Herzlich willkommen

Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#251818
hier können Hinweise auf Fehler in den Einträgen der Wissensdatenbank, Wünsche für Erweiterungen der behandelten Themen, Themenvorschläge etc. gemacht werden.
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Danke und Gruß

Ulli
#252018
Hallo Ulli,

die Formel D= ... habe ich anhand meines neuen Anhängebocks bzw. was der TÜV diesbezüglich genehmigt hat nachvollzogen. Und sie stimmt damit überein.

Aber mir leuchtet der Sinn noch nicht ein. Warum darf ein schwereres Zugfahrzeug mit der gleichen Kupplung nur einen leichteren Anhänger ziehen?

Kannst Du mir - und den Anderen - das erklären?
#252072
Der D-Wert bezieht sich auf den "Schwachpunkt" zwischen Zugfahrzeug und Anhänger, der Kupplung.

Diese muss bei schwereren Zugfahrzeug und gleich schweren Hänger größere Kräfte puffern können. So fährt ein Hänger ja mit größerer Energie auf ein Zugfahrzeug auf, wenn dieses schwerer und damit ein besserer Bremsklotz ist. Ein Smart würde 2 to auch mit einer kleinerern Wucht anziehen können, als eine S-Klasse, schon allein wegen des Gewichtes auf der Straße, unabhängig von den PS.

Daher der Umkehrschluss, den Du richtig getroffen hast.

Sehe ich das richtig?
#252084
Moin Christoph,

wie erklär ich das jetzt als "Nicht-Ingenieur"?

Die AHK kann nur begrenzte Zug- und Druckkräfte, die zwischen Zugfahrzeug und Anhänger beim Beschleunigen und Bremsen entstehen, aufnehmen.
Wenn nun eine der beiden Massen größer wird, muß die andere Masse geringer werden, um die Zug-/Druckkraft zwischen den Massen nicht ansteigen zu lassen.

Vielleicht kann sich ja noch ein Techniker mit einer wissenschaftlich korrekten Erklärung einbringen.

Gruß Ulli
#257140
Hallo,

ich würde gerne das folgende Thema beziehungsweise den folgenden Bericht für die Wissensdatenbank vorschalgen. Es geht um den Tausch des vorderen Kurbelwellen Simmerrings beim 421. Ist super geschrieben und sehr verständlich:

http://www.unimog-community.de/index.ph ... urbelwelle

Gruss Torben

Moin Torben, danke für den Hinweis, werde ich kurzfristig einpflegen
Gruß Ulli


erledigt!

Ulli
#259341
Hallo Ulli.

Beitrag Bremsen.

Mich würde die Umrüstung des Zugfahrzeuges von Einleiter- auf Zweileiterbremsanlage interessieren, bzw. die Kombination beider Systeme (das meiste im Technik Forum behandelt - ich weis).

Allerdings nicht zu finden:
Die Auswahl des richtigen Anhänger-Steuerventiles,
speziell meine ich, welcher Hydraulik-Druck (Anprechdruck),
ohne Bremskraftverstärker beim 411er,
als Steuerdruck für das Anhänger-Steuerventil gegeben ist.

Ich will's mir nicht verkneifen:
Supertolle, sachliche Beiträge - ohne gelaber.

Danke, danke.

Grüsse von
Hans Wagner
#259345
Moin Hans,

die technische Dokumentation inkl. Teileliste wäre sicher ein gutes Thema für die Wissensdatenbank.

Da ich mit den 411 nicht vertraut bin, starte ich mal eine Anfrage im Technik-Forum.
Das zusammengefasste Ergebnis können wir dann in die Wissens-DB stellen.

Gruß Ulli
#260287
Hallo Uli,

kannst Du

a.) das unbliebte Thema zulässige Stützlast Anhängekupplung im Zusammenhang mit der möglichen Anhängelast kurz mal anreisen. Helmut hatte ja irgendwo mal gepostet, dass es keine Unimog-Maulkupplung mit mehr als (ich glaub) 1.250 kg zulässiger Stützlast gibt.

b.) das ebenfalls unbliebte Thema Zentralachs-/Tandemanhänger d.h. zulässige Anhängelast bei Zentralachs-/Tandemanhängern ansprechen?

