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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#242158
Hallo,

mein U421 ist umgeschlüsselt auf 8710 bzw. 871000 wie das heute heisst. Auf jeden Fall ist er jetzt Zugmaschiene Ackerschlepper. Vorher war er 8700 also Zugmaschiene. Vom Baujahr her müsste er eine AU machen.
Im §47a heisst es :

§47a Abgasuntersuchung (AU) - Untersuchung des Abgasverhaltens von im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen -

(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden und nicht mit einem On-Board-Diagnosesystem ausgerüstet sind, das den im Anhang zu § 47 genannten Bestimmungen entspricht, haben zur Verringerung des Schadstoffausstoßes die Abgase ihres Kraftfahrzeugs auf ihre Kosten nach Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b der Anlage VIII in Verbindung mit Nummer 4.8.2.1 der Anlage VIIIa in den in Anlage VIII Nr. 2 genannten Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

Kraftfahrzeuge mit

Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

Kompressionszündungsmotor, die weniger als vier Räder oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h haben oder die vor dem 1. Januar 1977 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen (§ 28);

Versicherungskennzeichen;

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen und Stapler.



Was mich jetzt stutzig macht, ist die Einschränkung "die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen". Ist das jetzt der Zusatz der einen Unimog zur AU verflichtet? Mein 421 ist ja noch nie ein LKW gewesen????
Gibt es da Erfahrungen? Wenn ich keine AU benötige, welche Plakette kommt dann auf das zweite Kennzeichen?


Viele Grüsse

Torben
#242186
Hi,

ich hab das noch mal nachgesehen.
Es ist 87 1000 Zugmaschiene Ackerschlepper.
Die Schlüsselnunner 89 1000 hab ich nicht gefunden.
Meistens wird in Verbindung mit der Schlüsselnummer 871000
von einer befreiung von der AU gesprochen, ich bin halt nur über den
Zusatz mir den LKW Fahrgestellen gestolpert...

Vielleicht kommen ja noch andere Meinungen.

Grüsse

Torben
#242224
Dann bemühen wir doch mal das Nachschlagewerk:

Sie schrieben:
Das kann nicht ganz stimmen. Es muß "89" und "1000" heißen.
Wenn das in der Zulassungsbescheinigung Teil I so steht, gilt:

Auf Seite 27 des oben angeführten Dokuments steht:

.
.
- Ackerschlepper 87 1000 Zugm.Ackerschlepper
.
.



Auch in diesem Dokument finde ich keinen Hinweis auf 89 1000 als Schlüsselnummer???

Eigentlich hat das ja auch nichts mit meiner eingangs gestellten Frage zur Ergänzung im §47a zu tun. Ich wollte ja eigentlich fragen, ob der Unimog "nicht etwar den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entspricht" und somit jemand auf die Idee komen könnte das er trotz zugmaschiene Ackerschlepper AU-Pflichtig wäre....

Gruss Torben
#242228
Hallo Torben,

ist zwar schon häufiger beschrieben worden, aber hier noch mal in Kurzform:

Schlüsselnummer 8700 ist Zugmaschine allgemein.
Wenn 8700 und normale Zulassung, dann AU, außer Erstinverkehrbringung vor 1.1.77.
Wenn 8700 und landwirtschaftliche Zulassung (diese muss vom Finanzamt anerkannt sein!), dann keine AU.


8710 ist Zugmaschine Ackerschlepper.
Hier spielt die Zulassungsform keine Rolle, AU generell befreit, weil Fahrzeugart/Verwendungszweck landwirtschaftliche Zugmaschine.

Grüße

Holger

StVZO§47a
...Ausgenommen sind...
2. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen...
#242246
Danke Holger,

dann hab ich es jetzt geschnallt!

der ganze Text heisst ja:

land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und

selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen und Stapler


Dann ist das eine Aufzählung und die Einschränkung

"die nicht den Baumerkmalen von Lastkraftwagen hinsichtlich des Antriebsmotors und des Fahrgestells entsprechen"

gilt nur für die selbstfahrende Arbeitsmaschinen.
eine selbsfahrende Arbeitsmaschiene könnte ja auch eine LKW mit Sonderaufbau sein...

Na dann ist für meinen U421 Schlüsselnummer 871000 alles klar! ;-)
Bleibt nur noch die Frage, kommt dann auf beide Kennzeichen das Siegel mit der Nächsten Hauptuntersuchung????


Grüsse Torben
#242250
Hallo Torben!
Wrad hat geschrieben:Bleibt nur noch die Frage, kommt dann auf beide Kennzeichen das Siegel mit der Nächsten Hauptuntersuchung????

Grüsse Torben
Nein!
Vor der AU Pflicht gabs vorne keine Plakette, warum sollte jetzt ein drauf?
Hinten HU, vorne AU.
Keine AU, Keine Plakette. Ganz einfach.

