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Begrenzungsleuchten???

Verfasst: 15.03.2005, 13:10
von Fred404
Hallo Wohnmobilisten!
Nächste Woche steht bei mir der TÜV-Termin an, um meine Wohnkiste
einzutragen, d.h. der 435er soll als Wohnmobil zugelassen werden.
Das Thema Gas habe ich gelöst, indem ich nun doch eine Außenklappe für die 5Kg Gasflasche angebracht habe. Eine Klappe nach innen war mir, der Dichtung wegen (nebst Diskussion beim TÜV), doch zu stressig!
Aber jetzt murmelte der Prüfer im Vorfeld etwas von Begrenzungsleuchten
des Wohnkoffers. Das Fuhrwerk ist 2,3m breit und 3,27m hoch.
Hat jemand Erfahrung, ob man seitliche (rot/weiß) und weiße (vorne an den Ecken) und rote Begrenzungsleuchten (hinten oben) anbringen muß??

Grüße rundum

Fred

Verfasst: 15.03.2005, 13:44
von Ingolf
Hallo Fred,
guckst Du hier:http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php bei Nr 51. 51a und 51b
... und immer schön leuchten...
Grüße, Ingolf

Verfasst: 15.03.2005, 15:19
von ulli
moin Fred,
jeweils 1 Pendelleuchte hinten rechts und links ist wohl ausreichend. Vorschrift sind Begrenzungsleuchten bei Fahrzeugen über 210cm Breite sowieso (§51b STVZO).

Bild

Die Pendelleuchten haben den Vorteil, dass man nachts im Rückspiegel sieht, wo das Auto zuende ist und wenn`s in den Busch geht, reissen sie nicht gleich beim 1. Anlehnen an ein natürliches Hindernis ab.

Positionsleuchten hinten oben sind für nachfolgende Autofahrer ein Hinweis, dass sie auf ein etwas größeres (und langsames) Fahrzeug zufahren, aber m.E. nicht vorgeschrieben - hab zumindest in der STVZO hierüber nichts gefunden.
Auch finde ich keine Vorschrift, für welche Fahrzeuge weisse Positionslichter vorne (i.d.R. an der Fahrerhausoberkante) vorgeschrieben sind - würde mich über einen Hinweis freuen, mein Fahrlehrer meinte anno 197? im Rahmen der CE-Ausbildung, gelte für alle Fahrzeuge über 2m Breite und 6m Länge, aber der war auch der Meinung, dass das Überholverbotsschild mit 2 PKWs für mehrspurige Fahrzeuge untereinander gelte, insofern misstraue ich da seiner Aussage bezügl. der Positionsleuchten.
Gruß Ulli

Verfasst: 15.03.2005, 16:49
von Markus-U2050L
Hallo,

schaut doch mal hier:
www.jeepzone.de/diverses/gesetze/Beleuchtung.pdf

speziell Seite 33,

Gruß Markus

Verfasst: 15.03.2005, 17:21
von ulli
Danke Markus,

endlich eine ausführliche Anweisung.

Gruß Ulli

Verfasst: 15.03.2005, 18:38
von MANherrmann
Hallo Ulli,

hast Du dein Fenster hinten links nach vorne versetzt und wie hast Du das Loch dann abgedichtet?

Ich werde übrigens demnächst meinem Koffer ein Hubdach spenden habe es schon da muß nur nach warten bis der Schnee komplett weg ist. Wie hast Du eigentlich bei Dir die Dachhaut weg gemacht geflext oder mit so einem Knapperteil(?).

Gruß

Thilo

Verfasst: 15.03.2005, 19:31
von ulli
so ist es, Thilo,
Fenster nach vorn gesetzt, weil sich dort in Fahrtrichtung die Sitze befinden, damit meine Kids während der Fahrt aus dem Fenster gucken können. Hinten quer eingebaut ist mein Bett, da brauch ich kein Fenster. Nach aussen abgedichtet habe ich die Öffnung mit einer Platte 1,5mm verzinktem Blech, ringsum schön mit Silikon eingeschmiert und dann mit Popnieten festgemacht. Ist zwar nicht sehr professionell, aber dichtet sauber.

