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Führerschein, rote Kennzeichen, 07-Kennzeichen, Oldtimerzulassung, uvm.

Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#85283
Hallöle zusammen,

erstmal vielen Dank an alle bezüglich der Bücherfrage. Hab mir gleich die zwei Typenkompasse bestellt.

Meine heutige Frage. Ich habe meinen Führerschein Ende 99 gemacht, darf also nur bis 3,5 t fahren. Heisst das, dass ich gar keinen Unimog fahren darf? Kann man ein Modell ablasten? Oder hängt das von dem ab, was eingetragen ist, Zugmaschine, LKW, etc??

Ich will mir wahrscheinlich erstmal eienn 404er kaufen. Aber irgendwann wirds ein 1300er werden (für die Expeditionen), dafür werde ich dann den 7,5 T Führerschein machen. Hat einer ne Ahnung was der 7,5T Schein ca kostet?


Vielen Dank für eure Hilfe!!!!!



Grüssles,

Phil
#85296
Moin,

die Frage ist normalerweise, ob Du würdig bist einen Mog zu fahren.... :lol:

Eigentlich käme da so richtig auf 404-Basis nur eine Pritsche in Frage, die Du ablastest. Ein Koffer ist schon sehr hart am limit, wenn nicht drüber. Ich habe meinen Koffer nie unter 3700 kg gewogen und wenn Du ihn mit dem Lehrgewicht noch auf 3300kg hinbekommst, dann darfste nichts einbauen oder bewegen, ohne Deinen Lappen zu riskieren.

Eigentlich solltest Du Dich gleich an den entsprechenden Schein machen.

Michael
#85302
Servus Phil,

Du kannst Dich natürlich auf für einen Mog aus der leichten Bauhreihe entscheiden. Ein 411er hat ein zulässiges Gesamtgewicht von rund 3200kg. Damit bist Du jedenfalls immer auf der sicheren Seite und sparst (vorerst) die Fahrschulkosten. Nur als Wohnmobil kannst Du den 411er freilich nicht verwenden.

Gruß
Christian
#85305
Hi,
also wenn du schon in erwägung ziehst einen Fürerschein für LKW zu machen also sprich Klasse "C1" dann spare lieber noch ein paar Monate und mach dann den richtigen LKW Schein sprich Klasse "C" oder wenn du schlau bist gleich "CE"!!!
Sonst ärgerst du dich später die krätze.

Michael :wink:
#85358
guude Philleo,

wie bereits beschrieben, Dir helfen der 411 und der 404 pritsche, die hat abgelastet noch ca. 600-800 kg nutzlast. mit einem leichbaukoffer und gewichtsbewustem umgang mt den zuladungen geht dann noch etwas. wenn's mehr sein sol,l hilft dann noch ein anhänger, so man BE hat. halte ich sowieso für das mindeste, was ein fahrschüler mit praktischem interesse machen sollte. nachher kostet alles das mehrfache.

einen guden noch, justus.

frage: gibt's den C1 überhaupt im einzelerwerb? ich meine, den gibt es nur, wenn ein klasse 3 umgeschrieben wird.
neuerweber müssen meines wissens für >3.5t mindestens auf C gehen.
wer weiß genaues?

es gibt ihn auch als eresterwerb, jedoch ist der vorbesitz der klasse B vorgeschrieben.
ACHTUNG: für uns ältere semester: ab 50 ist schon für die 3.5 -7,5t klasse eine ärtstliche untersuchung alle 5 jahre vorgeschriben, der C1 ist sonst verfallen!
Zuletzt geändert von MagMog am 10.11.2005, 06:58, insgesamt 1-mal geändert.
#85365
Hallo,

Nieswurz: Da hast Du vollkommen recht.Die ganze Sache kann sich je nach Fahrschullehrer und Fahrschüler erheblich veteuern. :!: :!:

Es ist möglich den C1 einzeln zu erwerben, ebenso auch den Anhängerschein (C1E) dazu. :idea:

Phil: Auch Raum Freiburg ! Ich komme aus Kehl, bin allerdings nicht nur im Wald tätig.

