Hallo,
zur Umrechnung von alt in neu:
10,5-20 bzw. 10,5R20 = 275/80-20 bzw. 275/80R20
12,5-20 bzw. 12,5R20 = 335/80-20 bzw. 335/80R20
14,5-20 bzw. 14,5R20 = 365/80-20 bzw. 365/80R20
375/75-20 bzw. 375/75R20 und 405/70-20 bzw. 405/70R20 sind nicht in diese alten Größen umrechenbar, sind aber auch möglich, der 405/70er war früher auch mal unter der Bezeichnung 16/70-20 zu haben.
Ob man Radial statt Diagonalreifen eintragen lassen muss, möchte ich mal bezweifeln, ebenso ob man die Nachfolgegrößen eintragen muss (zumindest nicht, wenn die Zollgröße auch noch mit draufsteht, hier allerdings nicht mit dem Zusatz "may replace", ansonsten sollte die Eintragung allerdings auch ohne zusätzliche Freigabebescheinigung möglich sein).
Das hier:
Alle ab Werk für das jeweilige Fahrzeug freigegebenen Reifengrößen kann man fahren, auch ohne extra eine Eintragung machen zu lassen.
stimmt so nicht ganz. Das betrifft Fahrzeuge, für die eine EG-Betriebserlaubnis vorliegt, nicht jedoch irgendwelche Altfahrzeuge. Natürlich zählt eine Eintragung im Beiblatt (sofern vorhanden), ansonsten müssen aber abweichende Größen weiterhin eingetragen werden, wenn sie es noch nicht sind. Ein 1970er oder 1980er U406 hat eben keine EG/EU-Betriebserlaubnis.
Insbesondere betrifft dies auch nicht Fahrzeuge, die im Rahmen einer Einzelabnahme z.B.mit speziellen Aufbauten, abgenommen wurden.
Gruß,
Michael