- 31.03.2024, 19:45
#574805
Hallo Dennis
ich habe mal beim Kraftfahrt-Bundesamt in den Typschlüssel etwas gesucht. Dein U1650L war ab Werk LKW, nur durch die Verkürzung der Ladefläche konnte der als Zugmaschine umgeschlüsselt werden.
Der 1650L ist beim KBA unter LKW gelistet HSN 708 TSN 744S. 135
Der U130 ist in der Liste der Klasse T gelistet HSN 708 TSN 254 S. 69
Ich vermute mal, der war immer als Zugmaschine zugelassen.
Zugmaschinen fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot und dürfen zwei Anhänger ziehen. Natürlich konnte man den auch als LKW zulassen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Fahrzeug-Halter das versicherungstechnisch so für besser befand.
ich habe mal beim Kraftfahrt-Bundesamt in den Typschlüssel etwas gesucht. Dein U1650L war ab Werk LKW, nur durch die Verkürzung der Ladefläche konnte der als Zugmaschine umgeschlüsselt werden.
Der 1650L ist beim KBA unter LKW gelistet HSN 708 TSN 744S. 135
Der U130 ist in der Liste der Klasse T gelistet HSN 708 TSN 254 S. 69
Ich vermute mal, der war immer als Zugmaschine zugelassen.
Zugmaschinen fallen nicht unter das Sonntagsfahrverbot und dürfen zwei Anhänger ziehen. Natürlich konnte man den auch als LKW zulassen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Fahrzeug-Halter das versicherungstechnisch so für besser befand.
Maach et jot äwer net ze offt
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch
Helmut
Dieses Dokument ist auf elektronischem Weg erstellt und ohne Unterschrift gültig
Et es wie et es
Et kütt wie et kütt
Nix bliev wie et wor
Wat wellste maache
Wat soll dä Quatsch