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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#158096
Hallo,

ich möchte / soll mit meinem 401er mit 07er Kennzeichen einen Wagen voller Kindergartenkinder bei einem Festumzug ziehen. ca. 2-3km, Schrittempo.

Ist sowas Versicherungstechnisch kritisch?
Wenn ja, welche Zulassungen sind da eher geeignet?

Gruß, Daniel
#158101
Servus, meines Wissens sollte es im öffentlichen Strassenverkehr generell nich erlaubt sein Personen auf Anhängern zu transportieren, Ausnahmen könnten für Brauchtum oder Arbeitseinsätze gegeben sein, daher am besten beim Versicherer und der Zulassungsstelle nachfragen ( Anhänger mit Fracht am 07er - Kennzeichen ? ) Es gibt da sicher regionale Auslegungen.
Stefan Fuchs Oberbayern
der Sowohl mit Personentransport als auch beladenen Anhängern am 07er sehr vorsichtig ist!
#158149
Hallo Daniel,

dem Vorschlag von Stefan, bei Behörde und Versicherung nachfragen, kann ich nur unterstützen, wobei Du aber bedenken musst: Verantwortlich bist Du. Aussagen von Mitarbeitern, vor allem mündliche, nützen später häufig wenig.

Es gibt (oder gab zumindest) eine offizielle Ausnahmeregelung zur STVO diesbezüglich:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht ... gesamt.pdf

Hierauf kannst Du sicher bei der Nachfrage Bezug nehmen.
Sicher ist: Die Personen (Kinder) dürfen höchstens nur bei dem reinen Festumzug sich auf dem Anhänger befinden, keinesfalls aber auf der Fahrt zum Aufstellungsort oder bei der Rückfahrt von der Zug Auflösung.
Hier gab es schon mehrfach Fälle, wo dieses geahndet wurde (meist nach Unfällen)
#158151
Hallo
meines Erachtens dürfte das Hauptproblem darin bestehen, ist der Festumzug eine Veranstaltung, die der Pflege des kraftfahrzeug-
historischen Kulturgutes dient?
oder ist es eine Probe-, Prüfungsfahrt o. ä.?

Die Verwendung des roten Kennzeichens für Oldtimer ist ja ein wenig eingeschränkt durch die 49. Ausnahmeverordnung zur StZVO.

Sollte es sich um eine "Schwarzfahrt" handeln, gibt es vielleicht
schon ein Problem mit dem StVA und der Versicherung.

Nach Auskunft meines StVA ist das Mitführen eines Anhängers solange kein Problem, wie der Zweck der Fahrt die Bestimmungen der 49. Ausnahmeverordnung erfüllt, die Versicherung äußerte sich genauso.

Ob das dann auch für den Personentransport gilt sei mal dahin gestellt, habe ich nicht nachgefragt.

Am besten diesbezüglich bei Versicherung und StVA nachfragen.

Gruß Jürgen
#159280
Hallo! Ich habe letztens noch gelesen,das die Mitnahme auf Ladeflächen neuerdings grundsätzlich verboten ist.In der Versicherung für das rote 07er,ist garantiert keine Personenbeförderung mit drin!Also unbedingt Deinen Versicherungsfritzen fragen!! Ich mache das grundsätzlich nicht mehr,auch nicht auf Treckertreffen mit meinem Eicher.Gruss,Rainer
#159285
Hallo Daniel,
ich schließe mich dem Tenor an das du es nicht darfst. Verkehrs- wie Vers.-rechtlich
Der Veranstalter des Umzugs wird aber sicher eine Haftpflichtversicherung abschließen. Erkundige dich auch dort, hatten wir vor einigen Jahren hier auch und durften auf regulär zugelassenen Wagen Darsteller :D :D mitnehmen.
Andererseits schau mal hier:
http://www.net-tribune.de/article/010707-116.php
01. Juli 2007
Schwerer Lkw-Unfall auf Übungsgelände in der Eifel
fG O
#159288
Hmmm,

- es gibt ja eine Ausnahmeregelung für Festumzüge, dass dort Personen auf Anhängern mitfahren dürfen
- mein Versicherungsmensch sieht das Ganze zwar kritisch, kann mir aber nichts konkretes sagen
- die Kinder sind über die Stadt (den Veranstalter) versichert
- die Kinder werden von Erwachsenen beaufsichtigt und sitzen während der Fahrt
- der Transport ist nur der reine Umzug, ca. 3km auf ebener Strecke im Schrittempo
- es fahren mehrere Oldtimer mit, nicht ausschliesslich, aber Oldtimer bevorzugt. (Ich soll fahren, weil ich ein Oldtimerzugfahrzeug besitze)
- die Veranstaltung findet seit Urzeiten statt - da fährt alles mögliche
- es geht um Spass, also genau das Gegenteil von Versicherungsanfragen und Behördenmarathon

kurzum, ich werde fahren und gut aufpassen.

Daniel,[/b]
#161568
Hallo Daniel,
deine Frage ist mit einem ganz klaren NEIN zu beantworten.
Verkehrsrechtlich ist es nicht gestattet und Versicherungstechnisch im großen und ganzen auch nicht.
Versicherungstechnisch ist die Lösung aber relativ einfach: Du musst deine Versicherung nur höflich um Erlaubnis fragen; schriftlich!!!
Für die Teilnahme am Umzug mit rotem Kennzeichen brauchst du ebenfalls die Genehmigung der Behörde - denn es ist ganz klar definiert: Verwendung nur für Überführungsfahrten, Teilnahme an Oldtimertreffen oder Museumsfahrten!!!

