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Feiertagsausflüge mit Mog und Anhänger....

Verfasst: 25.04.2005, 13:00
von ansgarbarth
Hallo,

die großen Feiertage wie 1. Mai, Vatertag usw. stehen wieder vor der Tür. Auch wir wollen in diesem Jahr wieder mit Mog und Tandemhänger losziehen. Aber was ist diesbezüglich eigentlich zu beachten wenn man es genau nimmt :?:
-Wieviel Leute dürfen (z.B. lt. UVV) tatsächlich auf einen Anhänger?
-Wie müssen die Sitzplätze, Aufstiegsmöglichkeit etc. aussehen?
-Welche Straßen dürfen mit welcher Geschwindigkeit befahren werden?
-Wieviel Bier Pro Meile stehen dem Fahrer zu :oops: :?:

Fragen über Fragen...

Gruß.
Ansgar

Verfasst: 25.04.2005, 13:21
von LKW-Stefan
grundsätzlich ists rechtlich nicht erlaubt Personen auf der Ladefläche eines
Anhängers zu transportieren -
aber am besten du schaust mal hier - da wurde das schon ausgiebig
diskutiert

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... l=vatertag

Verfasst: 25.04.2005, 13:56
von thorsten.schlote
Rein rechtlich können diese Feiertagspersonentransporte nur begeisterten Sammlern von Strafpunkten, Strafanzeigen und Ordnungsstrafen empfohlen werden. Da kommt einiges zusammen.

Fahren ohne Führerschein, Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz, Steuerhinterziehung, Verstoß gegen die Zulassungspflicht, Fahren ohne ausreichenden Versicherungsschutz ...

Viel Spaß.

Die Polizei geht in unserer Gegend in den letzten Jahren auch recht offensiv gegen diese Touren vor.

Thorsten

Verfasst: 25.04.2005, 14:28
von ansgarbarth
...dann trinken halt die Harten in diesem Jahr das Bier im Garten... :trink1: :trink2:

Verfasst: 25.04.2005, 14:49
von thorsten.schlote
Nee, nee.

Klar geht's auf Tour.
Es gibt für alles eine Lösung !

Bild

Thorsten

Verfasst: 25.04.2005, 15:47
von 31303unimike
Moin Thorsten,

denk dran, Trunkenheit am ZÜGEL wird bei uns auch von "Grün-weiß" äh, jetzt "Blau-weiß" verfolgt und geahndet.

Aber bei der feschen Gespannführerin aus dem Deister und der vierbeinigen Geleitsicherung bist du denk ich mal auf der sicheren Seite und kannst mit deinen Kumpels mächtig einen :trink1: .

Gruß aus deiner ehem. Heimat
Michael :wink:

PS: von deinen ehem. Leib- und Magengetränk hab ich ne Quelle entdeckt
bei Interesse mal melden.

Verfasst: 25.04.2005, 20:44
von U411driver
oder man läuft und zieht das/die fässchen auf dem bollerwagen und geht hinterher, dann kann man meistens auch mehr trinken...

gruß u411driver

Ausfahrt am Vatertag bzw. Feiertag?

Verfasst: 27.04.2005, 00:19
von honau
Hallo,
mal ne nüchterne Frage wie siehts aus mit der Fahrerei an Sonn- und Feiertagen mit dem Mog (Zugmaschine) nur so; zB. in die Stadt zum Eisessen?
mit und ohne Hänger 25 ohne Zulassung selbstverständlich ohne geladene Personen ?

erlaubt oder nicht?

Gruß
Michael

Verfasst: 27.04.2005, 00:23
von Nieswurz
Worauf willst Du hinaus, auf das LKW-Fahrverbot?

Zugmaschinen sind davon ausgeschlossen.

