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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#3385
Gibt es irgendwelche geseztlichen Grundlagen für den Einsatz einer gelben Rundumleuchte am Unimog.
Immer wenn ich auf der Autobahn mit meinem 406 fahre habe ich das gefühl die LKW würden einen von der Piste schieben, kommt zwar selten vor aber ich verspreche mir mehr sicherheit davon wenn ich das Rundumlicht montiere.
Gruß aus dem Oberbergischen.
#13571
Hallo Uwe,
der Betrieb der Rundumleuchte ist nur an NGUG-Fahrzeugen :D erlaubt.
- nicht größen- und gewichtskonform -
Nur Fahrzeuge, die aufgrund von Überlänge(>18,75m), Überbreite(>2,55m) oder Übergewicht(>40to) eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen (könnten), dürfen die RKL gelb benutzen. Zuwenig Motorleistung ist kein Grund ( wenn ich mit meinem MR2 auf der BAB unterwegs bin, müssten ja 99% der anderen Fahrzeuge mit RKL ausgestattet sein ;)
Die RKL muß übrigens in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, macht der TÜV, wenn der Nachweis der o.gen. Transporte erbracht wird.
Gruß Ulli
#13572
Von meinem Bruder, der im Landrkeis Würzburg einen Hof hat, weiß ich, daß es sehr auf die Landratsämter ankommt, wie der Betrieb dieser Leuchten zu handhaben ist.

Einige Landratsämter stehen auf dem Standpunkt, daß ein Fahrzeug, welches in die StVZO paßt, also z.B. ein Unimog mit maximaler Geschwindigkeit 60 km, die ja für eine Autobahnzulassung ausreicht, bei Fahrt auf der Autobahn kein Warnsignal blinken lassen darf, auch wenn er z.B. an einer Steigung mit 35 km ein Verkehrshindernis darstellt. Andere Landratsämter halten es lockerer, weil sie anerkennen, daß ein Warnsignal mehr besser ist als eine zuwenig. Auf der anderen Seite muß man auch Verständnis dafür haben, daß zuviele Lichtreize die Aufmerksamkeit abstumpfen lassen.

Kurzum, ich rate Dir, Dich erst mal mit Deinem LA Verbindung aufzunehmen.

Gruß aus Moskau! Karl
#13574
... leider ist mir etwas entgangen.

die Eigenschaft \"größen- und gewichtskonform\" ist bei Fahrzeugen mit Anbaugeräten fließend. So ist der Unimog an und für sich \"größen- und gewichtskonform\". Aber mit einem Schneeschild oder einem Pflug sieht es dann schon ganz anders aus.

Bei meinem Bruder machte das LA Ärger, weil auf einem 200-er Deutz-Fahr-Agrotron mit riesiger Bodenbearbeitungskombination eine gelbe Rundumleuchte angebracht ist. Die sollten froh sein, daß hier vorgearnt wird!

Deshalb rate ich Dir, stimme dies in allen Nutzungsformen ab (Unimog allein und mit irgendwelchen Geräten!). Sciherlich wird sich ein Bezug finden, wieso man Dir den Anbau der Rundumleuchte genhemigt!

Karl
#13583
... hab noch was gefunden:
§52 STVZO

(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,

Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,

Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat,

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausrüstung als Schwer- oder Großraumtransport-Begleitfahrzeuge ausgerüstet und nach dem Fahrzeugschein anerkannt sind. Andere Begleitfahrzeuge dürfen mit abnehmbaren Kennleuchten ausgerüstet sein, sofern die genehmigende Behörde die Führung der Kennleuchten vorgeschrieben hat.


