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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#47582
Hallo MOGler!
Ich habe mich entschlossen in der Bordküche kein Dieselkochfeld, sondern ein normales Kochfeld mit Campinggas zu verwenden. Dazu möchte ich unter dem Kochfeld im Einbauschrank eine Campinggasflasche 5 kg nebst Druckminderer (30mb) einbauen. Ich weiß, dass dazu eine Abluftöffnung nach unten angebracht werden muß. Ist es aber zusätzlich erforderlich, den gesammten Einbauraum in Richtung Innenraum hermetisch abzudichten??? Hat da schon jemand Erfahrung mit Einbau und TÜV??

Gruß

Fred
#47587
Hallo!

Ja, muss mit einer geeigneten Haltevorrichtung ausgerüstet sein damit die Flasche nicht durch die Gegend fliegt oder umfällt und in einem geschlossenem Behälter/Kasten/Schrank der zum Innenraum abgedichtet werden muss.
Das ganze muss dann einer Gasprüfung unterzogen werden, ohne die kein TÜV. Macht aber nicht jeder TÜV. Einfach mal nach nem Campingladen in der Nähe suchen, die machen sowas meistens.

Hier mal noch ein Link:
http://www.tuev-nord.de/23586.asp
#47603
Hallo,
danke für die Tips! Es gibt beim Campingzubehör so eine fertige Plastikkiste - nimmt aber zusätzlichen Platz weg! Aber ich werde wohl nicht um ein solches Teil herumkommen!!

@Tony,
ich bin im Moment am Innenausbau. Den Dieselkocher habe ich der Einfachheit halber nur auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Die Kosten laufen sowieso im Moment ins uferlose...!!!
Da wir im Urlaub relativ wenig kochen (eine Dose ist schnell aufgeheizt
:D ), reicht so eine Gasflasche locker 4 Wochen.
Irgendwann wird die Kochmulde ausgebaut und auf Diesel umgerüstet.

Gruß

Fred
#47741
Hallo Fred,

ich glaube nicht das du so eine spezielle gaskiste kaufen must.
Mein Gasschrank hatte eine Tuer Typ Reimo-Plastikprofil und die ist sicher nicht gasdicht. Also eine kostenguenstige Bastelløsung ist sicher drin. Wichtig ist der 100 cm2 grosse Bodenauschnitt und die Flaschenbefestigung.

Weihnachtliche Gruesse aus Stavanger

Christoph
#47747
Hy

Der Kasten darf wirklich nur die Flasche und Regler beherbergen, muß Befestigungsmöglichkeit haben. Gasdicht zum Innenraum zumindest die unteren 10cm, Tür mit Dichtung reicht wenn ein Absatz da ist. Kannst du auch aus zB.Sperrholz machen . In den Ecken mit Silikon ausspritzen.
Als Befestigung hab ich zwei kleine Laschen/bügel an die Wand geschraubt und nen Spanngurt durch hält bobenfest und ist billig.
Neuanlage ist nur noch 30mbar zugelassen bei Erstprüfung.
Wenn du eine weitere Verwendung fürs Gas planst muß du zusätzliche Absperrventile irgendwo im Innenraum setzen und zwar immer einen mehr als tatsächlich benötigt, dieser ist für die Gasprüfung ursprünglich vorgesehen und wird idR. verlangt, moderne Prüfgeräte brauchen denn zwar nicht weshalb er eigentlich Überflüssig ist aber so stehts halt im Text!
Versuche so wenig wie möglich mit Verschraubungen zu arbeiten, diese sind der eigentliche Knackpunkt im Detail einer Gasanlage.
Ach ja noch was der Aufkleber, nicht vergessen am Herd irgendwo einen gut sichtbaren Aufkleber anzubringen (kann ruhig selbst gedruckt sein) auf dem folgendes steht!
Beim Kochen ist das Fenster zu öffnen (das natürlich auch in der nähe sein muß). Kein Witz ehrlich das muß!!
Dann zum nächsten Campingfuzi und fertig, das darf übrigends auch jeder Gas und Wasserinstallateurmeister abnehmen, nur muß du dann irgendwoher das Gasbuch besorgen in dem alles eingetragen wird fürn Tüv den ohne Gastüv auch nix normal Tüv.

