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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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#529043
Guten Abend aus dänemark.

In verbindung mit übergang (letzte chance d.1/10-96) aus Euro I zu Euro II, wird meine Unimog 418 U130 d.1/12-96 beim ausnahme in Deutschland zugelassen.

Ausnahme text, Zulassungsbescheinigung teil I, laut:

AM 24.9.96 B.BMV-STV14/36.39.21-30/29M96*AUSN.:gilt BZGL.PAR.47STVZO(abgasverh.)U.PAR.49STVZO(geräuschverh)ALS V.D.1.10.96 ERSTMALS I.D.VERKEHR GEKOMMEN

Ich finde gahr nicht der klartext/innhalt zu AM 24.9.96 B.BMV-STV14/36.39.21-30/29M96

Es gibt wohl keine BMV mehr? Denke hier an BMVI.
Ich habe BMVI-stv14 gefunden = Straßenpersonenverkehr?

Kann Jemand mir weiterhilfen
Danke im voraus.
Freundliche Grüsse,
Dennis
#529047
Hallo Denis
ich hoffe du wirst die deutsche Beamtenstruktur verstehen.
Die Zuständigkeiten diverser Ministerien werden in jeder Legislaturperiode ein wenig geändert.
BMV (Bundesminister für Verkehr) ist jetzt BMVI (Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur).

Der Eintrag lautet im Volltext
Aus(?) 24.9.96 Beschluss (?) Bundesministerium für Verkehrt -Straßenverkehr (Abteilung 14 Gewerblicher Straßenpersonenverkehr, wird damal aber ein anderer Fachbereich gewesen sein) 14/36.39.21-30/29M96* Ausnahme:gilt
bezüglich Paragraph 47Straßenverkehrszulassungsordnung(Abgasverhalten.) und Paragraph 49Straßenverkehrszulassungsordnung(Geräuschverhalten) als vor dem 1.10.96 erstmals in den Verkehr gekommen.
Die "Geheimsprache" muss man übersetzen, Dann findet man im Netz das hier
#529058
Vielen Dank Herr Schmitz.

Es war eine grosse Hilfe. Ich habe den "rechtlicher Rahmen" gefunden, ich gesucht habe:

"4 Nicht abgesetzte LagerFz,
die die in 1a u 1b genannten Rili nicht erfüllen, werden gemäß
Schreiben des BMV betreffend"

„Genehmigung von Ausnahmen für Fz
mit ABE gemäß § 70 von den Vorschriften
–der Rili 88/77/EWG idF 91/542/EWG (Abgasverhalten von
Kfz mit Dieselmotor) und
–der Rili 70/157/EWG idF 92/97/EWG (Geräuschverhalten
von Kfz)“


Hoffentlich kann es mir helfen, das dänische zulassung von Unimog zu bekommen.

Nochmals, vielen Dank.
Freundliche Grüsse,
Dennis
#574736
Guten Tag,
5 Jahre später und immer noch ohne dänische Papiere auf meinem deutschen LOF Unimog. Mittlerweile habe ich einen Unimog aus Schweden gekauft und teilrestauriert. Ich habe dafür eine dänische Zulassung erhalten.

Allerdings möchte ich meinen deutschen LOF-Unimog trotzdem in Dänemark als Lkw zulassen lassen. In den deutschen Zulassungspapieren steht Umbau zum LOF Zugmachine und das bedeutet wohl, dass die Erstzulassung nicht als LOF Zugmachine erfolgte? Wenn es nicht als LKW zugelassen werden sollte, gab es wahrscheinlich keinen Grund für die Ausnahme von den Klauseln 47 und 49, da für LOF nicht dieselben Euronormen galten wie für LKW. Bei der Ablehnung der dänischen Behörden wird der Schwerpunkt auf die LOF-Zulassung in Deutschland gelegt, da aus den deutschen Papieren nicht sofort hervorgeht, dass die Erstzulassung als LKW erfolgte. Gibt es eine Stelle, wo man der Erstzulassung Informationen über den Fahrzeugtyp finden kann?
Abschließend, gibt die Ausnahme als "Nicht abgesetztes Lager FZ" im papierform zu finden? Also zugehörend WDB4181021W182415?
Mein Deutsch ist wahrscheinlich unverständlich, aber vielen Dank im Voraus für die Hilfe. Ich wünsche Ihnen schöne Osterfeiertage.

