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Verfasst: 15.02.2012, 08:58
von larsman
Das mit den verschiedenen Tüvern ist eben ein riesen Problem. Im letzten Frühjahr war ich mit dem 404 bei der Vollabnahme. Da wollte der Tüver mir als Datum zur Emmissionsklasse doch Tatsache 10.1988 eintragen. Bei ner Erstzulassung von 66... Als ich ihn drauf aufmerksam gemacht hatte, is er dann auch übelst Pampig geworden. Nach 10 Minuten Telefoniererei hatte er nen neuen Fahrzeugschein ausgestellt, mit 06.1966.

Aber sowas betrifft einen ja auch in der PKW-Sparte. Die Feinheiten der Eintragerei in Verbindung mit Erstzulassungen der Fahrzeuge. Ganz übel wirds bei Hinterlandtüvs, da komm ich mir ab und an vor, als ob der Tüver geradeso die Räder am Wagen zählen kann. Ich gehe bei interessanten Sachen eigentlich nur noch in Städte zum Tüv. Die sehen einfach mehr Sachen, und kennen sich dementsprechend besser aus. Im Hinterland regiert dann doch eher die Haltung, die der Bauer mit dem unekannten Essen...


Zum Thema Vereuropäisierung...dass einige Sachen aus dem Bestandschutz rausfallen kommt meiner Meinung sogar recht gut. Rausstehende Felgenhörner,sind z.B. nun komplett verboten. Auch die Eintragungungen verlieren ihre Gültigkeit. Ärger halt die Golf 3 und BMW E36 Fraktion. Was ich gar nicht nahcvollziehen kann, ist das Theater mit der Beleuchtung. Früher durfte man keine Nebelscheinwerfer am Tag an haben. Dann kamen die völlig sinnfreien Tagfahrlichter, und auf einmal darf ich Tagfahrlichter oder Nebelscheinwerfer am Tag benutzen!? Für mich die sinnloseste Erfindung seit den verchromten Felgen.

Verfasst: 15.02.2012, 09:31
von der.odenwälder
larsman hat geschrieben:Das mit den verschiedenen Tüvern ist eben ein riesen Problem. Im letzten Frühjahr war ich mit dem 404 bei der Vollabnahme. Da wollte der Tüver mir als Datum zur Emmissionsklasse doch Tatsache 10.1988 eintragen. Bei ner Erstzulassung von 66... Als ich ihn drauf aufmerksam gemacht hatte, is er dann auch übelst Pampig geworden. Nach 10 Minuten Telefoniererei hatte er nen neuen Fahrzeugschein ausgestellt, mit 06.1966.

Aber sowas betrifft einen ja auch in der PKW-Sparte. Die Feinheiten der Eintragerei in Verbindung mit Erstzulassungen der Fahrzeuge. Ganz übel wirds bei Hinterlandtüvs, da komm ich mir ab und an vor, als ob der Tüver geradeso die Räder am Wagen zählen kann. Ich gehe bei interessanten Sachen eigentlich nur noch in Städte zum Tüv. Die sehen einfach mehr Sachen, und kennen sich dementsprechend besser aus. Im Hinterland regiert dann doch eher die Haltung, die der Bauer mit dem unekannten Essen...


Zum Thema Vereuropäisierung...dass einige Sachen aus dem Bestandschutz rausfallen kommt meiner Meinung sogar recht gut. Rausstehende Felgenhörner,sind z.B. nun komplett verboten. Auch die Eintragungungen verlieren ihre Gültigkeit. Ärger halt die Golf 3 und BMW E36 Fraktion. Was ich gar nicht nahcvollziehen kann, ist das Theater mit der Beleuchtung. Früher durfte man keine Nebelscheinwerfer am Tag an haben. Dann kamen die völlig sinnfreien Tagfahrlichter, und auf einmal darf ich Tagfahrlichter oder Nebelscheinwerfer am Tag benutzen!? Für mich die sinnloseste Erfindung seit den verchromten Felgen.