Thomas
#242410
Hallo zusammen!

@ Axel: das braucht dich nicht konfus zu machen, meiner ist auch eine Zgm Geräteträger und somit von der AU befreit. Ich hatte das schon mal in einem anderen Beitrag geschrieben:
Ich habe dieser Tage vom TÜV ein Merkblatt bekommen, wie die mit der AU bei Unimogs umgehen sollen.

Zitat: Nach § 47a Abs. 1 Ziff. 2 StVZO sind land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen von der Abgasuntersuchung ausgenommen. Diese Fahrzeuge sind im allgemeinen mit den Schlüsselnummern 8710 (Zugm. Ackerschlepper) und 8720 (Zugm. Geräteträger) gekennzeichnet. Zitat Ende.
ist also wohl normal.

Thomas
#242434
Hallo an alle,

das hier ist wohl der Schlüssel:
Zitat: Nach § 47a Abs. 1 Ziff. 2 StVZO sind land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen von der Abgasuntersuchung ausgenommen. Diese Fahrzeuge sind im allgemeinen mit den Schlüsselnummern 8710 (Zugm. Ackerschlepper) und 8720 (Zugm. Geräteträger) gekennzeichnet. Zitat Ende.
Die Möglichkeit, einen Unimog mit dieser "Allheilnummer" ausstatten zu können, ist ein einmaliges Vorrecht, das wir den Pionieren Friedrich, Rößler, Zabel und Konsorten zu verdanken haben, denn schon zu Zeiten der ersten Prototypen wurde seinerzeit trefflich gestritten, als was man denn dieses "seltsame Vehikel" einstufen sollte! Als damals die Einstufung "Landwirtschaftliche Zugmaschine" durchkam, war ein wesentlicher Schritt getan.

Würde mich mal interessieren, ob Daimler die "8710-er" Bescheinigung für U20, sowie 300-500 auch noch so großzügig ausstellt...

Übrigens, Richard, die StVZO wie auch andere wichtige Gesetzestexte im Zusammenhang mit Fahrzeugen sind alle aus erster Hand im Internet einsehbar. Ein Ausweichen auf private Seiten birgt da immer das Risiko der Überalterung...

Weiterhin:
Glücklicherweise hat das Finanzamt noch nichts mit der Pflicht zur AU-Prüfung zu tun, nur etwas mit der Frage, ob jemand als "Ackerkrumen-Wendetechniker" anerkannt wird, um steuerbefreite Fahrzeuge durch Wald und Flur zu fahren.
...und wenn es diese Anerkennung nicht gibt, dann gibt es kein grünes Kennzeichen und wenn es kein grünes Kennzeichen gibt, dann gibt es keine Befreiung von der AU. Damit entscheidet das Finanzamt zwar indirekt aber eben doch, ob AU oder nicht....

...und in letzter Zeit nimmt der Farbwechsel von grün auf schwarz flächendeckend zu...

Du kannst zwar ein Fzg. an der Zulassungsstelle "grün" anmelden, diese ist aber erst dann rechtswirksam, wenn der gleichlautende Steuerbescheid vom FA ins Haus geflattert kommt.

Grüße an alle

Holger
#242546
Hallo Richard,

nur weil es so schön ist:
Mein Beitrag zum Thema "Finanzamt entscheidet (indirekt) über Wohl und Wehe einer AU-Befreiung", bezog sich ausschließlich auf die (alte Nummer, die aber jeder noch kennt). Das ging aber bereits aus meinem ersten Beitrag in diesem Thread hervor...

Weiterhin ist das KBA nicht der Gralshüter der StVZO, sondern unter anderen ist auch das Justizministerium Publizist der in Frage kommenden Paragraphen. Man habe die Güte, bei bestehender Internetverbindung mit dem Zeigeinstrument des Personal Computers den folgenden Link anzufahren und nach Erreichen desselben die linke Taste einmal zu drücken...

http://bundesrecht.juris.de/stvzo/

Dort dürfen auch Stationsvorsteher außer Betrieb genommener Stationen ganz kostenlos die aktuellen Gesetzestexte einsehen.

Grüße

Holger
#242636
So,
ich hab die Frage heute für mich abschliessend geklärt.
Ort des geschehens, Zulassungsstelle bei den Bürgerdiensten in Dortmund.

Meine neuer, heute ausgestellter und somit aktueller, Fahrzeugschein:

J: 87 4:1000

5:Zugm.Ackerschlepper

AU: Nicht nötig da als Ausnahme im §47a erwähnt.

Schilder sind gesiegelt (beide) und mit der HA-Plakette versehen (Hinten)
und somit gültig.

Viele Grüsse

Torben
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