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Fahrgestell
Verfasst: 28.03.2003, 18:12
von 404ler
Hallo Spezielisten!!
Ich habe mal eine Frage zur StvO.Ist es erlaubt mit dem Unimog als Fahrgestell,also ohne irgendeinem Aufbau und mit gelber oder roter Nummer sich legal im Verkehr zu bewegen?Quasi wie eine Sattelzugmaschine.Vorausgestetzt natürlich die Räder sind abgedeckt und die Beleuchtung funzt einwandfrei.
Wäre toll wenn einer Bescheid wüßte.Dann hätte ich ein Problem weniger.
danke.
Gruß
Harald
Fahrgestell
Verfasst: 28.03.2003, 18:12
von 404ler
Hallo Spezielisten!!
Ich habe mal eine Frage zur StvO.Ist es erlaubt mit dem Unimog als Fahrgestell,also ohne irgendeinem Aufbau und mit gelber oder roter Nummer sich legal im Verkehr zu bewegen?Quasi wie eine Sattelzugmaschine.Vorausgestetzt natürlich die Räder sind abgedeckt und die Beleuchtung funzt einwandfrei.
Wäre toll wenn einer Bescheid wüßte.Dann hätte ich ein Problem weniger.
danke.
Gruß
Harald
Fahrgestell
Verfasst: 28.03.2003, 18:31
von ulli
Hallo Harald,
wenn du mit \"ohne Aufbau\" Pritsche oder Koffer meinst, ist das kein Problem. Wie du schon schreibst, hintere Räder müssen mit Spritzschutz versehen sein und Beleuchtung muss funzen.
Wenn du damit auch das Fahrerhaus meinst - so mit Gartenstuhl oder Jaffa-Kiste als Sitzgelegenheit - das geht natürlich nicht
Fahrgestell
Verfasst: 28.03.2003, 18:54
von DaPo
Klar geht das!
Oder was glaubst Du, wie die ganzen Fahrgestelle zu den Aufbauherstellern gefahren werden?
[Editiert am 29/3/2003 von DaPo]
Fahrgestell
Verfasst: 28.03.2003, 19:00
von 404ler
Hallo Ulli
Auf dich ist verlaß.Nee,die Hütte ist dann schon drauf.Es geht nur darum das ich die ersten Fahrten vor der TÜV-Vollabnahme ohne Aufbau(Pritsche o.Koffer
)machen kann um den Mog auf Herz und Nieren zu Testen bevor ich mich vor dem TÜV-Gott blamiere.Und ich kann mich dann auf eigener Achse zum Verkäufer bewegen,der mir Koffer oder Pritsche verkauft.Ich brauch mich dann nicht noch um den Transport zu kümmern.
Danke nochmal für die Info
Gruß
Harald