Vielen ist die Problematik im Zusammenhang mit dem Unimog vollkommen unbekannt. Da wird von Anhängelasten von 24 to und mehr geprahlt und nicht berücksichtigt, dass ein normaler Landwirtschaftlicher 12 to. Tandemkipper sowohl von der Stützlast her als auch vom Gesamtgewicht her als sogn. Zentralachs- oder Tandemanhänger am Unimog i.R. nicht zulässig ist.

gruesse
hueroth
#260289
Thema Führerschein

Hallo Uli,

zum Thema Führerschein Klasse 2 oder C habe ich gelesen, dass neben der regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung ab Lebensjahr 50 auch Fahrpraxis nachgewiesen werden muß.

Für berufliche LKW-Fahrer kein Problem. Reicht für die Anderen der Besitz eines "Klasse C notwendigen Gefährts" aus (Bsp.: U406/417 mit auf 8,0 to. erhöhtem GG) oder muß das über eine Fahrschule nachgewiesen werden.

gruesse
hueroth
#260706
Moin Hueroth,

das Thema Anhänge-/Stützlast werde ich in den nächsten Tagen mal recherchieren und formulieren.

Bezüglich der Fahrerlaubnis Kl. C gibt es einige Neuerungen, die für alle Neuausstellungen ab Herbst diesen Jahres gelten sollen - habe ich aber noch nicht im Detail nachgelesen, da für mich nicht relevant (meinen CE habe ich seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts :wink: ).
Vielleicht kann Michael Weyrich aus ausgewiesener FEV-Kenner dazu was sagen/schreiben.

Nachweis der Fahrpraxis bei Verlängerung der über 50jährigen ist mir aber neu, dazu habe ich noch nichts gefunden.

Gruß Ulli
#260711
Hallo,
Bezüglich der Fahrerlaubnis Kl. C gibt es einige Neuerungen, die für alle Neuausstellungen ab Herbst diesen Jahres gelten sollen
Die Neuerungen treffen nicht den Führerschein direkt sondern lediglich die Berufskraftfahrer. Für den Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE bleibt erstmal alles, wie es ist. Auch vom Nachweis von Fahrpraxis ist mir nichts bekannt.

Wer im beruflichen Güterverkehr fährt, muss bei Neuerwerb des Führerscheins ab 01.09.2009 eine Grundqulifikation ableisten, um beruflich fahren zu dürfen. Anschließend alle 5 Jahre eine Weiterbildung. Für diejenigen, die den FS schon vorher hatten, sind nur die Weiterbildungen Pflicht. Gilt aber wie gesagt nur für Berufskraftfahrer, also nicht für private Fahrten, auch nicht für Fahrten im Rahmen von Werkstätten (Reparaturen, Probefahrten, Fahrzeuguntersuchungen), auch nicht für Feuerwehren, Rettungsdienste, Bundeswehr.

Gruß,
Michael
#291722
guude,

da die frage nach der erstzulassung bei fahrzeugen die nur nicht öffentlich betreiben wurden, bei mogs häufiger auftaucht, halte ich diesen beitrag von runmog2 Jan für wissensdatenbank würdig.

"maßgeblich für eine Zulassung / auch Erstzulassung in diesem Fall ist die Fertigungszeit bzw der Bautag des Fahrzeuges. Dieser wird durch die Fahrzeugdatenkarte nachgewiesen. In diesem Fall wird vom TÜV Mitarbeiter das Fahrzeug bei der durchzuführenden Neuabnahme nach den Kriterien der zu diesem Zeitpunkt gültigen Verordnungen geprüft. Beispiel: ABS, Sicherheitsgurte, Abgasverhalten usw. lassen sich nicht oder nur schwer nach-bzw umrüsten. Dieses gilt vor allem zu den heutigen strengen Abgasnormen. Danach wird dann bei einem Fahrzeug ohne Erstzulassung diese sozusagen an den Bautag angepasst und von der Zulassungsstelle auch so eingetragen.

Gruß Jan"



gut mog! justus.

ps: es wäre natürlich toll, wenn noch genaueres dazu in form einer gesetzlichen richtlinie bekannt wäre, um amtspersonen überzeugen zu können.

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