Gruß Ulli
#13587
Hallo,
mit einem Unimog kann es ja wohl kein Problem sein eine RKL sinnvoll zu begründen! Ich hab zwei auf Stativrohren an meinem U 1000 hinten am Fahrerhaus. Einsatzzweck: Brennholz-Forstarbeiten. Beim TÜV hat das bisher noch keinen der Prüfer intseressiert, obwohl die nicht eingetragen sind. Vorraussetzung zur Eintragung ist ohnehin die rot/weiße Warnmarkierung mit zur Fahrzeugaußenkante hin abfallender Schraffierung. Hab ich ja auch dran. Da ich auch mal am Straßenrand Holz lade, könnte ich die RKL im Notfall damit begründen. Mal ehrlich, welcher Polizist macht sich die Mühe einen alten Unimog oder Schlepper anzuhalten nur um zu kontrollieren ob die RKL auch eingetragen ist?? Und beim TÜV würde ich den Teufel tun und einen schlafenden Hund mit der unnötigen Frage nach der Eintragung meiner RKL zu wecken! Werden diese Beleuchtungseinrichtungen fach- und sachgerecht angewendet haben sie deutlich mehr Nutzen als wenn jeder auf seinem Fahrzeug so eine Blinklampe montiert hat. Das stumpft die Verkehrsteilnehmer ab. Wozu braucht denn ein LKW der einen Ladung mit 10cm Überbreite befördert eine RKL? Wo liegt der Sinn der RKL bei einem LKW mit Tiefladeanhänger ohne Ladung? Eine sinnvolle Verwendung würde hier deutlich mehr Sicherheit bringen als sich darüber aufzuregen ob denn der Unimog jetzt mit eingeschalteter RKL auf derAutobahn fahren soll oder nicht. Mit einem U406 hast Du nun mal das Problem daß alle LKW auf der Autobahn deutlich schneller sind, da würde ich auch lieber mit Gelblicht fahren, wenn ich schon unbedingt auf derAutobahn rumgondeln müßte. Ich vermeide wenn es irgendwie geht die Autobahn, der Unimog ist nunmal kein ausgesprochen autobahntaugliches Fahrzeug, von den Reisemobilen abgesehen.
Thorsten
#13592
Also jetzt muss ich dann doch mal noch nen schlauen Spruch loslassen:
Wenn denn der TÜV Theater macht weil ein Ackerschlepper zB. der genannte Agrotron eine gelbe RKL hat und diese auch einsetzt dann haben die Mädels von dem Verein keine Ahnung vom Gesetz weil darin deutlich definiert dass ein langsam fahrendes Kfz eine solche RKL auch bestitzen und nutzen darf. Ausserdem reicht es aus wenn man ab und an wie Thorsten mal am Strassenrand steht und so seine RKL \"zur Sicherung von Arbeits- und Unfallstellen\" einsetzt um eine solche auch regelrecht zu betreiben. So habe ich es jedenfalss vor 3 Jahren mit meinen LKW (DB 2638) gemacht und der TÜV hat mir das Teil ohne jede Mucke eingetragen und die Prüfung fand per Augenschein aus ca 15m Entfernung statt.
Also baut das Teil hin und wenn es Ordentlich eingesetzt wird dann kräht da wie Thorsten so schön gesagt hat kein Hahn danach!!

Gruss Michael
#13768
Hallo Leute,
die Eintragung beim TÜV ist die eine Seite, aber meines Wissens muß der zuständige Landkreis bzw. das Landratsamt immer noch eine Betriebserlaubnis ausstellen. Ich habe mal gefragt, ob ich beim fahren mit Zwillingsbereifung (ca. 2,75m Fahrzeugbreite) eine gelbe RKL haben müsste.

Antwort vom Landkreis: Nein, bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist die RKL erst ab einer Fahrzeugbreite (ggf. durch Anbaugeräte) von mehr als 3 Metern zulässig!