....na dieser Anmerkung kann ich nur 100% Widersprechen. Bisher haben
die "Hinterwäldler" Tüvèr bei meinem 404er mehr gewußt als die geschniegelten "Jung" Tüv Meister in den Ballungsgebieten. Dort wurde man mit so einem Gerät eher als "Hill-Billy" angesehen. Dabei haben diese "Jungs" nix älters unter der Fuchtel gehabt als einen E36 oder vergleichbares der 80er.
Die Frage nach dem Diagnose Stecker hat mich schon veranlasst die Örtlichkeit fluchtartig zu verlassen..... :roll: :lol:

Gruß
Stefan

Verfasst: 15.02.2012, 09:40
von larsman
Ja gut, dass is schon klar, dass die Masse der jungen das nicht mehr kennt.
Ich z.B. habe in Ravensburg recht gute Erfahrungen gemacht. Da sitzen zwei kompetente Dipls, Mann und Frau, die wissen was sie tun, und was möglich ist. Wenn mir z.B. beim Tüv son allwissender Vogel erklärt, dass der 1.9 Tdi Motor schwerer ist als der 1.6 TD von Vw, weil der mehr Hubraum hat, dann ist doch schon alles klar.

Verfasst: 15.02.2012, 10:06
von festus
Hallo @all,
nur zur Info!
Es gibt keine Vollabnahme mehr!!! Alles was mal zugelassen war, behällt seine Zulaasung. Einfach ne Hu und gut ist. "Besitzstand" erklärt sich in sich selbst!! Es verfällt nix. Das manche Menchen, auf Ämter, TÜV sich Sachen ausdenken können, liegt daran das sie es ungestraft tun dürfen!!
Immer auf einen Rechtsfähigen Ablehnungsbescheid bestehen und dann Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

Verfasst: 15.02.2012, 10:26
von larsman
Wenn es aus dem Fahrzeugregister gelöscht wurde wird diese trotzdem fällig.
Davon abgesehn war der mein Mog bis dato nur bei der Bundeswehr zugelassen.

Verfasst: 15.02.2012, 11:36
von Hoschi
Moin!

Es gibt noch immer eine Vollabnahme.
Insbesondere, wenn keine Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind und das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet ist.

Gruß
Arne

Verfasst: 15.02.2012, 12:32
von MagMog
guude,

......deshalb empfehle ich immer wieder dringend, vor der ersten abnahme andere oltimerbesitzer in der eigenen gegend nach deren erfahrungen zu fragen.
sonst sind doch immer alle ganz clever und infomieren sich vorher über jeden kleinkam! :evil:

für ältere fahrzeuge finden sich immer weniger fachleute mit kompetenz.


gut 404! justus.

Verfasst: 15.02.2012, 16:40
von festus
Hallo Arne,
das mit den 7 Jahren ist Geschichte!
@larsman
Und ein Fahrzeug der Bundeswehr hatte ein Zulassung.

Es sind langsam aber Sicher nicht mehr die "deutschen" Gesetze maßgebend sondern die EU !

Auch wenn es vielen Deutschen nicht gefällt, es gibt immer mehr Ärger für die deutschen Gesetze die gegen die EU verstossen

Und Haupthintergrund für querlegen von irgend jemandem ist! Das sie manche Dinge weg haben wollen..... H-Kennzeiche, rote - Oldtimernr, usw. Klassisches Beispiel, das "Wechselkennzeichen" viele haben die Idee, das das was gutes für den Bürger sein soll ...... ne es ist eine Anweißung der EU. Die Umsetzung 100% Deutsch. :D :D

Verfasst: 15.02.2012, 17:21
von Hoschi
Hallo Festus,
wenn das so ist, dann würde es die Sache natürlich noch vereinfachen. Wenn Du über weitere, belegbare Infos verfügst, dann gerne her damit.
Die augenblicklich gültigen Gesetze sagen aber Folgendes:

Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV
Ausfertigungsdatum: 03.02.2011

§14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

....Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

(§21 SvZO regelt die Einzelabnahme)

Zum Löschen der Daten steht auch was in der selben FZV:
§44 Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister

(1) Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre, nachdem das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde, zu löschen.

