Hallo,
da ich bei meinem 421 .123 eh auseinander ist, überlege ich eventuell einfach direkt ein zweileiter Anhängersteuerventil zu verbauen.
Mir ist klar, dass das dann am Ende natürlich eh alles konkret mit dem TÜV bzw gegebenfalls auch einer qualifizierten Werkstatt abgesprochen/gemacht werden muss.
Mich würde aber jetzt einfach erstmal selber die Optionen mit dem Möglichen und dem "Sinnvollen" interessieren.
Das Ausgangsfahrzeug ist ein 421.123 bereits mit einem Anhängersteuerventil für die Einleiter ausgestattet.
Die erste Option wäre natürlich zunächst wie im Werkstatthandbuch geschrieben das entsprechende Anhängersteuerventil zu verwenden, was eine mechanische Ansteuerung für die Handbremse integriert hat, aber die sind ja nahe zu unauffindbar.
Als nächstes habe ich schonmal ein paar Händler von Nachrüstsätze angefragt. Dort gibt es grob zwei Vorschläge: Einmal ein Steuerventil von der hydraulischen Bremse angesteuert oder ein normales pneumatisches Ventil und ein externes, mechanisch von der Handbremse bewegtes
Handbremsventil dazu. Beide Versionen dann ziemlich teuer, gerade bei letzterem schon 500+ für die Handbremsventile. Da scheint es ja aber doch kaum eine preiswerte Lösung zu geben für die Handbremsansteuerung.
Die Gesamtpreise sind dann Summen, die mir das Teilprojekt dann doch nicht wert ist.
Außerdem bin ich hier und an anderen Stellen schon mehrmals auf die Lösung gestoßen, die Marc hier beschreibt:
Ölprinz hat geschrieben: ↑08.03.2021, 09:57
Es geht darum, zusätzlich zu dem bereits vorhandenen Einleitungs-Anhängersteuerventil(in Deinem Foto links) ein weiteres Zweileitungs-Anhängersteuerventil mit 2/2 Wege zu verbauen.
Die Leitung welche vom Einleitungs-Anhängersteuerventil zum Einleitungs-Kupplungskopf geht, die wird in den Anschluss 43 am neuen Anhängersteuerventil gelegt, wo normalerweise bei LKW die Feststellbremse (Federspeicher), bzw. das Handbremsventil angeklemmt wird. (Wenn Du die Einleitungsbremse behalten möchtest, dann machst Du ein T-Stück in die Leitung und behälst den Kupplungskopf.)
Heisst: Wenn Du die Feststellbremse im Mog ziehst, betätigst Du das alte Einleitungs-Anhängersteuerventil, welches dann die Leitung zum Anhänger entlüftet (drucklos macht).
Genau dieses Entlüften machst Du Dir jetzt zunutze, indem Du damit den Anschluss 43 für die Feststellbremse am neuen Anhängersteuerventil speist.
Das neue Steuerventil muss am Anschluss 43 drucklos gemacht werden, damit die Bremse(Feststellbremse) am Anhänger betätigt wird.
Nichts anderes macht der Handbremshebel im "modernen" LKW. Er entlüftet den Kreis, damit beim Motorwagen der Federspeicher zufällt(Feststellbremse zu) und über das Anhängersteuerventil die Steuerleitung gelb belüfet und somit die Anhängerbremse betätigt.
Dein Handbremsventil benötigst Du für dies Variante nicht, da die Feststellbremse über das alte Einleitungs-Steuerventil betätigt wird.
Gruß Marc
Allerdings habe ich zu der Variante dann noch 1-2 Fragen:
Wie ist das dann mit der Handbremse im gelösten Zustand. Die Einleiterbremse geht doch nur etwas über 5 bar. Reicht das, um die Handbremsstellung am Zweileiter Ventil vollständig zu lösen, oder müsste dann die Einleiterbremse mit höherem Druck versorgt werden?
Und zweitens: Was sagt dann eigentlich der Tüv zu so Lösungen? Ist das heutzutage noch legitim, bekommt man sowas dann durch oder muss das Ventil, was die Handbremse Ansteuert auch genau für den Zweck freigegeben sein?
Eine dritte Option taucht am Rande immer wieder auf, ich habe sie aber noch nirgendwo in der Tat umgesetzt gesehen:
Anscheinend scheint beim 404 mit Anhängerbremsanlage ein zusätzlicher Handbremshebel am Lenkrad montiert worden zu sein, nur für die Handbremse am Anhänger, ist das richtig so?
Wäre so eine Lösung heutzutage auch noch umsetzbar oder ist das auch ein Relikt?
Die Ventile vom 404 sind nämlich noch auffindbar, bzw könnte man dann nicht auch etwas, wie z.b. das Haldex 352019011 verwenden?
Mich würde ja jetzt einfach mal interessieren, was da so möglich ist und am Ende vielleicht eine preislich vertretbare Lösung finden.
Realistisch bleibt es eine Spielerei. Die 8t bis 40km/h Auflaufgebremst wären ja eh kaum eine Einschränkung für den Unimog.
Auch wenn's dann jetzt nicht so ganz passt, was much auch interessieren würde, es ist aber Bremse:
Gab's eigentlich bei den Unimogs mit geschlossenen Fahrerhaus eine Lösung die Umsteck-/Sibrabremsen verwenden zu können? Oder bleiben die Hänger dann für den Mog auch ungebremst?
Beste Grüße
Sebastian