Gruss Markus
#85408
Hallo (Unimog-)Führerscheinbewerber,

Wann kommt eigentlich die Fahrerlaubnisklasse U? :lol:

Aber nun zum Thema,
ich habe gerade mal in der http://www.verkehrsportal.de/fev/fev.php gestöbert, da finde ich keinen Hinweis darauf, daß man C1, bzw. C1E nicht als eigenen Führerschein machen kann.
Im Gegenteil, C1 bzw. C1E werden ja z.B in §21-Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis sogar explizit aufgeführt.
Meiner Meinung nach müsste es also gehen.

Was ich allerdings etwas irritierend finde ist, ich höre das im Bekanntenkreis immer wieder, daß die Bewerber für BE erst B machen müssen und für BE danach nochmal in die Fahrschule müssen.
In §9 Vorbesitz einer Fahrerlaubnis anderer Klassen ist zwar geregelt, daß für E die Voraussetzung für die Erteilung der Klasse des ziehenden Fahrzeugs vorliegen müssen, aber heißt das denn daß man nicht beides zusammen machen kann? :?

Nun denn, trozdem fröhliches unimogieren
Euer Theo,
der seinen alten 3er immer noch nicht umgeschrieben hat...
#85416
guude,


ich habe meine frage oben wg einzelerwerb C1 schon berichtigt. es geht.

die regelung vorbesitz muß klasse .. sei, ist so zu verstehen, daß man zuerst die B-prüfung macht, unmittelbar danach die BE und direkt danach die C1, im gleichen durchgang. es gibt keine angaben über fristen, nur die reienfolge ist festgelegt.
da hatte wohl jemand angst, die gebüren für die einfacheren scheine nicht einstreichen zu können.

guden, justus.
#85447
Hallo,
ACHTUNG: für uns ältere semester: ab 50 ist schon für die 3.5 -7,5t klasse eine ärtstliche untersuchung alle 5 jahre vorgeschriben, der C1 ist sonst verfallen!
Warum wird eigentlich immer wieder solches Halbwissen verbreitet, vor allem über Themen die schon x mal hier breitgetreten wurden. Daher also nochmal:

Die obige Aussage stimmt so nicht!

Wer nach den alten Richtlinien (also vor 1999) den 3er FS gemacht hat (egal, ob er ihn inzwischen hat umschreiben lassen oder nicht), darf weiterhin auch über 50 Fahrzeuge der Klasse C1 (also zwischen 3,5 und 7,5t) fahren. Eine ärztliche Untersuchung ist NICHT notwendig.

Ein Umschreiben ist nur notwendig, wenn man das fahren will, was nach den neuen Richtlinien nicht in C1 bzw. C1E fällt, nach den alten aber in Klasse 3. Dafür bekommt man dann einen beschränkten CE eingetragen, der einem genau diese Fahrzeuge erlaubt. Der gilt nur bis 50 bzw. dann weiter mit Untersuchungen. Ohne Umschreibung verfällt die Klasse.

Neuabsolventen von C1/C1E erhalten die Gültigkeit bis 50, Neuabsolventen von C/CE jeweils 5 Jahre.

Gruß,
Michael
#85519
gude Michael,

kannst Du mir eine stelle nennen, in der die freistellung von der ärtztlichen untersuchungspflicht für 3-umschreiber zu finden ist? bei der umschreibung meines scheins wurde mir gleiches erzählt, ich kann darüber jedoch im www nichts finden. alles was zu finden ist besagt:


"Befristung: grundsätzlich: bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres
nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
Verlängerung um weitere 5 Jahre durch Eignungsnachweis nach Anlage 5 (Gesundheitszustand) und Anlage 6 (Sehvermögen) "


den alten klasse 2 inhabern haben die ja mit dem neuen Fs auch die artztpflicht nachträglich reingedrückt.

guden, justus.
#85567
guude Michael N.,
das mit dem C undCE ist schon klar, die alten kl. 2 inhaber müssen alle umschreiben lassen und brauchen ab 50 alle 5 jahre ein medical, neuerweber von C1 und C1E auch.
die frage ist, was ist mit den von kl.3 , umgeschriebenen C1 und C1E
brauchen die jetzt auch ein medical und wenn nicht, wo steht's schwarz auf weiß? in allen texten, die ich gefunden habe, steht, daß die medical-pflicht generell besteht, mithin eigentlich auch bei den umgeschriebenen.

guden noch, justus.
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