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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

Hier werden Fragen zur Technik und zur Restauration des Unimog gestellt.

Moderator: stephan

#105827
Hallo Unimogfreunde,
um absolut sicher zu gehen, möchte ich meine Kugel die an der Ackerschiene der H 4000 montiert ist, eintragen lassen. Ich habe die Kupplung zwar im Fachhandel gekauft, jedoch keinerlei Unterlagen mitbekommen.
Hat jemand von euch die Kupplung so montiert und auch eingetragen?
Über Antworten freut sich
Joachim
#105839
Hallo Joachim,
das Thema haben wir vor ein paar Tagen am Stammtisch disskutiert.
Das wichtigste ist, daß der Kugelkopf eine Prüfnummer hat. Mit dieser Nummer und den Unterlagen vom Hersteller kannst du bei Tüv vorbei.
Ohne diese Daten- vergiss es.
Was und ob der Prüfer dir einträgt bleibt "seiner Tagesform" überlassen.
Die Aussagen, die ich gehört habe waren von 500 kg -3500 kg Anhängelast die eingetragen werden könnte, allerdings an der bodenkonstanten Ackerschiene. Ob die das an der Windeschiene genau so machen kann ich dir nicht sagen.

Grüße
Ralf
#105841
Hallo Ralf,
viele Bauern bei mir im Dorf haben die Kugel einfach auf ihre Ackerschiene aufgeschraubt und gut ists. Da hat keiner einen Eintrag im Schein.
Wie ist das versicherungstechnisch? Ist es beim Schlepper nicht erforderlich, beim Unimog aber doch, weil er schneller läuft?
Bitte klärt mich auf!
Grüße,
Joachim
#105843
Hallo Joachim,
ich denke jedes Fahrzeug (ob Schlepper oder Mog) hat ein Versicherungsproblem, sofern er schneller als 6 km/h fährt und angemeldet ist. Dann muß dein Fahrzeug dem Fahrzeugbrief/schein
entsprechen, ansonsten würdest du ohne Zulassung fahren.
Solange nichts passiert, kein Problem-aber wenn......
Wenn du einem 3,5 to. Anhänger bei voller Fahrt verlieren würdest, winkt die Versicherung wohl ohne Probleme ab und du bezahlst den Schaden selbst. Die meisten Landwirte scheren sich einfach nicht drum....

Grüße
Ralf
#105861
ich habe auch ne Kugel montiert an meinem Deutz an der Ackerschiene und die ist nicht eingetragen, denn wer nutz den son mist wirklich von euch auf der Strasse, wenn dann nehme ich nen anständigen Anhänger, der in die Röckinger kommt. Den Kugelkopf nutze ich nur für Rangierarbeiten aufm Hof oder wenn was mit dem Kängeru und PKW geholt wurde und inne nasse Wiese muss, dann wird ebendt umgespannt. Das wird also auch der Grund sein warum die alle dran haben, aber nicht eingetragen.

Gruß Florian
#106007
Hi,
ich habe auch die Seilwinde mit fester Ackerschiene und Kugelkopf dran.
Bei der Vollabnahme hat sich der Prüfer nur das Typenschild von der Ackerschiene angeschaut und den Kugelkopf eingetragen.

Sicher ist sicher

Gruss aus dem Upper Black Forest
Frank
Dateianhänge:
Auszug aus der Vollabnahme
Auszug aus der Vollabnahme
ahk.jpg (40.47 KiB) 1226 mal betrachtet
#106120
Hallo!
Meines Wissens muss eine Grundvorraussetzung für die Eintragung des Kugelkopfes gegeben sein,und das ist die Höhe.Oberkante des Kopfes sollte zwischen 375 und 415mm sein,kann das aber nicht mehr Hundertprozentig sagen.Soweit ich mich erinnere,ist ein Kugelkopf auf der Seilwinde um einiges höher und kann somit nicht legal eingetragen sein.Sollte es jemand besser wissen,wäre selbst ich dankbar,da ich meine Bodenkonstante Ackerschiene an meinem 421 auf eben dieses Maß ändern wollte.
MfG, Jörg

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