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Herzlich willkommen auf der Unimog-Community-Website. Seit 1999 treffen sich hier die Mercedes-Benz Unimog- und MBtrac-Enthusiasten zum Meinungsaustausch und Fachsimpeln.

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Moderatoren: stephan, Bernd-Schömann

#336287
Hallo Karl,

das ursprüngliche Thema ist ja glaube ich weit gehend abgehandelt worden, da versuche ich hier mal Deine Frage zu beantworten.

die Geschwindigkeitsschilder werden in § 58 der STVZO behandelt und dort steht im 1. Absatz:
§58 Geschwindigkeitsschilder
(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.
Die Schilder am Anhänger gelten also für den Anhänger unabhängig ob das Zugfahrzeug genauso oder anders schneller oder langsamer fahren darf.
In Deinem Beispiel also der Anhänger mit 25km/h Schildern und der Taktor mit 20km/h Schildern.

Interessant ist auch Absatz 3 wenn man in dem Paragraphen weiter liest:
(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,
2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,
Demnach müssen eigentlich alle kleinen schönen und achso originallen Mogs der Baureihen Böhringer bis 411 und manche 421 mit diesen Schildern hinten und an den Seiten verschandelt werden. :wink:

Halten sich aber wohl die Wenigsten dran :D.
Ich hatte meinen alten 411 extra auf über 60km/h aufgedreht um dies zu umgehen :D
Zuletzt geändert von Jürgen-Fahlbusch am 04.04.2011, 08:27, insgesamt 1-mal geändert.
#336332
Hallo Lutz

mit nur hinten ist kein Problem
(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muß ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.
und der Guttenb.. Zusatz: §58 StVzo
@ Jürgen: steht nicht in der FZV sondern in der StVZO. Aber weshalb haben die 80er Anhänger kein Schild, jedoch die 100er??? Ich muß bei
Gelegenheit mal suchen wo das steht.

Gruß Peter
#336333
Danke Michael,

bei meinem Fall handelt es sich um einen zulassungsfreien Anhänger mit Auflaufbremse. Der Traktor, der ihn gewöhnlich zieht, ist ein Eicher EKL 15/II, BJ 1956, mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Ich wollte aber gerne an die zulassungsfreien Anhänger ein 25 km/h-Schild machen, damit ggfs. auch mal ein schnelleren Traktor drangehängt werden kann, unter Berücksichtiugn von Allem, was schon geschrieben wurde.

Mache ich da was falsch, wenn hinten 25 km/h drauf ist, das Zugfahrzeug aber nur 20 km/h läuft?

Gruß! Karl
#336335
Hallo Karl,

da Du Deine einfache Frage einfach wiederholst
Mache ich da was falsch, wenn hinten 25 km/h drauf ist, das Zugfahrzeug aber nur 20 km/h läuft?
Wiederhole ich meine Antwort einfach einfach: Nein :D

Hallo Peter,

Du hast völlig recht, Asche auf mein Haupt. Habe es oben geändert. :D
#336338
Hi,

und das Beste zum Schluß:

Die Geschwindigkeitsschilder sind zwar vorgeschrieben, allerdings gibt es im Bußgeldkatalog keinen Tatbestand wenn gegen den § 58 StVZO verstoßen wird.
Kostet also nix! :wink:
Gibt bestenfalls eine (kostenfreie) Mitteilung über Fahrzeugmängel.

Grüße

Tobias
#336387
Peter,

den § kenne ich auch, leider ist der Lütte aber nur eine Zugmaschine ohne Ackerschlepper/Geräteträger und benötigt deswegen eigentlich drei Geschwindigkeitsschilder.


Karl,

bevor Du 25 km/h-Schilder an Deinen Anhänger machst, schaumal in der BE für was für eine Geschwindigkeit der Anhänger ausgelegt ist. Alternativ steht das auch auf den Typenschild der Achsen.
Mein Zahnstangenkipper hat auch nur 20 km/h-Achsen und dementsprechend auch 20 km/h Schilder, allerdings auch mit eigenen Kennzeichen und angemeldet.

Glückauf
Lutz
#337523
Guten Morgen,

da ich nun meinen Mog habe benötige ich den Deutz nicht mehr, das heisst, der Deutz hat grüne Nummer, der Mog schwarze Nummer.

