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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#387919
Hallo,

im aktuellen Newsletter von "Modellauto Porzel" steht dass bei fehlenden Batteriepolabdeckungen die Plakette verweigert werden kann.

Ich habe mir darüber bisher noch nie gedanken darüber gemacht, da der Prüfer noch nie in den Batteriekasten reingeschaut hat. Hat von euch jemand Erfahrungen bezüglich einer fehlenden Batteriepolabdeckung bei einer Hauptuntersuchung gemacht?

Im Newsletter steht dass im Shop von Porzel die Batteriepolabdeckung zu finden sein, ich kann sie allerdings leider nicht finden. Wisst ihr wo er die im Shop "versteckt" hat?

MfG Andreas.
#387932
Hallo UNIMOG-Freunde,

bei meinem liegt schon immer (seit ich ihn habe) eine dicke Styropor-Platte oben auf der Batterie, die den Zwischenraum satt ausfüllt. Aber ein Prüfer hat da auch noch nie reingeguckt.
#387948
hymer1987 hat geschrieben:...dass bei fehlenden Batteriepolabdeckungen die Plakette verweigert werden kann...
Ja, dem ist so...

Mir hat der nette TÜV-Prüfer eine Batteriepolabdeckung mit TÜV-Logo geschenkt und die Sache war gut :party:


Gruß Michael
#387991
wisbo hat geschrieben:Bei meinem 411 steht die Batterie einfach so, ohne jede Befestigung, im Kasten.
Ist das richtig?
Vermutlich nicht. Auf die Frage konnten mir hier aber auch die Spezialisten nicht weiterhelfen.

Ich habe jetzt folgende Batterie in meinem '67er 406er (der sollte den gleichen Batteriekasten haben wie dein 411er) drin: http://www.varta-automotive.de/index.ph ... 052100A742

Die passt in der Tiefe mit den 17,5cm perfekt, die Höhe ist grenzwertig aber geht und in der Breite hats noch ca. 4cm Luft - da habe ich eine Styroporplatte hingebaut. Ebenso oben drauf, damit sie nicht beim Fahren im Gelände oben gegen die Kiste geschleudert wird.

Unser lokaler Unimogspezi meinte, daß da original in der Bodenplatte eine Befestigungsmöglichkeit sein sollte (=Loch) mit einem passenden Klemmprofil für die Batterie.
Nur dummerweise sind eigentlich alle Böden der Batteriekästen, die ich aus der Zeit gesehen habe, nicht mehr original ;(
#387996
Hallo,

Vorsicht, Batteriepolabdeckung ist schon lange ein Standardpunkt auch bei Onkel Polizei.
Wird gerne bei groß aufgezogenen Schwerpunktkontrollen geprüft, wenn der Verbandskasten nicht abgelaufen ist und gerade kein pöser osteuropäischer Schrott-LKW einläuft.
Hab selber live erleben dürfen, wie vor laufender TV-Kamera ein armes Mädel deswegen ein nicht zu knappes Bußgeld zahlen durfte UND der Halter ebenfalls !
Also rechtlich sehr tückisch das Ganze...

Grüße aus Berlin
#388042
Hallo UNIMOG-Freunde,

das Thema wird schon seit mindestens 8 1/2 Jahren heiß diskutiert:
http://www.berlin.rbb-online.de/fernseh ... nd=20:14.8

Und bestimmt gibt es keine 3. Verordnung zur Änderung des Batteriepolabdeckungsgesetzes. Vielmehr ist die Warnblinkanlage das Einzige, was gegenüber dem Original nachgerüstet werden muss. Sonst gilt der Bestandsschutz.

Bei der Batterie ist natürlich Voraussetzung, dass sie sicher befestigt ist und die Abstände der Pole von leitenden Teilen wie beim Original sind.
(Also z. B. nicht eine viel zu kleine Batterie einfach in den Kasten stellen!)
Die originale UNIMOG-Batterie füllte den Kasten beim 411 so satt aus, dass sie folglich als befestigt galt. Und das kann man bis heute so machen, indem man notfalls noch Brettchen verwendet, so dass die Batterie richtig eingeklemmt ist. Der Deckel drückt an die Batterie und diese stützt sich über 2 Gummies an der Rückwand ab.

Nur wenn bei einem Fahrzeug ab Werk Batteriepolabdeckungen vorhanden waren und die plötzlich fehlen, widerspricht das der Betriebserlaubnis.

Die Abdeckungen darf man natürlich in eigenem Interesse drauf machen.
#388049
Also mir ist in letzter Zeit keine Batterie über den Weg gelaufen (habe dieses Jahr einige ersetzen müssen) bei der keine Batteriepolabdeckung dabei war...

Das Ding kostet 2€ und schützt vor wirklich schweren Schäden bis hin zum Fahrzeugbrand.

Mir ist selbst schon mal der Haltebügel beim Ausbau einer Batterie auf die Pole gerutscht, das war kein Spaß!

Auch eine nicht befestigte Batterie macht beim TÜV teils erhebliche Probleme :?


Gruß Michael
#388061
Hallo
Also mir ist in letzter Zeit keine Batterie über den Weg gelaufen (habe dieses Jahr einige ersetzen müssen) bei der keine Batteriepolabdeckung dabei war..
meine Batterien (in den Mogs) haben alle keine Abdeckung, die letzte ist jetzt zwei Wochen alt. Es sind keine vorgesehen und auch an den Bateriegehäusen ist keine nachrüstbar.
Wenn meine Batteriepole an die Abdecken stoßen würde, habe ich bereits ein so großes Problem, dass mich das ein so kleines Problemchen dann nicht mehr juckt. Zuerst fliegt dann mit Sicherheit ja mal die Batterieabdeckung durch die umgebende Atmosphäre. Was sollte da brennen. :roll:
#388064
es muß ja auch nur der Pluspol abgedeckt sein. Die Abdeckungen gibts für wenig Geld im Netz oder beim Kfz-Zubehörladen in der Nähe. Ich kenne die Deckel die an der Batterie aufgesteckt werden und solche die auf das Kabel geschoben werden und dan rumgeklappt den Pluspol abdecken, sind aus weichem Kunststoff.
#388423
Zum Thema großer Batteriekasten und kleinere Batterie:
Bei mir am U416 fehlen in der Breite etwa 5 cm, dort sitzt seit Jahren ein Holzstück.
Über Batteriepolabdeckungen habe ich bisher nicht nachgedacht, hat den TÜV vor 3 Wochen auch nicht interessiert, er war auch zu sehr mit dem Thema Allrad auf dem Bremsenprüfstand beschäftigt.

Gruß von Michael
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