MfG. Dennis Martinussen, Dänemark
#574741
Hallo Dennis,
ich vermute nach allem was hier geschrieben ist, dass tatsächlich Dein Mog bereits bei der 1.Zulassung als als LOF Zugmaschine umgeändert worden ist um überhaupt in Deutschland zugelassen werden zu können.
Wann hatte den das Fahrzeug gemäß den Papieren die 1.Zulassung?
Dem Verlauf ist ja zu entnehmen das es sich um ein Fahrzeug handelt, welches vor dem Stichtag der Änderung der Euronorm produziert wurde dann aber nicht gleich zugelassen wurde sondern erst nach dem Stichtag diese 1.Zulassung erfolgte.
Du kannst aber bei Mercedes Benz die Datenkarte Deines Fahrzeuges anfordern. Dort müsste die ursprünglich von Mercedes vorgesehene Fahzeug kategorie ersichtlich sein. Dies ist allerdings natürlich kein amtliches Dokument wie die tatsächliche Zulassungsbescheinigung.
Wenn ich Recht habe war also zum Zeitpunkt der 1.Zulassung das Fahrzeug eigentlich in Deutschland nicht mehr als LKW zulassungsfähig. Da es sich aber um eine EU-Norm handelt ist es durchaus wahrscheinlich dass genau dieser Fakt jetzt bei Dir in Dänemarkt ebenfalls zum Tragen kommt. Im Umgekehrten Falle wäre es so.
DennisM liked this
#574765
Vielen Dank für die Antwort, Jürgen
Kopi af vilkårlig LoF unimog indregistreringsattest 1997.jpeg
Kopi af vilkårlig LoF unimog indregistreringsattest 1997.jpeg (72.43 KiB) 1805 mal betrachtet
Das erste Bild zeigt die Zulassungsbescheinigung eines beliebigen Unimog als LOF. Beachten Sie, dass die Abschnitte 14 und 14.1 nur mit einem Bindestrich benannt sind.
unimog 418  teil 1.jpg
unimog 418 teil 1.jpg (1.94 MiB) 1805 mal betrachtet
Das zweite Bild zeigt die Zulassungsbescheinigung meines Unimog als LOF. Beachten Sie, dass die Felder 14 und 14.1 die Bezeichnungen SKL:S1 bzw. 610 tragen. 610 ist ein Präfix, das im Zusammenhang mit LKWs verwendet wird. Ich glaube, dass dies, zusammen mit der Ausnahmegenehmigung weiter unten im Dokument, darauf hindeutet, dass die Erstzulassung meines Unimog als LKW erfolgte.
MfG Dennis
#574776
Hallo Dennis,

