- 30.09.2018, 21:11
#525189
Hallo,
habe mal eine Frage zu einem Schaden den ich erlitten habe.
Mir ist vor ca. 4 Wo. ein Baum auf einen Carport gefallen und hat den Carport zur Hälfte zerstört.
Mein Wiesengrundstück liegt am Waldrand und der Wald gehört der Gemeinde.
Es war kein Sturm und ich kann den genauen Tag eingrenzen. Am Vorabend habe ich noch die Wiese gemäht und am nächsten Morgen lag der Baum da.
Die Frage die ich mir jetzt stelle:
habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Der Gemeindemitarbeiter der mich von dem Schaden unterrichtet hat dies zunächst bestätigt und gesagt die Gemeinde komme für den Schaden auf.
Jetzt will die Gemeinde davon nichts mehr wissen. Ich habe sowohl mit dem Förster als auch mit dem Kämmerer kurz gesprochen und beide meinen es handelt sich um höhere Gewalt.
Ich würde gerne Eure Meinung zu diesem Thema hören.
Soll ich die Sache auf sich beruhen lassen (ich hatte ja Glück dass der Baum nicht am Abend vorher umgefallen ist, beim Mähen hätte ich nichts gehört).
Oder habe ich ein Anrecht auf Entschädigung.
Gruss Harald
habe mal eine Frage zu einem Schaden den ich erlitten habe.
Mir ist vor ca. 4 Wo. ein Baum auf einen Carport gefallen und hat den Carport zur Hälfte zerstört.
Mein Wiesengrundstück liegt am Waldrand und der Wald gehört der Gemeinde.
Es war kein Sturm und ich kann den genauen Tag eingrenzen. Am Vorabend habe ich noch die Wiese gemäht und am nächsten Morgen lag der Baum da.
Die Frage die ich mir jetzt stelle:
habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Der Gemeindemitarbeiter der mich von dem Schaden unterrichtet hat dies zunächst bestätigt und gesagt die Gemeinde komme für den Schaden auf.
Jetzt will die Gemeinde davon nichts mehr wissen. Ich habe sowohl mit dem Förster als auch mit dem Kämmerer kurz gesprochen und beide meinen es handelt sich um höhere Gewalt.
Ich würde gerne Eure Meinung zu diesem Thema hören.
Soll ich die Sache auf sich beruhen lassen (ich hatte ja Glück dass der Baum nicht am Abend vorher umgefallen ist, beim Mähen hätte ich nichts gehört).
Oder habe ich ein Anrecht auf Entschädigung.
Gruss Harald
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