Hoschi hat geschrieben:
@ ulli: Hast Du nen Fahrtenschreiber verbaut?
Nöö, warum auch? Nur, weil es in der STVZo steht?
Grundsätzlich besteht bei ZGM mit Motorleistung > 40kw Fahrtenschreiber-Pflicht. Diese Pflicht entfällt aber, wenn ein EG-Kontrollgerät eingebaut ist und in den Bestimmungen für das EG-Kontrollgerät heisst es explizit, dass es bei privater Verwendung nicht betrieben werden braucht.
Da mein Unimog ausschliesslich privat (nicht-gewerblich) genutzt wird, wozu soll ich dann ein solches, nicht zu betreibendes Gerät einbauen?
Sieht mein für die Umwittmung zuständiger aaS genauso.
@Michael
dass es den M130 anno 1961 noch nicht gab, spielt bei bei der zul. Anhängelast für gebremste Anhänger keine Rolle, 1961 wurde bei ZGM dieses Feld im FzSch grundsätzlich mit "-" belegt - siehe alte Traktoren aus dieser Zeit.
Der aaS wollte nur wissen, ob für das Fahrzeug höhere Anhängelasten als die für den 404 als LKW geltenden 4750kg freigegeben waren.
Das konnte ich anhand der BA belegen.
Übrigens ist die in meinem Fall theoretische Anhängelast von gut 35to eine gute Diebstahlsicherung, denn mit der Anhängelast dürfte sich der 404 keinen Meter ohne kapitale Schäden an Kupplung, Abtriebsflanschen oder Differenzialen bewegen
Rahmen, Traverse und AHK hätten mit der Anhängelast sicher die geringsten Probleme, schliesslich muss die AHK bei den Massenverhältnissen 4,75 zu 35to nur einen D-Wert von knapp 43kN haben, die angebaute Rockinger 227G110 hat schon 66kN.
Bei den anderen (alten) Unimog-ZGM-Baureihen ist die eingetragene Anhängelast immer über die Motorleistung, nie über die Stabilität des Rahmens ermittelt
z.B. 406: 22to + 6to der Unimog = 28to * 3PS = 84PS
oder 421(40PS) 9to + 4to Unimog = 13to * 3PS = 39PS
alles gerundete Werte.
Der 404-Rahmen steht dem des 406 in punkto Stabilität und Krafteinleitung bestimmt nicht nach.
Gruß Ulli
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Ulli
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zur Erinnerung an meinen Sohn Oliver