Gruß

Bernd
#161573
Hallo, Daniel,

bei uns hat es bei so einem Umzug einmal einen schweren Unfall gegeben: Der Wagen ist umgestürzt und die mitfahrenden Personen wurden zum Teil verletzt.
Der Bauer, der das Gespann fuhr, würde heute keinen Umzugswagen mehr fahren.
Das ist nicht nur vom roten Kennzeichen her schwierig, auch der eigentlich nicht genehmigungsfähige Transport von Personen kann hier zu Problemen führen. Selbst, wenn es vom "Brauchtum" her geduldet wird...

Brauchtum hin und Hilfsbereitschaft her, aber gerade mit Kindern:
Wenn was passiert, werden die Eltern Dich lynchen, auch, wenn Dich ein Gericht freispricht...
...mir wäre es zu Joker...

Grüße
Holger
#161579
Hallo Daniel,

... sie hatten so lange Spaß, bis Ernst daraus wurde.
Aber sie tun es immer wieder.
Ich auch.

Ganz ohne Regelverstoß und ohne eigenes Risiko wird man solche Personentransporte nicht realisieren können, mit welcher Kfz-Zulassung auch immer.

Die wiederkehrende Diskussion hier halte ich aber für richtig und wichtig, um das Bewußtsein zu schärfen.
So werde ich eine bereits geplante Strecke für eine Fahrt durch die Weinberge nochmal umbauen, um das in der Streckenführung enthaltene Risiko zu minimieren.

Good luck!
#161609
Hallo Daniel,
die "Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen vorschriften" ist noch immer gültig.
Die Zulässigkeit ist ganz klar im §2, 3 und 4 geregelt. Im Prinzip mit Zugmaschine ja.
Dein Mog läuft bauartbedingt über 32Km/h und unter 60Km/h also mehr als FSK L erforderlich, hast du ja.
Amtliches Kennzeichen hat der Mog auch, versichert ist er auch.
Die zwei zu klärenden Punkte hat Bernd aufgelistet.
@ UHU
die Geschichte im Camp4fun ist eine ganz andere. Hat in keinerweise irgendwelche Parallelen hierzu, weder rechlicherseits oder Risiko-Bewertung oder Einsatzart und -zweck.
#161619
:roll:
Hallo Daniel ,
ich schließe mich der Meinung , das Festumzugsfahrten mi dem 07er Kennzeichen wohl nicht zulässig sind an. Die Problematik ist aber eine ganz andere:1. Der Anhänger muss so hergerichet sein , das die Kinder nicht herunterfallen können( Gitter an den Flachten etc.). 2. Selbst bei Schrittgeschwindigkeit können vom Fahrbahnrand Kinder auf die Straße treten und überollt werden , ohne das Du dieses auf der Zugmaschine merkst.Und dann kommen die Eltern zu Dir!!. O ha. Man hat mich vor einigen Jahren mal um den gleichen Gefallen gebeten , ich habe dann nach reiflicher Überlegung abgesagt , und alle haben das auch verstanden.
Ich bereite Kindern gerne eine Freude( habe selber 4) , aber ich glaube die Risiken sind in diesem Falle zu hoch für dich.
In diesem Sinne
Viele Grüsse
Winfried :D
#162393
Hallo,
vielen Dank für die Meinungen und Tips.
Ich bin wie gesagt gefahren. Seehr langsam. Mit der Betreuung der Kids durch Erwachsene auf dem Wagen und bei der breiten freiegehaltenen Straße war das Restrisiko m.E. sehr klein (aber nicht Null).
Naja - mal sehen was ich nächstes Mal mache.

(Die meisten Zug-Fahrzeuge im Umzug hatten eine grüne Nummer - ist hier die rechtliche Seite gleich oder anders?)

Wenn ich bei so was Amt oder Versicherung frage wird die Antwort immer NEIN lauten. Es wird dir niemand bestätigen, dass du sowas machen darfst, um das Restrisiko für SICH auszuschliessen.
Insofern glaube ich, dass es solche Umzüge nicht mehr geben würde, wenn jeder fragen und sich an das NEIN halten würde.

Da geht es mir wie beim Arzt - ich handle ab und zu gegen den Rat dieser Pfuscher, die auch immer ganz auf Nummer Sicher gehen wollen (IHRE Sicherheit!).
Es tut ganz gut, auch mal selber ne Entscheidung zu treffen, die nicht von allen Seiten abgesegnet ist.

In diesem Sinne,

Gruß vom illegalen Daniel
#162408
Hallo Daniel,

mir erging's letzten Sonntag genau wie Dir. Sogar unter den Augen einer Polizeistreife bin ich mit dem illegalen Anhänger den ganzen Tag über Runden durch die Ortschaft und Obstgärten gefahren. Kinder natürlich nur in Begleitung Erwachsener.

Den Fahrgästen im Alter von 2 bis 80 Jahren hat es durchwegs gefallen und sie haben sich sicher gefühlt. Mir hat es auch großen Spaß gemacht und ich konnte mal wieder ausgiebig das Schalten des unsynchronisierten Getriebes meines McCormick D214-S üben.

Leider hat man mir während der Veranstaltung einen originalen Steckbolzen aus dem Zugmaul entwendet. Sehr ärgerlich, aber es findet sich vielleicht bald ein einigermaßen passender Ersatz.
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