Michael

Verfasst: 27.04.2005, 00:42
von honau
Nein generell,
Ist es erlaubt Sonn/Feiertag mit Landwirtschaftlichen Geräten (als Zugmaschine zugelassen) zu fahren ohne sie für diese Zwecke zu nutzen? abhängig von grüner oder schwarzer Nummer?
Und wie siehts mit den Hängern aus (zulassunfsfreie 25 Km/h Hänger) dürfen die So/Feiertags bewegt werden zB. zum Transportieren von Bierzeltgarnituren für die Grillparty?
Gruß
Michael

Verfasst: 27.04.2005, 03:32
von thorsten.schlote
Hm.
Es gibt kein Sontagsfahrverbot für die Landwirtschaft. Wenn die Kartoffeln in der Ernte vom Acker müssen, müssen sie eben da runter.
Das gilt natürlich nur für landwirtschaftliche Zwecke.

Eis essen, Bierzeltgarnituren, Umzüge ... Und dann mit Hänger.
Ich weiß auch, dass die Grünen in solchen Fällen meist weg sehen.

Aber.
Der Anhänger ist nur Zulassungsfrei, wenn er hinter einer Zugmaschine hängt, die land oder forstwirtschaftlich verwendet wird. (Und einige andere Sonderfälle)

-Du fährst also mit einem nicht zugelassenen Anhänger.

Du fährst mit einem Gespann mit vier Achsen. Dazu braucht der Mensch Klasse 2.

-In den meisten Fällen ist das also fahren ohne Führerschein, weil kein landwirtschaftlicher Transport.

-Die Zugmaschine wird nicht zweckgemäß verwendet. (Also land oder forstwirtschaftlich) Das ist Steuerbetrug und damit eine Straftat.

:roll:

Es kann also teuer werden. dessen muß man sich bewußt sein.

Thorsten

Ergänzung. Bei einem Mog mit schwarzer Nummer als Zugmaschine zugelassen ohne 25km/h Anhänger ist das kein Problem. Freie Nutzung für freie Bürger. :wink:

Verfasst: 27.04.2005, 10:30
von Helmut Schmitz
Wenn ich mir das Bild mit dem flotten Zweispänner so ansehe. Steht doch in einem anderen Forum
Ich möchte Sie eindringlichst bitten, das Geld nicht zum Erwerben von Kutschen zur Belustigung ihrer besten aller Ehefrauen... zu verwenden
Also doch Geld für Kutschen zur Belustigung.... Naja, wenn das Geld futsch ist gibt es halt nur Sauerbraten im Camp Bild

Verfasst: 27.04.2005, 23:52
von 15
Das mit dem Sauerbraten darfst Du aber nicht meiner Frau erzählen, sonst kommt sie nicht mit.....

Gruß Karl mit 2 Zähnen weniger

Verfasst: 07.05.2005, 16:38
von MogSmöle
Sorry, habs zuspät gelesen, sonst wär mein Kommentar schon früher gekommen :)
Wir haben auch schon Vatertagsausflüge gemacht mit Traktor und Anhänger und wir sind beim letzten vor etwa vier Jahren durch eine Polizeikontrolle gekommen,aber die haben nicht viel gesagt nen kurzen Blick auf den Anhänger, und dann uns durchgewunken.. Wir hatten auf dem zweiachsigen Anhänger rundum ein Geländer mit etwa 80cm Höhe und Längsbretter wie bei nem Balkon, vorne haben wir ne Tür gehabt, die wir verriegeln konnten, der Biertisch und die -Bänke waren auf dem Holzboden vom Anhänger festgeschraubt, das Bier und der Grill waren ordentlich verstaut und gesichert, auf dem Anhänger waren 6Personen.. Also Busschein brauchte der Fahrer auch nicht..smile..

Bei uns in Radio kam neulich noch was über Kutschfuhrwerke, die Fahrer müssen nicht stocknüchtern sein, den anscheinend rein rechtlich gesehen würde so ein Fuhrwerk nicht als Fahrzeug oder so einstuft werden, also zuminderst in Bayern.. Vielleicht steht was unter Bayern3.de

Gruss Christoph