Beim Deutz war der Anhänger (25km/h) mitversichert und zulassungsfrei. Möchte ich den nun für kürzeste Strecken an den Mog hängen, dann müsste ich nun
-einen Bundeszentralregisterauszug beantragen
-einen Kaufvertrag vorlegen
-ein TÜV Komplettgutachten erstellen lassen
-einen Brief und Schein und schwarze Nummer beantragen
-alle 2 Jahre zum TÜV UND
-für 5.600Kg Steuer zahlen.

Könnte ich das mit einem 6Km/h Schild umgehen, wenn ich auch nur 6Km/h fahre?

Gruss

Holger
#337573
Hallo Holger,

das mit den 6 km/h geht nur, wenn das Zugfahrzeug nachweislich nur 6 km/h bauartbedinge Höchstgeschwindigkeit hat.

Darf man fragen warum der Deutz ein grünes Kennzeichen hatte, also steuerbefreit war?
Die Zulassungsfreiheit eines Anhängers hat auch nichts mit den Zugfahrzeug zutun.

Diese Voraussetzungen sind bei einen "normalen" Anhänger (Gummiwagen, Ackerwagen) einzuhalten (siehe FZV §3)
Auszug FZV §3 hat geschrieben:Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
a) in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben - hast Du einen lof-Betrieb?
b) nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke - hast Du einen lof-Zweck?
c) mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h - sind Geschwindigkeitsschilder bis max 25 km/h vorhanden?
d) hinter Zugmaschinen - bei Unimog meistens kein Problem.

Kannst Du alle Fragen mit Ja beantworten, kannst Du den Anhänger zul.frei betreiben. Wenn nur ein Nein dabei ist war der Anhänger schon bei Deinen Deutz nicht zul.frei :(

Auch zul.freie Anhänger benötigen eine BE!

Glückauf
Lutz
#337586
Hallo Holger,

genau das ist ein weitverbreiteter Irrglauben. Ein grünes Kennzeichen sagt nur aus, dass das Fahrzeug (warum auch immer) von der Steuer befreit ist - es berechtig aber noch lange nicht zum ziehen von zul.freien Anhängern.

Jetzt gibt es natürlich Bedingungen, die für beide Fällen gleich sind z.B. bei einen Lof-Betrieb.
KraftStG: lof-Betrieb -> keine Steuer -> grünes Kennzeichen
StVZO: alle Bedingungen für zul.freie Anhänger erfüllt.

Soweit ich unseren Forum-Versicherungsfachmann Bernd richtig verstanden habe, sind Anhänger im Zugverband grundsätzlich über das Zugfahrzeug mitversichert -egal ob schwarzen oder grünes Kennzeichen.

Ich zahle für meinen Zahnstangenkipper 156,00 Euro Steuern und 45,00 Euro Versicherung, plus alle zwei Jahre HU-Gebühren. Dafür darf ich aber auch immer Fahren was und wann ich will.

Glückauf
Lutz
#337629
Hallo Holger,
das gesetzeskonforme Ziehen von Anhängern ohne Privilegien eines Lof-Betriebes ist wirtschaftlich nicht zu rechtfertigen.
Ist der Besitz und die Nutzung eines Unimog aber auch nicht. :lol:
Nur wenn ich die gesparte Zeit und den Spassfaktor (unbezahlbar(es) Hobby!!) dagegen rechne, muß ich nicht meiner Frau recht geben, das sie sich das Holz auch abgelagert und sandgestrahlt anliefern lassen könnte.
:lol: Ich könnte auch mit anderer Argumentation (Hilfe im Lof-Betrieb) das Holz fahren (natürlich nicht meines :wink: ), aber wie Lutz schon sagte man kann fahren wann und was man will und hat keine Sorgen mit der Polizei.
Die Farbe stimmt und Tüv-Stempel und Siegel sind halt auch deutlich sichtbar.
Aber eine Frage hätte ich noch, unter welchen Umständen kann ich mir 40km/h Schilder an den Anhänger pappen?
Gruß Stephan
#337665
Hallo Stephan,

die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Anhängers muss min. 40 km/h entsprechen.
Beträgt sie mehr kann man sie auf 40 km/h heruntersetzen, dazu ist dann ein Eintrag in den Papieren notwendig. Also ähnlich wie bei Ablasten.

Durch die 40 km/h Zulassung braucht man auch nur noch alle zwei Jahre zur HU - dies wird ja vielfach in der Landwirtschaft so praktiziert, um Kosten zu sparen, die SP fällt dann auch weg.

Glückauf
Lutz
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