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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#574805
Hallo Dennis
ich habe mal beim Kraftfahrt-Bundesamt in den Typschlüssel etwas gesucht. Dein U1650L war ab Werk LKW, nur durch die Verkürzung der Ladefläche konnte der als Zugmaschine umgeschlüsselt werden.
Der 1650L ist beim KBA unter LKW gelistet HSN 708 TSN 744S. 135
Der U130 ist in der Liste der Klasse T gelistet HSN 708 TSN 254 S. 69
Ich vermute mal, der war immer als Zugmaschine zugelassen.
Zugmaschinen fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot und dürfen zwei Anhänger ziehen. Natürlich konnte man den auch als LKW zulassen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Fahrzeug-Halter das versicherungstechnisch so für besser befand.
#574822
Herr Schmitz und Herr Fahlbusch,
Vielen Dank für Ihre Antworten und Aufklärungsarbeit.

Was die Ausnahmegenehmigung betrifft, muss der U130 irgendwann einmal als LKW zugelassen gewesen sein, sonst macht es keinen Sinn, die Ausnahmegenehmigung in den Papieren zu haben. Aber es gibt wohl keine Möglichkeit, die deutsche Zulassungsgeschichte des Fahrzeugs vom Jahr 1996 bis zum Kauf in Erfahrung zu bringen?

Wäre es angesichts der Ausnahmegenehmigung, für einen deutschen Staatsbürger, möglich, das Fahrzeug in Deutschland als LKW registrieren zu lassen ?- also im Jahr 2024

Ach ja, entweder muss ich mir einen Bauernhof mit Feldern und Wiesen gekauft haben oder U130 muss zurück ins Herkunftsland reisen :-)

Nochmals, vielen Dank

MfG Dennis
#574827
Hallo Dennis,
das das Fahrzeug tasächlich einmal als LKW zugelassen war ist so nicht gesagt.
Das Fahrzeug war seitens Mercedes ursprünglich als LKW vorgesehen und hat dann die entsprechende Typsierung erhalten. dieses wurde in dem damaligen Papiern (Fahrzeugbrief und CoC) bei Mercedes ab Werk so eingetragen.
Als dann das Fahrzeug als Lagerfahrzeug nicht rechtzeitig vor dem 1.10.1996 zugelassen wurde kann pauschal die Ausnahmegenehmigung für die noch bei Mercedes stehenden Fahrzeuge beantragt und eingetragen worden sein. Dies wurde in der Regel nicht für einzelne Fahrzeuge sondern ganze Listen von Fahrzeugen gemacht. Bei der tatsächlich 1.Zulassung kann aber bereits die Umwidmung auf Zugmaschine erfolgt sein.
Wie Du siehst schreibe ich hier bewußt "kann". Wie genau es war läßt sich nur wie oben schon geschrieben ermitteln. Du müsstest also irgendwie an diesen ersten Fahrzeugbrief kommen.
Generell sollte in Deutschland mit dieser Eintragung der Ausnahmegenehmigung das Fahrzeug auch als LKW wieder zu gelassen werden können, wenn nicht durch die Umwidmung auf LoF Zugmaschine diese Ausnahme ungültig wurde. Aber auch dies wird Dir nur eine dafür zuständige amtliche Stelle wirklich beantworten können.
In Deutschland gibt es aber einen Unterschied zwischen der Zulassung als LoF Zugmaschine und der tatsächlichen Nutzung als solche. Das heißt ich dürfte dies Fahrzeug ebenso wie es ist als LoF Zugmaschine auf mich zulassen ohne das ich überhaupt etwas mit LoF zu tun habe und könnte es dann für beliebige Zwecke nutzen. Die Frage der Zurückwidmung zum LKW würde sich für mich nicht stellen. Hier scheinen sich Deutschland und Dänemark zu unterscheiden.
#574833
Hallo Dennis
sollange das Fahrzeug noch den originalen deutschen Brief hat, kann das Fahrzeug hier auch umgewidmet werden. Das kann ein deutscher Händler machen und du lässt dir ein Kurzzeitkennzeichen mit den neuen Angaben auf ausstellen, da stehen dann die neuen Angaben drin.
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Frag mal bei Land und Bau in Lübeck an, was die für eine Umschreibung haben möchten. Du brauchst aber von Daimler die Datenbestätigung zur Emissionsklasse, die musst st du bei Daimler in Wörth mbox_060_hebembs@daimler.com
gegen Gebühr mit der Kopie und Kaufvertrag anfordern
Alternativ bei Henning Heitmann, der ist Händler und da sehr flexibel.
Grundsätzlich kann das aber jeder hier in Dland machen, wenn du einen guten Freund hier hast. Das Problem wird bei dier aber die Ausstellung eines neuen Fahrzeugbrief sein, der kann halt nur auf deutschen Standort ausgestellt werden, deshalb muss jemand von Deutschland die Unterlagen und Kurzzeitkennzeichen bantragen.
Ich selber habe vor zwei Jahren einen Unimog (Bj 1985) direkt beim TÜV von LKw auf Zugmaschine umgetypt.
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