure Reifen genau an. Da stehen meistens auch die alten Größen mit drauf, halt nur kleiner. Ansonsten ist es so wie Tobias schon geschrieben hat. Alle ab Werk für das jeweilige Fahrzeug freigegebenen Reifengrößen kann man fahren, auch ohne extra eine Eintragung machen zu lassen.

Grüße Eric.
#360604
Hallo,

zur Umrechnung von alt in neu:

10,5-20 bzw. 10,5R20 = 275/80-20 bzw. 275/80R20
12,5-20 bzw. 12,5R20 = 335/80-20 bzw. 335/80R20
14,5-20 bzw. 14,5R20 = 365/80-20 bzw. 365/80R20

375/75-20 bzw. 375/75R20 und 405/70-20 bzw. 405/70R20 sind nicht in diese alten Größen umrechenbar, sind aber auch möglich, der 405/70er war früher auch mal unter der Bezeichnung 16/70-20 zu haben.

Ob man Radial statt Diagonalreifen eintragen lassen muss, möchte ich mal bezweifeln, ebenso ob man die Nachfolgegrößen eintragen muss (zumindest nicht, wenn die Zollgröße auch noch mit draufsteht, hier allerdings nicht mit dem Zusatz "may replace", ansonsten sollte die Eintragung allerdings auch ohne zusätzliche Freigabebescheinigung möglich sein).

Das hier:
Alle ab Werk für das jeweilige Fahrzeug freigegebenen Reifengrößen kann man fahren, auch ohne extra eine Eintragung machen zu lassen.
stimmt so nicht ganz. Das betrifft Fahrzeuge, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt, nicht jedoch irgendwelche Altfahrzeuge. Natürlich zählt eine Eintragung im Beiblatt (sofern vorhanden), ansonsten müssen aber abweichende Größen weiterhin eingetragen werden, wenn sie es noch nicht sind. Ein 1970er oder 1980er U406 hat eben keine EG/EU-Betriebserlaubnis.
Insbesondere betrifft dies auch nicht Fahrzeuge, die im Rahmen einer Einzelabnahme z.B.mit speziellen Aufbauten, abgenommen wurden.

Gruß,
Michael
#360661
Hallo,

ich habe diesen Beitrag und auch schon andere zu diesem Thema nun mehrmals gelesen und blicke überhaupt nicht mehr durch.
In meinem Fzg-Schein/Brief sind nur 12,5-20 eingetragen.
In der BA sind zwar 14,5-20 aufgeführt, aber nur für landwirtschaftl. Einsatz.
Mein 406 ist aber eine kommunale Zugmaschine und kein lof-Fahrzeug.
Was ist damit? Muss ich die 14,5er eintragen lassen?
Darf ich die 14,5er auf die Felgen 11x20 aufziehen?

Gruß
Werner
Dateianhänge:
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#360675
Hallo

eingetragen werden müssen die Reifen wie Michael schreibt schon.
Die Bereifungsgröße 14,5R20 ist in der BA beschrieben und dürfte somit weniger Probleme geben, da sie durch diese Auflistung als zulässig beschrieben sind.
Problem gibt es häufig, da die neuen Bezeichnungen in mm statt Zoll angegeben sind. Es kann eine ofizielle Umrechnung der Größe vom Reifenhersteller vorgelget werden. Es ist jedoch erbärmlich, dass unsere aaS, nur die dürfen das nämlich, noch nicht einmal die entsprechenden Vorschiften kennen. Das würde ich dem Herrn vielleicht mal so leicht seitlich stechen.
Da wir in der EU sind, ist das alles offizell geregel
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im Anhang V auf Seite L183/62 ist die Größe für 12,5R20 und 14,5R20 übersetzt.
Da die Umrechnung 362mm angibt sind die Abweichungen in der Verordnung weiter oben definiert. Weiterhin sind auch die entsprechenden Diagonalreifen mit eingefasst.
Die Reifengröße 385/80R20 entspricht allerdings 15,5R20 und ist in der BA etc nicht aufgeführt. Hier muss eine Freigabe von Daimler her.
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