Na denn: ein Teil weniger, das kaputt gehen kann.
Andreas
#13770
Hallo,
ich hatte noch nie Probeme mit meiner RKL auf dem Unimog. Auf meinem ersten, einem U403 montierte ich sie auf den Schutzgitter hinter dem Fahrerhaus. 5xTÜV-keine Beanstandung. Beim zweiten Mog, ein U406, war sie vom Vorbesitzer auf dem Dach montiert, aber auch nicht eingetragen. 4xTÜV-keine Beanstandung. Mein jetziger 1000 hat zwei RKL auf Stativen hinten am Fahrerhaus. Ebenfalls nicht eingetragen. Bisher 3x TÜV. Ratet mal welches Ergebnis? Keine Beanstandung! Den Einsatzzweck nachzuweisen halte ich für nicht schwierig. Wer einen Unimog fährt hat ihn meist nicht um nur auf der Straße herumzufahren und sonst nichts. Der braucht dann auch keine RKL. Wer allerdings, wie die meisten die ein solches Fahrzeug haben, damit arbeitet wird meiner Ansicht nach keine Erklärungsnöte haben. Egal ob Kommunalunimog oder Agrar. Eine Begründung ist doch schnell gefunden. Winterdienst, und wenns bei einem Kumpel auf dem Hof ist, Kehrmaschine wie oben auch, Holzmachen am Straßenrand,...........
Lasst Euch eben beim TÜV was einfallen wenn die auf die Idee kommen sollten daß die RKL wieder runter muß. Ich würde mal behaupten daß mind. 2/3 aller angebauten RKL nicht eingetragen sind! Warum Ihr hier so ein Zinober veranstaltet versteh ich nicht. Fragt etwa einer nach einer korrekten Beleuchtung an den Anbaugeräten?? Wer arbeitet nicht mit irgendwelchen Tricks (Fett in die Schenkelbolzenlager und so) nur um die HU zu überstehen? Also, laßt die Kirche im Dorf .
Thorsten
#13775
Habe auf meinem 421 jetzt auch eine Rundumleuchte montiert. Habe vorher beim Tüv nachgefragt, dieser sagte mir Wenn sie fest montiert muss diese mit einer Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamtes im Schein eingetragen werden.
Ich habe diese auf einem Rohr montiert, somit abnehmbar und so muss diese nicht eingetragen werden. Nutze diese zum Forsteinsatz, Holztransporte. Und ich hoffe dass ich deswegen nicht angehalten werde.
#14106
na ja ....
an meinem 411er ist wohl seit 40 jahren oder so eine RUKL montiert (steckrohr am fahrerhaus), wohl weil der mog mal mit einem schneeschild ausgerüstet war. komischerweise ist das teil auch nicht eingetragen ...
seit ich ihn habe, war 2x TÜV auch ohne probleme drin - ohne daß eine auf die funzel eingegangen wäre. und mit der nase draufgestößen hab\' ich den prüfer natürlich auch nicht !

auf jeden fall, kürzlich haben mich mal die grünen jungs angehalten wegen eines ausgefallenen rücklichtes (die haben mich aus dem ort raus ca. 1km über den feldweg verfolgt :-). erst mal gab\'s mecker wegen zu schnellen fahrens in der 30-zone (pfrust ! mit dem 411er ... ), dann natürlich wegen dem kaputten rücklicht (verständlich), und bei der durchsicht der papiere meinten die noch, die gelbe funzel sein ja gar nicht eingetragen, und ich solle das schleunigst mal nachholen ! erst da ist mir das thema überhaupt aufgefallen ...
ach ja, und dann haben sie noch rumgemault, weil bei dem alten 411er ja die gelben blinkleuchten am heck auch als bremslicht dienen. sowas wäre ja überhaupt nicht mehr zulässig. na ja ...

zum glück war\'s nur eine mündliche verwarnung und nix weiter.

ergo: aufpassen, mit nicht eingetragener RUKL könnte man plötzlich mit einem nicht ordnungsgemäß zugelassenen fahrzeug (wegen unerlaubtem zubehör bzw. anbauteilen) unterwegs sein !

viel spaß noch
Andreas
#14127
Hallo,
ob die Jungs noch Frust von einem anderen Einsatz hatten und Du ihnen nur zufällig vor die Flinte gefahren bist?? Egal, eine mündliche Verwarnung wäre mir so egal als ob in China ein Sack Reis umfällt!
Eine nachträglich angebaute RKL führt sicherlich nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Außerdem hast Du ja noch die beiden TÜV-Berichte. Ich würde mir da keinen großen Kopf drüber machen.
Jeder neu zugelassen Traktor bekommt in de Serie eine gelbe RKL und beim Unimog machen dieso ein Drama?
Deutsche Beamte eben, gründlich halt. EU-Recht, schwachsinnig halt!
Thorsten
#14169
hallo,

> ob die Jungs noch Frust von einem anderen Einsatz hatten und Du ihnen nur zufällig > vor die Flinte gefahren bist?? Egal, eine mündliche Verwarnung wäre mir so egal als
> ob in China ein Sack Reis umfällt!

warscheinlich hatten sie ihre quote für den tag noch nicht erfüllt :-)
das defekte rücklich war sicher ausschlaggebend - wenn man damit rumfährt, wird man mit tödlicher sicherheit angehalten !

klar ist mir das völlig wurscht ! aber ich versuche, anderen möglichst wenig handhabe gegen mich zu liefern - hab\' eh schon genug ärger mit dem mog und den lieben nachbarn ... nur deshalb schaue ich manchmal sogar nach den gesetzlichen vorgaben.

viel spaß,
Andreas

Eine nachträglich angebaute RKL führt sicherlich nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Außerdem hast Du ja noch die beiden TÜV-Berichte. Ich würde mir da keinen großen Kopf drüber machen.
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