- 16.04.2006, 16:45
#108364
Danke Ulli,
danke für deine schnelle Antwort. Ich glaube da werde ich mal dem Typen vom Landratsamt die AU, zu der er mich 2004 verdonnerte, in Rechnung stellen. Ich hatte damals das Fzg aus Hessen, dort neu zugelassen, abgeholt und wollte es hier in Bayern ummelden. Doch dieser Sesselfurzer vom Landratsamt weigerte sich dies zu tun. Mit der Begründung: Es ist ein WoMo und die brauchen eine AU. Trotz heftiger Diskussion, in Hessen geht's in Bayern nicht, mußte ich dann eine AU machen lassen. Erst ein Jahr später bei der nächsten HU wies mich ein Bekannt vom TÜV darauf hin, dass das Fzg wegen seines Bj eigentlich gar keine AU benötigt. Also fuhr ich 2005 einfach ohne AU spazieren. Nach dem Amoklauf der deutschen Politiker, mit der WoMo-Steuer, meldete ich das Fzg Angfang Januar ab. Im Mai will ich es wieder zulassen und wollte mal klären wer jetzt eigentlich Recht hatte.
Gruß
Stefan