Tschau Torsten
#47760
Hallo Wahnsinnskocher,

das Problem habe ich auch. Für einen Gasschlauch von der Flasche zum Kocher akzeptiere ich keine Gasprüfung für ¤ 50,-
Ein weiteres Problem ist, dass ich das Gasflaschenventil immer vor dem Kochen aufdrehe und nach dem Kochen zudrehe. Meine Vorstellung von Sicherheit. Außer wenn ich koche, ist das Gasflaschenventil immer zu.

Mit dem Gesetzgeber habe ich das folgendermaßen geregelt:

Im Ausland habe ich einen Zweiflammen- Gaskocher mir 11kg Flasche in Betrieb. wie gesagt, das Flaschenventil vor dem Kochen aufgedreht und nach dem kochen zugedreht.
In deutschen Landen ist an der Stelle des Zweiflammen- Gaskochers ein Einflammen-Gaskartuschenkocher. Dieser ist als Campingkocher zulässig ohne Gasprüfung.
Zum Kaffee machen und Ravioli erwärmen auf den diversen Globetrotteltreffen reicht das.
Eine 11kg Flasche und einen Gaskocher unangeschlossen, darf man transportieren.

Damit umschiffe ich völlig legal die Gasprüfung. Ist zwar bescheuert, aber wir sind halt in Deutschland. :(

Gruß

Franz
#47791
Hallo

Genau so wie der Franz machen wir es auch, mit Ausnahme des Kartuschenkochers.
Ich sehe es auch nicht ein für eine Gasflasche mit Schlauch zum Kocher das Geld für eine Prüfung auszugeben.
Bei der TÜV-Abnahme zur Zulassung als Womo hat übrigens keiner nach Gas oder dergleichen gefragt. Der Prüfer war mit mir im Koffer ich habe ihm alles gezeigt und gut war`s.

Gruß Andreas
#47905
Hallo Leute,
danke für die vielseitigen Tips. Werde den Schrank nebst Türe ordentlich
abdichten, Abluftöffnung nach unten - und einfach mal beim TÜV vorbeischauen. Da das hier in der Gegend allesamt Dünnbrettbohrer sind,
sollen sie erst mal meckern. Da in meinem Kraftfahrzeugschein zudem steht "Unterfahrschutz unzureichend", gibts sowieso noch anderen Ärger !!


Wünsche noch ein schönes "Restweihnachtsfest" !!!

Grüße rundum

Fred
#48038
Hi

Ich habe mir mal berichten lassen, daß bei Verwendung einer Gasflasche keine Gasprüfung erforderlich ist, wenn der Gasschlauch nicht länger als 80 cm ist.

ok

Ich weiß nicht mehr genau ob´s wirklich 80 oder vielleicht 90cm waren,
auch weiß ich nicht, ob die Flasche dann nur eine bestimmte Größe haben darf.
Fest steht auf jeden Fall, daß der Kocher mit Zündsicherung ausgerüstet sein muß.

Weiß evtl jemand, wo diese Regelung niedergeschrieben steht ?

Diese Regelung ist doch für unsere Einsatzzwecke geradezu optimal !
Wenn man jetzt also diese 0,5 kg Klempner-Propanflaschen zum selber nachfüllen legal ohne Gasprüfung betreiben kann.....


Christian H
#48126
Haks ab, damit fällste garantiert durch, sobald der Kocher fest montiert ist.
Schlauchleitung ist max. 30cm zum Anschluß der Flasche erlaubt, wenn du es aber wie zB. Franz hällst ist es völlig wurscht weil dann du die alleinige Haftung trägst und keinen Segen des Tüv hast (was mich erlichgesagt auch nicht stören würde).
Gute Infos über Gasinstallationen findest du beim Tüv Süd (ma googeln da Link grad nett zu Hand).
Hab mich ebenfalls bei der Neuausrüstung vom Dieselceranfeld aus die relativ günstige (zumindest sieht es erst ma so aus nur fü Kocher 2Flammen Cramer halbwegs rüttelfest nach dem nachlöten der Zündsicherung bzw. deren e-Anschluß der orginal nur gesteckt ist) Gasvariante zurechtgestutzt. habs zwar bisher nicht bereut, mir würd im Nachhinein aber auch eine nimms mit raus oder oder koch drinnwieduwillst Lösung reichen, da dies mein einziger Gasverbraucher ist.
Vermutlich wird er deshalb auch irgedwann in ne Kochkiste umziehen die ich dann nach Bedarf betreibe oder gleich rausfliegn.

Tschau Torsten
WHB

Erledigt!

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