- 18.07.2003, 11:14
#4514
Hallo Freunde,
jetzt ist es passiert, ich werde mir am Samstag einen Unimog anschauen, einen U406. Cabrio, landwirtschaftl. Austattung ... also alles was ich möchte. Ich kenne auch die Checklisten, habe lange hier im Forum mitgelesen und glaube jetzt mir diese Besichtigung zutrauen zu können.
Allerdings habe ich jetzt auf www.verkehrsportal.de in der StVZO folgendes gelesen:
§41b Automatischer Blockierverhinderer
(1) Ein automatischer Blockierverhinderer ist der Teil einer Betriebsbremsanlage, der selbsttätig den Schlupf in der Drehrichtung des Rads an einem oder mehreren Rädern des Fahrzeugs während der Bremsung regelt.
(2) Folgende Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h müssen mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerüstet sein:
1.
Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,
2.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t; dies gilt für Sattelanhänger nur dann, wenn das um die Aufliegelast verringerte zulässige Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt,
3.
Kraftomnibusse
4.
Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
Andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells den in den Nummern 1 bis 4 genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, müssen ebenfalls mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerüstet sein.
(3) Fahrzeuge mit einem automatischen Blockierverhinderer müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(4) Anhänger mit einem automatischen Blockierverhinderer, aber ohne automatisch-lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung dürfen nur mit Kraftfahrzeugen verbunden werden, die die Funktion des automatischen Blockierverhinderers im Anhänger sicherstellen.
(5) Absatz 2 gilt nicht für Anhänger mit Auflaufbremse sowie für Kraftfahrzeuge mit mehr als vier Achsen.
Hiermit ist ja wohl ABS gemeint.
gilt dies auch für Unimogs? Der U406 wiegt ja mehr als 3,5to und wird doch meist auch als Zugmaschine zugelassen, oder?
Ich habe keine Ausstiegsklausel für Lof-Fahrzeuge gefunden.
Odder hat der 406 (Baujahr 75) bereits ABS?
Tja Fragen über Fragen
aber da gibt\'s noch den
§69a Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
...
13b. des § 41b Abs. 2 über die Ausrüstung mit automatischen Blockierverhinderern oder des § 41b Abs. 4 über die Verbindung von Anhängern mit einem automatischen Blockierverhinderer mit Kraftfahrzeugen;
...
und ich möchte nicht bereits auf der 1. Fahrt nach Hause eine Begegnung der x. Art erleben
Grüße, Euer
Theo
jetzt ist es passiert, ich werde mir am Samstag einen Unimog anschauen, einen U406. Cabrio, landwirtschaftl. Austattung ... also alles was ich möchte. Ich kenne auch die Checklisten, habe lange hier im Forum mitgelesen und glaube jetzt mir diese Besichtigung zutrauen zu können.
Allerdings habe ich jetzt auf www.verkehrsportal.de in der StVZO folgendes gelesen:
§41b Automatischer Blockierverhinderer
(1) Ein automatischer Blockierverhinderer ist der Teil einer Betriebsbremsanlage, der selbsttätig den Schlupf in der Drehrichtung des Rads an einem oder mehreren Rädern des Fahrzeugs während der Bremsung regelt.
(2) Folgende Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h müssen mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerüstet sein:
1.
Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t,
2.
Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t; dies gilt für Sattelanhänger nur dann, wenn das um die Aufliegelast verringerte zulässige Gesamtgewicht 3,5 t übersteigt,
3.
Kraftomnibusse
4.
Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t.
Andere Fahrzeuge, die hinsichtlich ihrer Baumerkmale des Fahrgestells den in den Nummern 1 bis 4 genannten Fahrzeugen gleichzusetzen sind, müssen ebenfalls mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgerüstet sein.
(3) Fahrzeuge mit einem automatischen Blockierverhinderer müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(4) Anhänger mit einem automatischen Blockierverhinderer, aber ohne automatisch-lastabhängige Bremskraftregeleinrichtung dürfen nur mit Kraftfahrzeugen verbunden werden, die die Funktion des automatischen Blockierverhinderers im Anhänger sicherstellen.
(5) Absatz 2 gilt nicht für Anhänger mit Auflaufbremse sowie für Kraftfahrzeuge mit mehr als vier Achsen.
Hiermit ist ja wohl ABS gemeint.
gilt dies auch für Unimogs? Der U406 wiegt ja mehr als 3,5to und wird doch meist auch als Zugmaschine zugelassen, oder?
Ich habe keine Ausstiegsklausel für Lof-Fahrzeuge gefunden.
Odder hat der 406 (Baujahr 75) bereits ABS?
Tja Fragen über Fragen
aber da gibt\'s noch den
§69a Ordnungswidrigkeiten
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug oder ein Kraftfahrzeug mit Anhänger (Fahrzeugkombination) unter Verstoß gegen eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:
...
13b. des § 41b Abs. 2 über die Ausrüstung mit automatischen Blockierverhinderern oder des § 41b Abs. 4 über die Verbindung von Anhängern mit einem automatischen Blockierverhinderer mit Kraftfahrzeugen;
...
und ich möchte nicht bereits auf der 1. Fahrt nach Hause eine Begegnung der x. Art erleben
Grüße, Euer
Theo
Grüße aus dem Sauerland,
Euer Theo
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Euer Theo
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