Was tatsächlich bei der Erstzulassung am 1.12.1996 gemacht wurde läßt sich so nicht feststellen, es sei den Du machst den damaligen Halter ausfindig.
Von MB kannst Du die Datenkarte des Fahrzeuges erhalten die den Auslieferzustand des Fahrzeuges beschreibt. Dies ist aber eben nicht zwingend der Zustand zum Zeitpunkt der 1.Zulassung.
Ob Du durch eine Anfrage bei Deutschen Kraftfahrtbundesamt Unterlagen über die Erstzulassung noch erhalten kannst bezweifele ich weil dies ja über 25 Jahre zurückliegt und scheinbar zu späterem Zeitpunkt neue Papiere ausgestellt wurden.
Was sagt dazu die Zulassungsbescheinigung Teil II aus? Diese gibt ja die Historie des Fahrzeuges (Halter, Zulassungen) wieder.
Fakt ist aber, dass dies eine EURO 1 Fahrzeug mit Erstzulassung nach dem Stichtag 1.10.1996 ist. Damit ist es in Deutschland nicht als LKW zulassungsfähig. Zuletzt war es Deinen Papieren nach eben nicht nur Fahrzeugkasse LOF Ackerschlepper sondern auch in der Anwendung genauso zugelassen (grünes Kennzeichen == Zulassung auf einen LOF Betrieb, ausschließliche Nutzung LOF)
Da es sich bei diesen Schadstoffregeln um eine EU-Richtlinie handelt, wird es wie schon geschrieben, vermutlich in bei Dir in Dänemark genauso gehandhabt. Einen Nachweis, das dieses Fahrzeug in Deutschland nach dem 1.10.1996 als LKW zugelassen war ist so wohl nicht zu erbringen.
#574786
Hallo Denis
Beachten Sie, dass die Abschnitte 14 und 14.1 nur mit einem Bindestrich benannt sind.
Feld V.9 - > Für die EG-Typgenehmigung maßgebliche Schadstoffklasse
Feld 14 - > Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
Feld 14.1- > Code zu V.9 oder (14)
Land- oder forstwirtschalfliche (lof) Fahrzeuge waren von der Einhaltung der Abgasnormen bis 2002 befreit. Deshalb sind die Felder nicht zutreffend und mit einem Leerstrich versehen.
LKW mussten diese aber einhalten. Das ist vermutlich dein Problem. Für noch nicht verkaufte Fahrzeuge war die Ausnahme für Lagerfahrzeuge , die durften in der Übergangszeit noch zugelassen werden.
Das Fahrzeug wurde per Einzelabnahme zugelassen, deshalb kein Eintrag im
Feld K - > Nummer der EG-Typgenehmigung oder Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Du möchtest wie ich das jetzt verstehe aber als LKw zulassen. Dann wäre die Einhaltung der Abgasnorm vorgeschrieben.
Wie ist die Regelung für landwirtschaftliche Fahrzeuge in DK?
Welche Motor nummer ist denn verbaut?
#574792
Vielen Dank für die Antworten an Herrn Schmitz und Herrn Fahlbusch.
unimog 418 Zulassung teil 1 bagside.jpg
unimog 418 Zulassung teil 1 bagside.jpg (1021.05 KiB) 1580 mal betrachtet
Meine Behauptung ist, dass mein Unimog zuerst als LKW und später dann als LOF Ackerschlepper zugelassen wurde.

1. Es gab keinen Grund für eine Ausnahme, da, wie Helmuth erwähnt, Emissionsanforderungen für LOF erst im Jahr 2002 eingeführt wurden.

2. Wenn die erste Registrierung als LOF erfolgte, wären die Abschnitte 14 und 14.1 mit einem Bindestrich ausgefüllt worden.

3. Es wäre nicht relevant, in der Zulassungsbescheinigung „Umbau zum Zugm. Ackerschlepper “ zu vermerken

Die Regeln für LOF in Dänemark sind ungefähr die gleichen wie in Deutschland, allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. Die Geschwindigkeitsreduzierung ist das Problem. Es bietet eine doppelt so lange Transportzeit und keine Möglichkeit einer Autobahnfahrt.

Es wäre kein Problem, meinen Unimog in Dänemark als LOF zuzulassen.

Dänemark ist verpflichtet, eine eventuelle Restfahrzeug (Nicht abgesetzte LagerFz) genehmigung aus Deutschland zu akzeptieren und mir somit die Zulassung meines Unimog als LKW zu ermöglichen, aber ich muss diese deutsche Ausnahmegenehmigung nachweisen/zeigen können.

Die heutigen genehmigungen für Restfahrzeuge werden anhand der vom Fahrzeughersteller vorgelegten VIN-Listen erteilt. Aber ich glaube nicht, dass das im 1996 so war?

Die Motornummer ist: 364982 10 370567, also ein EURO1-Motor?