Dach habe ich, wie sich das für Handorfer Schrauber gehört, ordentlich :flex: , zuvor die Dachluken ausgebaut und innen die Presspappe und die Isolierung entfernt.

Gruß Ulli

Verfasst: 15.03.2005, 20:01
von AndreasU1300
Hallo

Der TÜV hat bei mir nix gesagt das die Leuchten vorn oder hinten dransein müßen. Das Fz. ist auch 3,25m breit und 3,50m hoch, EZ vor dem 1.1.1987
Ich werde mir aber jetzt doch welche dranbauen, es gibt schöne teure mit LED Technik in rot und weiß. Die sieht man jetzt schon an einigen Nutzfahrzeugen, find ich genial. Die Teile haben sogar ne EG Zulassung.

Gruß Andreas

Verfasst: 15.03.2005, 21:02
von Tony_Fuss
hallo andreas,

dein Fz. ist ja ganz schön breit mit 3,25 m :lol: :lol: :lol: :wink:

grüße tony.

Verfasst: 15.03.2005, 21:05
von ulli
AndreasU1300 hat geschrieben:Das Fz. ist auch 3,25m breit und 3,50m hoch, EZ vor dem 1.1.1987
Oha, Andreas, bei der Breite brauchst du für jede Fahrt eine Ausnahmegenehmigung mit genauer Festlegung der Fahrtroute . ist das nicht ein bischen aufwändig? Vor allen Dingen muss ja immer ein BF3 hinterherfahren.

Oder ist er doch nur 2,25 breit?

Verfasst: 15.03.2005, 21:18
von Nieswurz
Naja, was tut man halt nicht alles, um ein vernünftiges Bett zu haben...

:lol:

Michael

Verfasst: 16.03.2005, 15:31
von Fred404
Hallo Leute,
herzlichen Dank für die Antworten. So weit ich das verstanden habe, bewegt sich der MOG also, was die Leuchten betrifft, in einer "Grauzone" :D (Ermessensspielraum).
@Markus - danke für die PdF-Datei. Bei unserem TÜV muß man sicherheitshalber soviel Unterlagen wie möglich mitbringen.
Da sind sog. "Dünnbrettbohrer" am Werk.

Grüße rundum

Fred

Verfasst: 16.03.2005, 15:34
von Fred404
Hallo Ulli,
diese Pendelleuchten kommen auch noch an den MOG. Aber als spätere
Baustelle. Im Moment läuft mir massiv die Zeit weg - irgendwie sollte ich nebenher auch noch Brötchen verdienen.....!

Gruß aus dem "wilden Süden"

Fred

Verfasst: 16.03.2005, 20:20
von AndreasU1300
Hallo

Prima!!!!!!
Der Kandidat hat 100 Punkte.
Das geblinke vom BF3 nervt schon manchmal gewaltig.

SCH.... Zahlendreher, soll natürlich 2,35m heißen.

Gruß Andreas

Verfasst: 17.03.2005, 12:38
von MagMog
hallo,
"begrenzungsleuchten" sind die, die wir üblicherweise als "standlicht" vorne bezeichnen. was hier diskutiert wurde sind "umrissleuchten". sie sollen so nahe wie möglich in breite und höhe an den äußersten punkten montiert sein und sollen "bei bestimmten fahrzeugen die begrenzungs- und schlußleuchten ergänzen und die aufmerksamkeit auf die besonderen abmessungen lenken".
vorschrift bei kfz und anhänger breiter 2,1 m, zulässig bei breiter 1,8 m.
vone 2 weiß, hinten 2 rot, bei kfz nicht unter dem unteren rand der windschutzscheibe, symetrisch z. mitte, nicht mehr als 400mm vom äußeren rand. sichtbarkeit 5° n. oben, 20° n. unten, 80° seitlich, ausrichtung nach vore und nach hinten. schaltung nur zusammen mit begrenzungs-, schluß- uns seitenmarkierungsleuchten. einschaltkontrolle zulässig. quelle: StVZO § 51b. nur zugelassene leuchten zulässig.
mit gruß vom main, justus.