- 11.02.2009, 09:39
#242158
Hallo,
mein U421 ist umgeschlüsselt auf 8710 bzw. 871000 wie das heute heisst. Auf jeden Fall ist er jetzt Zugmaschiene Ackerschlepper. Vorher war er 8700 also Zugmaschiene. Vom Baujahr her müsste er eine AU machen.
Im §47a heisst es :
§47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -
(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
Kraftfahrzeuge mit
Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);
Versicherungskennzeichen;
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen und Stapler.
Was mich jetzt stutzig macht, ist die Einschränkung "die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen". Ist das jetzt der Zusatz der einen Unimog zur AU verflichtet? Mein 421 ist ja noch nie ein LKW gewesen????
Gibt es da Erfahrungen? Wenn ich keine AU benötige, welche Plakette kommt dann auf das zweite Kennzeichen?
Viele Grüsse
Torben
mein U421 ist umgeschlüsselt auf 8710 bzw. 871000 wie das heute heisst. Auf jeden Fall ist er jetzt Zugmaschiene Ackerschlepper. Vorher war er 8700 also Zugmaschiene. Vom Baujahr her müsste er eine AU machen.
Im §47a heisst es :
§47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -
(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind
Kraftfahrzeuge mit
Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);
Versicherungskennzeichen;
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen und Stapler.
Was mich jetzt stutzig macht, ist die Einschränkung "die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen". Ist das jetzt der Zusatz der einen Unimog zur AU verflichtet? Mein 421 ist ja noch nie ein LKW gewesen????
Gibt es da Erfahrungen? Wenn ich keine AU benötige, welche Plakette kommt dann auf das zweite Kennzeichen?
Viele Grüsse
Torben