Danke im voraus,
MfG Dennis
#574794
Hallo Dennis
bei dem Fahrzeug ist der OM364982 LA Euro I verbaut
418 -182415 Datenkarte.png
418 -182415 Datenkarte.png (440.27 KiB) 1515 mal betrachtet
Hier mal die gesamte Datenkarte
(28.79 KiB) 44-mal heruntergeladen
Ab 01.10.1996 für LKW Kategorie N2 > Abgasnorm EURO II, Erstzulassung deines Fahrzeug 02.12.1996.
Bei dir steht im Beiblatt
  • 96 B.BMV-ST14/36.39.21-30/29M96*Ausnahme gilt bezüglich Paragraph 47 StVZO (Abgasverhalten) und Paragrph 49 (Geräuschverhalten) als vor dem 1.10.96 erstmals in den Verkehr gekommen
um die Einstufung zu EURO II zu umgehen. Die Fahrzeuge waren erstmal Kathegorie N2 (LKW), Fahrzeuge die nicht endgültig konfektioniert waren und im Lager standen waren dann halt solange LKW. Deshalb kann auch die Sonderregelung für Lagerfahrzeuge für Fahrzeuge nach der alten Abgasnorm greifen
Ob diese Ausnahme zur Übergangsregelung von EURO I nach II auch in DK anerkannt wird wäre zu klären.
In der Datenkarte ist Heckkraftheber, Hecktraverse und Arbeitshydraulik aufgeführt, der Umbau zu lof-Zugmaschine wird bei Daimler erfolgt sein. Das war durchaus üblich, dass Lagerfahrzeuge erst später zum endgültigen Kundenumfang nachgerüstet wurden. die Änderungen müssten in Vedoc dokumentiert sein.
Was mit noch aufgefallen ist, Fahrzeug 24V, das war eher für LKW üblich, lof-fahrzreuge haben üblicherweise 12V, was auf eine Umrüstiung eines "LKW" hindeutet.
DennisM hat geschrieben:Die heutigen genehmigungen für Restfahrzeuge werden anhand der vom Fahrzeughersteller vorgelegten VIN-Listen erteilt. Aber ich glaube nicht, dass das im 1996 so war?
nur wenn diese Liste vorlag, konnte auch damals nur dann die im Beiblatt beschriebene Ausnahme erteilt werden. In der originalen Datenkarte ist die Abnahme am Band dokumentiert. Damals lief schon alles über die EDV.
#574798
Vielen Dank für die Information, Herr Schmitz.

Wenn mein Unimog zu keinem Zeitpunkt in Deutschland als Lkw zugelassen war, habe ich keine Möglichkeit, ihn in Dänemark als Lkw zuzulassen. Sollte es jedoch irgendwann einmal in Deutschland als Lkw zugelassen worden sein, müssen die dänischen Behörden die im Beiblatt genannte Ausnahmegenehmigung akzeptieren. Ich muss aber nachweisen können, dass es einmal als LKW registriert war.

MfG
Dennis
#574801
Hallo Denis
vielleicht gibts es eine Datenbestätigung von Daimler in Wörth, hier die Kontaktdaten für deine Anfrage
Ich kann nur den letzten Zustand der Datenkarte sehen, nicht ob das auch zum Zeitpunkt der Auslieferung so war.
#574803
Hallo Dennis, hallo Helmut,
eine Datenbestätigung aus Wörth von MB ist aber nicht direkt mit einer Zulassung gleich zu setzten, es sei den das Fahrzeug wurde direkt vom Werk aus zu gelassen.
Eher müsste hier über das Kraftfahrbundesamt KBA versucht werden noch alte Zulassungsdaten zu finden, was ich allerdings eher bezweifele. Oder eben man macht den ersten Halter ausfindig und der hat vielleicht noch entsprechende Unterlagen.
Wenn den Dänischen Behörden der Satz der Ausnahmegenehmigung, die ja in den amtlichen Papieren eingetragen ist und in Bezug auf die Schadstoffklasse die (fiktive) Erstzulassung vor den 1.10.1996 dokumentiert , nicht anerkennt, sehe ich hier wenig Erfolgschancen.
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