Wie gesagt: Wenn Du da bessere Quellen hast, dann lasse ich mich gerne überzeugen.....
Alles hier nachzulesen.

Gruß
Arne

Verfasst: 15.02.2012, 19:24
von festus
Hallo @all, :D :D

Hoschi postete/fragte!
Hallo Festus,
wenn das so ist, dann würde es die Sache natürlich noch vereinfachen. Wenn Du über weitere, belegbare Infos verfügst, dann gerne her damit.
Die augenblicklich gültigen Gesetze sagen aber Folgendes:
....Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.
Festus postete]/b]
Hallo @all,
nur zur Info!
Es gibt keine Vollabnahme mehr!!! Alles was mal zugelassen war, behällt seine Zulaasung. Einfach ne Hu und gut ist.


Arne hatte die Lösung!! :wink:
...Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.


Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden

Der alte KFZ-Schein der Bundeswehr ist in diesem Sinne was??? Und der "NEUE" Brief verfällt nicht mehr?? Oder? Und der alte Brief ist sowieso zu ersetzen.....

Meine Quellen?? Der GTÜ der bei meinem Freund seiner Werkstatt die HU macht.
Die Bestimmungen sind zur Zeit aber ständig in Bewegung, wegen EU...
Ich habe mal etwas lustisch geandwortet :D:D:D:D

Verfasst: 15.02.2012, 19:43
von larsman
Wenn der von der Bundeswehr seit 20 Jahren nicht zugelassen war, dann kannste auch von ausgehn, dass der vom Zentralrat schon gelöscht wurde.

Verfasst: 15.02.2012, 19:53
von festus
@Larsman,
von mir aus 100 mal gelöscht sein....:D:D:D lies mal meine Antwort oben.... dort geht es nicht um ein löschen sondern um einen anderwertigen Nachweis!!

8) 8) 8)

Verfasst: 15.02.2012, 20:38
von hador
Guten Abend.
Das gehört zwar nicht zur Lösungsfindung aber ich bitte um Verzeihung.
Bitte nicht gleich steinigen.
der.odenwälder hat geschrieben: Dort wurde man mit so einem Gerät eher als "" angesehen. Dabei haben diese "Jungs" nix älters unter der Fuchtel gehabt als einen E36 oder vergleichbares der 80er.
1. Was hast du geben Hill-Billy. Versteht meine Frau auch nicht- ist übrigens meine Tante!?!
larsman hat geschrieben:Wenn der von der Bundeswehr seit 20 Jahren nicht zugelassen war, dann kannste auch von ausgehn, dass der vom Zentralrat schon gelöscht wurde.
2. Welchen Zentralrat meinst du? Den von der Frau Knobloch?

Aber Spaß beiseite.
Ist schon eine Schande wie man als ehrlicher, rechtschaffener und mündiger Bürger ständig runderneuert wird.

Das Leben hier kommt mir immer mehr vor wie ein Spaziergang
über ein Minenfeld - ein falscher Schritt
und die stehst voll in der Scheiße! :evil:

Wie gut das es hier im Forum Leute gibt die sich reinhängen einen weiter-zuhelfen !!

MfG

P.S. Ich werde jetzt Bundespräsident - dann bieg ich alles bis es passt :D

Verfasst: 16.02.2012, 09:28
von der.odenwälder
.... :P gute Idee, dann bekommste GARANTIERT auch einen Geschäftswagen
der dich dafür nix kostet :lol: ....


Gruß
Stefan


PS: Ich hab nix gegen die HIll-Billy`s, bin selbst fast einer..... :wink:

Verfasst: 16.02.2012, 12:32
von MagMog
guude,

man kann auch einfach bei der vorgesehenen prüfstelle anfragen, wann der prüfer für h gutachten da ist. mit dem sollte es wg. alten fahrzeugausrüstungen dann kein prob geben.

gut 404! justus.