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#32632
Hallo Ingolf,
unterliegen 22t nicht auch schon einer Sondereintragung ?
Ich kann nur ein Beispiel aus dem \"Grossen Unimog-Buch\" für einen 427 U1000 zitieren:
Anhängelast ungebremst: 750 kg
Anhängelast mit Auflaufbremse: 8000 kg

Ich weiß es aber nicht besser, ich kann nur schreiben was im Buch steht. ;)

MfG
berti
#32633
Hallo,
mein U1000/424.121 hat eingetragen:
Anhängelast bei Anhänger ohne Bremse: 1500kg
Anhängelast bei Anhänger mit Bremse: 22000kg
Mit den 22t Anhängelast brauchst du keine Sondergenehmigung weil Du ja innerhalb der 40t Regelung liegst.
Ausnahmen nach § 46 und 70 StVZO werden nur für Transporte benötigt die über den gesetzlich zugelassenen Größen oder Gewichten liegen. Also z.B. Breite größer 2,55m, Höhe größer als 4m, Gewicht des Lastzuges über 40t. Ausnahmen sind aber z.B. bei landwirtschaftlichen Transporten schon enthalten z.B. Breite bis 3m, Vorbaumaß bis 2,5m,......
Bei weiteren Fragen zum U1000 kannst mir gerne mailen unter unimog424@web.de
#32678
Hallo Berti,
die Fahrgestellnummer beim Unimog beginnt immer mit dem Baumuster. In unserem Fall also mit 424.121. Dann folgt eine fortlaufende Nummer. Meiner heißt komplett 424.121.1000397. Eine Fg-Nr 424.033 gibt es nicht. Das muß dann wohl die Endnummer sein. Der U1000 war immer als Baumuster 424 der U424.121. Der U 1200 war der 424.122. Schau noch mal nach der kompletten Fahrgestellnummer!
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